Strahlenschutz nach Röntgenverordnung

Hi Leute,

ich habe mal eine ganz allgemeine Rechtsfrage. Leider überschneiden sich hier die Themenbereiche (vor allem Medizin und Recht), so dass der Mod den Thread gerne duplizieren oder ganz in ein passenderes Brett verschieben möge, so dies notwendig sei.

Ein Kollege war kürzlich beim Strahlenschutz-Spezialkurs, der ja vom Gesetz gefordert ist um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben.
Danach kommt es immer wieder zu den gleichen Diskussionen und fragen (kenne das noch aus meinen eigenen Kursen). Leider konnte ich die nicht ausreichend beantworten.

Also das Gesetz verlangt nun ebenfalls eben diese Fachkunde, um die „rechtfertigende Indikation“ für die Anwendung von ionisierenden Strahlen zu stellen (RöV).
Laut den Dozenten im Kurs darf also NIEMAND ohne diese Fachkunde bspw. eine Röntgenaufnahme veranlassen.
Die Realität in Krankenhäusern sieht jedoch leider häufig anders aus. Da machen Assistenten Bereitschaftsdienste, die grad 3-4 Monate von der Uni sind, d.h. dass sie gar keine Fachkunde besitzen können.
Der gern benutzte Button oder Checkkästchen alá „Indikation vom zuständigen Oberarzt bestätigt“ hat wohl auch keine rechtliche Bedeutung.

Nun meine Fragen:

  1. Wenn der Strahlenschutzverantwortliche dies duldet, ergibt sich daraus ein Organisationsverschulden?
  2. Wenn der betreffende Assistent ohne Fachkunde sich dennoch zu einem Bereitschaftsdienst verpflichten lässt, geht er dann ein Übernahmeverschulden ein oder beugt er sich nur der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers?
  3. Kann er (der Assistent) also im Falle eines Rechtsstreits verantwortlich gemacht werden (Die Dozenten meinten lediglich der Strahlenschutzverantwortliche kann in die Verantwortung genommen werden)?
  4. Wenn ja; gilt dies nur zivilrechtlich oder evtl. auch strafrechtlich, da m.E. nicht gerechtfertigte Strahlenanwendung eine Körperverletzung darstellen können. Ob hier eine konkludente Zustimmung des Patienten ausreicht bleibt für mich fraglich, da ein solcher Assistent ja nicht die Qualifikaton zur Indikationsstellung besitzt.

Für sachdienliche Hinweise bin ich wie immer dankbar…

Lg Alex:smile:

Hallo,

warum richtest du dein komplettes Schreiben nicht mal an die zuständige Ärztekammer. Vielleicht können die auch helfen.

Danke, soweit kann ich auch denken.

Also dass hier mal jemand hilft sucht man wohl auch vergebens…

Alex