Habe irgendwo gehört, daß der Mieter verpflichtet ist, ein Mal jährlich die Funktion der Absperrventile zu überprüfen, damit diese sich im Laufe der Jahre nicht festfressen und dann nicht mehr funktionsfähig sind. Oder ist die Erhaltung der Funktionsfähigkeit allein Sache des Vermieters, weil die Ventile zum Miethaus gehören?
Schönen Dank für Hinweise auf Mietverträge oder Mietrecht
Jochen
Moin,
ich kenne keine solche generelle Pflicht, macht vielleicht auch keinen Sinn, da ja nicht jede vermietete Sache so etwas besitzt oder dem Mieter selbst zugänglich ist.
Grundsätzlich ist der Vermieter für den Zustand seines Eigentums verantwortlich. Er kann sicherlich durch den Mietvertrag einige Obliegenheiten auf den Mieter übertragen, also auch diese Prüfung.
Beispielsweise die Reinigung des Schornsteins und Wartung der Therme kann dem Mieter selbst aufgebürdet werden.
eine fachmännische Kontrolle ist gemäß den Verordnungen und Gesetzen der BRD, jährlich durchzuführen und über die Neben- und Betriebskostenabrechnung zu verrechnen
kommt drauf an, was im Mietvertrag steht…wenn dort nichts steht,ist der VM in der Pflicht…
lisa
Sofern sich die Absperrventile in Ihrem gemieteten Bereich befinden, sind Sie auch für deren gelgentliche Funktionsprüfung zuständig. - Tip! Ventile nicht ganz aufdrehenh, sonderen nach dem vollständigen Aufdrehen 1/2 Umdrehung zurückdrehen!
Schönen Dank für die Auskunft.
Bedeutet das folgendes: wenn ich die Ventile nie bewegt habe und diese jetzt fest sitzen, muß ich dann als Mieter den Austausch der Ventile bezahlen?
Schöne Grüße
Jochen, Johannes, Martin
Sofern Sie gegen Vertragspflichten verstoßen haben, können Sie haftbar gemacht werden. Im Regelfall lassen sich solche Ventile aber mit Kraft wieder gangbar machen!