Stranfanzeige kann ich die einfach zurückziehen?

Hallo ihr lieben ich schildere euch mal kurz meine Situation und hoffe ihr könnt mir dabei behilflich sein :confused:

Ich war mit einem Jungen zusammen, 7 Monate lang es war eher auf lockerer Basis jetzt sind wir seid Oktober nicht mehr zusammen und ich bin dann doch im Streit mit ihm auseinander gegangen. Als ich mich jetzt auf eine Beziehung mit einem früheren guten Freund eingelassen habe war er davon nicht gerade begeistert.
Die waren früher mit einem weiteren sehr gut befreundet.
Jetzt kam raus das mein ex freund irgendwann ein Bild von ihm und mir ( unbekleidet und ohne mein einverständniss) an den dritten Freund gesendet hatte. Dieser Dritte sendete das bild an meinen jetzigen Freund um ihm einen reinzuwürgen.
Ich habe meinen Ex-Freund angezeigt und die Situation so geschildert bei der Polizei.Er wurde jetzt vorgeladen. weiteres weiß ich noch nicht…
Jetzt haben wir uns ausgesprochen und er hat mir gesagt das er das damals mal geschickt hatte. Und wir haben uns ausgesprochen da wir immer ein gutes Verhältniss zueinander eigentli8ch hatten.
Eigentlich möchte ich die Anzeige zurückziehen da ich n icht wirklich zu schaden gekommen bin und er sich bei mir entschuldigt hatte.
GEHT DAS? FALLEN DANN KOSTEN FÜR MICH AN?
WIE WIRD DAS GANZE DANN ABLAUFEN?
WAS PASSIERT DANACH?
KANN ICH IN SCHWIERIGKEITEN KOMMEN?
KANN ICH DAS EINFACH BEI DER ZUSTÄNDIGEN STELLE MACHEN?
Bitte um Hilfe , danke im vorraus!
Liebe grüße

Wenn Du etwas machst, sollst Du nicth soviel an Dich denken, sondern daran, was Du anderen damit antust.
Ansonsten foldenden Rat:
Geh zu Polizei und erzähl denen alles - und schließlich auch, dass Du Deine Anzeige wieder zurückziehen willst - wenigstens bis zur Erscheinung des nächstes Bildes :-C…

Hallo!

Wenn einmal Anzeige erstattet worden ist, kann man das nicht mehr rückgänig machen. Denn ein Strafverfahren einstellen kann nicht die Polizei, sondern nur die Staatsanwaltschaft.

Das einzige was möglich ist, ist folgendes:

Sie gehen zu Ihrer Polizeidienststelle und teilen dort mit, dass Sie kein Interesse an der Strafverfolgung mehr haben. Einen eventuell gestellten Strafantrag ziehen Sie zurück. Das wird dann in der Anzeige vermerkt und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren in aller Regel dann ein.

Schwierigkeiten bekommen Sie deswegen nicht und Kosten fallen für Sie auch nicht an.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo,

du kannst den Strafantrag zurückziehen,dass ist möglich aber eine Strafanzeige kannst du nicht zurückziehen.

Bei weiteren Fragen wende dich bitte an einen Rechtsanwalt,da er dir da besser helfen kann.

Hey, die Anzeige kannst du zurückziehen, kostet nichts und dem Beschuldigten passiert auch nichts. Du kannst eine Anzeige immer zurückziehen. Nur wenn die Sache um die es da geht besonders wichtig ist, erhebt die Staatsanwaltschaft selbst öffentliche Klage wegen eines besondern öffentlichen Interesses und dein Zurückziehen hat keine Wirkung.

Ich denke deine Nacktbilder stehen nicht im besondern öffentlichen Interesse.
Außnahme ist, der Kerl macht ständig so einen Scheiß und die Staatsanwaltschaft will ihm jetzt endlich mal eine reindrücken, sprich ihn verurteilen.

Gruß, Yougen

Hallo,

herauszustellen ist die Strafnorm § 33 KunstUrhG. Hierbei handlet es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. D.h. die Verfolgung geschieht nur bei Vorliegen eines Strafantrags, wenn nicht öffentliches Interesse bekundet wird.

Demnach können Sie natürlich den Strafantrag bei der Polizei zurücknehmen. Diese Entscheidung ist dann allerdings endgültig, da das Strafverfahren dann üblichweise eingestellt wird.

Die Anzeige wird dann an die Staatsanwaltschaft gesandt und die stellt das Verfahren dann ein.

Kosten und Schwierigkeiten warten nicht auf Sie.

Mit freundlichem Gruß

Hallo,

das unbefugte Verbreiten von Bildern fällt unter http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html

Antragsdelikt! Der Strafantrag kann zurückgezogen werden:
https://www.google.de/search?q=strafantrag+zurückziehen

Wenn der Staatsanwalt keine Einwände hat, kann das Verfahren eingestellt werden. Am besten genau das, was im Text oben steht, dem Staatsanwalt mitteilen - sich aber evtl. vorher noch beraten lassen, denn ein zurückgenommener Strafantrag kann nicht nochmals gestellt werden.

Gruß
polos

Gruß
polos

Liebe Fragenstellerin,

die Polizei ist dafür da, ernsthafte Straftaten aufzuklären und die Allgemeinheit vor Straftätern zu beschützen. Die Polizei ist aber nicht da, um private Beziehungsprobleme zu lösen.

Bitte versuche in Zukunft solche Bagatellen immer erst im persönlichen Gespräch zu lösen, dann hätte sich die Sache schon viel früher in Wohlgefallen aufgelöst.
Strafanzeige solltest du wirklich nur erstatten wenn du keinen anderen Weg mehr siehst oder wenn es um größere Straftaten geht.

Grundsätzlich kann man die Strafanzeige nicht zurückziehen, wohl aber den Strafantrag. Ob du in deinem Fall den Strafantrag zurückziehen kannst und ob dann Kosten auf dich zukommen, hängt von vielen Faktoren ab.
Am Besten gehst zu noch einmal zu der Polizeidienststelle hin wo du die Anzeige erstattet hast und erzählst dem zuständigen Sachbearbeiter was du möchtest.

Liebe Grüße
Elitebook

Guten Tag. Bei dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich um eine Straftat gem. § 201a StGB. Dies ist ein Antragsdelikt. Sollten Sie bereits einen Strafantrag gestellt haben, können Sie diesen jederzeit bei der Polizeidienststelle (wo sie die Anzeige erstattet haben) zurückziehen. Allerdings, ein zurückgezogener Strafantrag kann NIE wieder gestellt werden.
Konsequenzen: Einstellung des Verfahrens-sonst nix. Kosten :keine. Viel Spaß…

Sie können angeben, kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung zu haben. Ob das Verfahren eingestellt wird, entscheidet aber die Staatsanwaltschaft.
Grüße

Hallo

Hallo ihr lieben ich schildere euch mal kurz meine Situation
und hoffe ihr könnt mir dabei behilflich sein :confused:

Ich war mit einem Jungen zusammen, 7 Monate lang es war eher
auf lockerer Basis jetzt sind wir seid Oktober nicht mehr
zusammen und ich bin dann doch im Streit mit ihm auseinander
gegangen. Als ich mich jetzt auf eine Beziehung mit einem
früheren guten Freund eingelassen habe war er davon nicht
gerade begeistert.
Die waren früher mit einem weiteren sehr gut befreundet.
Jetzt kam raus das mein ex freund irgendwann ein Bild von ihm
und mir ( unbekleidet und ohne mein einverständniss) an den
dritten Freund gesendet hatte. Dieser Dritte sendete das bild
an meinen jetzigen Freund um ihm einen reinzuwürgen.
Ich habe meinen Ex-Freund angezeigt und die Situation so
geschildert bei der Polizei.Er wurde jetzt vorgeladen.
weiteres weiß ich noch nicht…
Jetzt haben wir uns ausgesprochen und er hat mir gesagt das er
das damals mal geschickt hatte. Und wir haben uns
ausgesprochen da wir immer ein gutes Verhältniss zueinander
eigentli8ch hatten.
Eigentlich möchte ich die Anzeige zurückziehen da ich n icht
wirklich zu schaden gekommen bin und er sich bei mir
entschuldigt hatte.
GEHT DAS?

Ja. In diesem Fall dürfte nur ein Verstoß gegen das KunstUrheberGesetz vorliegen, der nur auf Antrag verfolgt wird. Bei Antragsrücknahme wird das Verfahren eingestellt.

FALLEN DANN KOSTEN FÜR MICH AN?

Theoretisch ja, praktisch wohl nein.

WIE WIRD DAS GANZE DANN ABLAUFEN?

Das Verfahren wird eingestellt.

WAS PASSIERT DANACH?

Nichts.

KANN ICH IN SCHWIERIGKEITEN KOMMEN?

Nein, warum?

KANN ICH DAS EINFACH BEI DER ZUSTÄNDIGEN STELLE MACHEN?

Ja.

Gruß
Michael

Wenn du ihn angezeigt hast und er auch schon polizeilich vernommen wurde, liegt es jetzt an der Polizei, ob sie die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten. Ist die Strafsache einmal bei der Staatsanwaltschaft anhängig, entscheidet diese, ob es zur Anklage kommt. Das heißt ob das öffentliche Interesse bejaht wird. Sollte das so sein, wird es nicht viel nützen die Anzeige wieder zurückzunehmen. Dann hast du keinen Einfluss mehr darauf. Aber du kannst es auf alle Fälle versuchen. Gehe am besten wieder zur Polizei und dann wirst du sehen, ob die Anzeige schon weitergeleitet wurde. Wenn ja, kannst du die Anzeige auch bei der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Aber, wie gesagt, ob es etwas nutzt, ist offen.

also grundsätzlich sind hier allenfalls antragsdelikte zu erkennen (kunsturhg, Beleidigung o. Ä ). Ein Strafantrag kann ohne weiteres auch wieder zurückgenommen werden. Sofern nichts falsches erklärt wurde, zieht das auch keine folgen oder kosten nach sich. Die Erklärung kann man direkt bei der Polizei, mündlich oder schriftlich abgeben . In aller Regel wird das verfahren dann auch eingestellt. Denn wenn schon eine anzeigeeratatterin kein verfolgungsinteresse mehr hat, wird die staatsanaltschaft auch keines mehr an den Tag legen. Anderes gilt nur bei bestimmten Delikten, die sehr schwer waren, so dass ein besonders schwerwiegendes verfolgungsinteresse bejaht wird.

Gruß

Hallo.

Eine Strafanzeige bei der Polizei kann man nicht zurückziehen (Strafverfolgungszwang der Verfolgungsbehörden), man kann lediglich bei gewissen Bagatelldelikten (Diebstahl geringwertiger Sachen, Beleidigung…) als Geschädigter auf die Stellung eines Strafantrags verzichten (auch nachträglich).

Grüße, Steffen