Straße blockiert durch Falschparker

Heute stand überraschend die Polizei vor meiner Haustür und bat mich mein RICHTIG geparktes Auto wegzustellen. Das Problem war, dass sich danach auf der gegenüberliegenden Fahrseite (Halteverbot) ein Auto hingestellt hat und damit die ganze Durchfahrt blockiert hat.
Die sehr liebe Polizistin bat mich dann mein Auto wegzustellen, sonst würde es abgeschleppt werden. Ich kam diesem Aufruf nach, mag mich nun aber gegen die nächste ähnliche Situation schützen und bitte um Rechtsbeistand.

Nachdem mein Auto woanders stand, ignorierte die Polizei den Falschparker und fuhr davon.

Hallo,

das ist ja „etwas“ skurril. Okay, die Polizei kann Sie bitten, das Auto wegzufahren, weil man z.B. den Falschparker nicht auftreiben konnte. Das wäre jetzt die schnellste Möglichkeit, die Gefahrensituation zu entschärfen. Gefahrensituation deshalb, weil die blockierte Durchfahrt auch die Feuerwehr und Rettungswagen aufhalten. Soweit, so gut. Die Drohung, Ihr Auto abzuschleppen, finde ich dagegen sehr fragwürdig. Wenn man denn schon einen Abschlepper bestellt, dann um den Falschparker wegzuschleppen.

Wie gesagt, die Bitte an sich ist okay, um die Gefahr zu beseitigen. Dass die Polizei weggefahren ist, ohne sich um den Falschparker zu kümmern, kann so nicht gesagt werden. Kann genauso gut sein, dass der das Knöllchen per Post bekommt.

Sollte das nochmal vorkommen, wäre die Begründung der Polizei, also die Rechtsgrundlage, interessant, auf Grund derer sie den Nicht-Störer abschleppen, anstatt des Störers.

Da bliebe eigentlich nur der Gang von Gericht, sollte das Auto abgeschleppt werden.

Das obige stellt meine persönliche Meinung dar und soll ich keiner Weise eine Rechtsberatung darstellen, da diese nicht zulässig ist.

Nun gut also ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass dein auto Auf dem Parkplatz stand. Auf der gegenüberligenden seite stand ein zweites Fahrzeug im Halteverbot. Nun wurdest du angewiesen dein Fahrzeug zu entfernen um einen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Ist das soweit Richtig? Würde da mal tendenziell sagen, dass die Polizisten den Verkehrsfluss aufrecht erhalten haben. Nun weiß ich nicht wie Befahren die Straße bei dir ist. Aber Grundsätzlich gilt: " Halteverbot ist Halteverbot". Sofern dein Fahrezeug korrekt geparkt ist musst du es nicht umsetzen da der Fehler von einer anderen Person begangen wurde. Nun könnte man aber argumentieren : " Den Weisungen eines Polizeibeamten ist folge zu leisten". Somit war das Umsetzen des Autos mit Sicherheit nicht falsch, da so manch ein Ordnungshüter sehr empfindlich reagieren kann. Was du hingengen machen könntest wäre den Verstoß zu dokumentieren sprich Fotos machen von dem Fahrzeug dem Schild etc. und somit den Verstoß zur Anzeige zu bringen. Wenn dein Freund und Helfer schon mal da ist könnte man das ja direkt erledigen:wink:. Als mein Schluss wäre: Wenn der Beamte was sagt besser ausführen, sofern es Sinn ergibt, um Strafen zu vermeiden. Zusätzlich würde ich sie noch mal auf den Verstoß Hinweisen und mir erläutern lassen warum dieser nicht verfolgt wird. Hoffe konnte dir etwas Helfen

Hallo,

wenn dem so war, wurden die Beamten nicht verkehrsrechtlich sondern verwaltungsrechtlich tätig.
Dann ging es den Beamten vielleicht nur darum, möglichst schnell eine Durchfahrt herzustellen, den Weg schnell frei zu bekommen.
Und dann kann auch der so genannte unbeteiligte Dritte in „Anspruch genommen werden.“.
Das hat dann nichts mit „im Recht sein“ zu tun. oder ob man sich korrekt verhalten hat.

Aber wenn die Beamten den Falschparker nicht „aufgeschrieben“ haben, finde ich das nicht in Ordnung.

MfG

Hans Niemann

Also zunächst muss ich leider sagen, dass ihre Informationen sehr dürftig sind.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Polizei den Falschparker ignorierte und einfach davon fuhr.

Und wieso wollen sie sich gegen eine solche Situation schützen und brauchen Rechtsbeistand? Fragen sie die Polizisten doch einfach, warum sie abgeschleppt werden sollten, weil sie ja vorschriftsmäßig dort stehen und der andre ja nicht.

Aber die Polizei muss auch immer das mildeste Mittel wählen. Und das war in ihrem Fall jetzt, dass sie ihr Auto wegfahren. Die Abschleppung des anderen hätte wesentlich mehr Kosten verurschacht.

Bei weiteren Fragen oder Infos melden sie sich ruhig nochmal.

Hallo, wenn Ihr Fahrzeug richtig gestanden hat, also auch nicht im Bereich eines evtl. aufgestellten mobilen Verkehrszeichen(§ 283 oder 286 ), hätte die Polizei den Falschparker abschleppen lassen müssen. War hier Gefahr in Verzug ? z.B. Feuerwehreinsatz/ Krankenwagen ? Haben Sie das kennz. des Falschparkers notiert ? Fotos von der Situation vor Ort gemacht ?
Es ist zwar ärgerlich, aber ich würde wenn keine nachträglich aufgestellten oder festinstalliertes VZ §283 oder § 286 STVO auf jeden Fall Beschwerde beim zust. Polizeikommisariat führen.
DIES IST UND WAR KEINE RECHTSBERATUNG SONDERN NUR MEINE MEINUNG AUS MEINER ERFAHRUNG ALS BAUSTELLENABSICHERER IN STRASSENVERKEHR:
vg
mp

Akute Gefahr bestand nicht. Ein Krankenwagen wär ggf. aber bei der Durchfahrt blockiert worden. Das Problem ist, dass sich Nachmittags gerne Menschen in dieses Halteverbot stellen, obwohl man mittlerweile auf der anderen Fahrseite
legal stehen kann. Ich suche Paragraphen die entscheiden welches Auto abgeschleppt werden darf / muss, damit ich der nächsten „lieben Polizistin“ diese vorlesen kann, da ich stark mit einer Wiederholung rechne und nicht immer „der Dumme“ sein mag.
Zu dem Vorredner: Die Polizei ignorierte ihn komplett. Ich habe daraufhin das Ordnungsamt kommen lassen, damit er wenigstens einen Zettel für seine Windschutzscheibe bekommt.

Moin!

Grundsätzlich hast du (deinen Angaben zu Folge) nicht die Ursache für die entstandene Verkehrsbehinderung gesetzt.
Allerdings ist es üblich, dass die Polizei in einigen Fällen, in denen es schnell gehen muss (Wichtige Arbeiten, Fahrzeugstau pp.) nicht auf einen Abschleppdienst warten kann/will.
Dieser kommt in der Regel erst nach 30 Minuten zum Einsatzort.
Wenn ein Unbeteiligter (also DU!) gebeten wird, sein Fahrzeug umzuparken, damit die Situation schneller bereinigt wird und um dem Falschparker Kosten zwischen 150 -300 € fürs Abschleppen zu ersparen, ist das durchaus verhältnismäßig und angemessen.
Was natürlich nicht geht, ist, dass die Dich abschleppen, wenn du nicht die Ursache für die Behinderung gegeben hast.
Grüße aus der schönsten Stadt der Welt

Hallo
es ist mir auch unverständlich das die Polizistin so reagiert hat.Vermutlich war sie nur zu bequem einen Bericht zu schreiben. Ich hätte es darauf angelegt mit
der bemerkunk das Sie vieleicht keinen Führerschein hat,oder der Verkehrsregel nicht mächtig ist.Bei solchen missverhältnisse ist es wichtig Beweisfotos aus allen seiten zumachen.(Händyfoto)

mit freundlichem Gruß

Ein etwas seltsames Verhalten der Polizei, wo doch das verbotswidrig im Haltverbot geparkte Fahrzeug die Ursache für eine Blockade der Straße ist. Insoweit hätte dieses Fahrzeug primär abgeschleppt werden müssen.
Andererseits kann die Polizei aber auch den auf der anderen Straßenseite stehenden PKW beanstanden, wenn durch dessen Parken infolge des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs die Straße blockiert wird (§ 12 Abs. 1 StVO). Das gilt jedoch nur, wenn der verbotswidrig Parkende aus irgend welchen anderen Gründen nicht umgesetzt werden kann. Insoweit war die Bitte der Polizistin, zum Umparken Ihres Fahrzeugs berechtigt, die Androhung der Umsetzung jedoch rechtswidrig.

Viele Grüße

Hallo,
das ist so eine Sache. Durchfahrten müssen nun mal frei sein. Zum Beispiel für Rettungsfahrzeuge.
Natürlich wendet sich die Polizei an denjenigen, den sie als erstes erreichen kann.
Wenn das nicht derjenige ist, der falsch geparkt hat ist das nun mal so.
Du hast richtig gehandelt, als Du den Wagen weggestellt hast.
Dass sich die Polizei um den Falschparker nicht gekümmert hat ist völlig normal. Der so genannte „ruhende Verkehr“ ist Sache der Ordnungsämter.
Hier hält sich die Polizei in der Regel raus. (Sehr zu meinem Leidwesen, als Busfahrer im Linienverkehr sind falsch abgestellte Fahrzeuge mitunter ein erhebliches Problem für mich. Wenn unsere „grünen Kameraden“ da etwas strenger durchgreifen würden, würde ich das sehr begrüßen.)
Übrigens, für Rechtsbeistand bin ich nicht der Richtige, das ist nur zugelassenen Rechtsanwälten erlaubt.
Liebe Grüße, Johannes

Bußgelder für falsches Parken und Halten

Falschparken kann teuer werden. In dem
Bußgeldkatalog finden Sie die wichtigsten Bussgelder für Falschparker. 

Verwarnungsgelder für falsches Halten und Parken
   Verwarnungsgeld  
   Grundtatbestand    mit Behinderung  
Unzulässig gehalten in den Fällen zu 1) 10 10
• in „zweiter Reihe“ 15 20
Unzulässig geparkt in den Fällen zu 1) oder auf Geh- und Radwegen 15 25
• länger als 1 Stunde 25 35
Unzulässig geparkt in den Fällen zu 2) 10 15
• länger als 3 Stunden 20 30
An abgelaufener Parkuhr , ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt  
• bis zu 30 Minuten 5 -
• bis zu 1 Stunde 10 -
• bis zu 2 Stunden 15 -
• bis zu 3 Stunden 20 -
• länger als 3 Stunden 25 -

als das verhalten einzelner Polizeibeamter ist manchmal nicht wirklich nachvollziehbar.
Aber vielleicht haben die Polizeibeamten die Daten des Fahrzeugs aufgenommen und ihrerseits eine Anzeige geschrieben.
Also wenn Sie richtig geparkt haben und die Polizei nur Ihnen gegenüber aktiv wird, aber den Parksünder ignoriert, dann würde ich mir den Namen des Polizisten geben lassen, und mich bei der Polizeidienststelle darüber beschweren, aber bitte beim Vorgesetzten des Polizisten.