Hallo, habe an einem verkaufsoffenen Sonntag als Ausstelle meinen PKW in einer gespeerten Straße auf einer Grenzmakierung für ein Fahrverbot abgestellt, um meinen Stand mit Ware zu beliefern. Das Ordnungsamt schickt mir nun eine Verwarnung. Es geht mir hier nicht um die 10 Euro. Ich finde das ganze nur eine Frechheit, die ich nicht hinnehmen möchte. Ich hatte mein Fahrzeug gerade da abgestellt, weil es so niemanden im Weg sein konnte. Gibt es einen §, der solche Markierungen in besonderen Fällen aufhebt? Vielen dank schon mal für die Info.
Hallo,
ich weiß nicht, warum die Grenzmarkierung angebracht war (Ausfahrt, abgeflachter Bordstein oder Einmündungsbereich usw.).
So ein „Parkverbot“ hat aber nie etwas mit einer Straßensperrung (ob dauerhaft oder nur in Ausnahmefällen) zu tun. Parkverbot regelt den ruhenden (Parken), eine Straßensperrung den fließenden Verkehr.
Sorry, ich glaube da müssen Sie zahlen.
Gruß
M. Stephan
Hallo,
für Halteverbote gibt es nur Ausnahmen, wenn sie durch einen entsprechenden Beschilderung ausgewiesen werden.
Der Tatbestand ist also (leider) erfüllt.
Die einzige Möglichkeit wäre es, gegen die Ordnungswidrigkeitenanzeige (bzw. Zahlungsaufforderung) Widerspruch mit der Begründung des verkaufsoffenen Sonntags und dem geschilderten Sachverhalt einzulegen.
Ansonsten mal bitte einen Anwalt Fachrichtung Verkehrsrecht in diesem Forum ansprechen !
Viel Glück
Kurze und knappe Antwort: Nein, gibt es nicht
Sonderrechte sind nur fuer Einsatzfahrzeuge vorgesehen und fuer Telekom (unterirdische Kabelschaechte)
Es kommt bestenfalls eine Sondernutzung nach §46 oder §29 StVO beantragt oder verordnet werden, dies muss aber vorher geschehen sein.
Hallo Klaus Martin,
einen § der das Halten und Parken vor der Markierung aufhebt gibt es nicht.
MfG FoPo
Grüß Sie,
ich sehe hier wenig Hoffnung, Ein Verkaufsoffener Sonntag setzt keine Fahrbahnmarkierung ausser Kraft. Empfehlung für das nächste mal, Antrag beim Ordnungsamt beantragen, hilft weiter.
mFg
K-H Müller
Hallo,
das ist mir leider zu wenig Info. Ich kann mir nicht genau vorstellen, wo der Verstoß liegt. Grundsätzlich gelten die Ge- und Verbote. Mann kann bei der Gemeinde oder Stadt Ausnahmen beantragen. Ansonsten gibt es noch Grundrechte (z.B. Versammlungsrecht), welche Ausnahmen rechtfertigen. Wegen 10€ würde ich nicht lange rum machen. Ansonsten kommen noch Gebühren hinzu.
Viele Grüße,
Daniel
Hallo Klaus-Martin,
so ganz verstehe ich Ihr Schreiben nicht. War die Straße für den Durchgangsverkehr wegen des verkaufsoffenen Sonntags gesperrt? Was verstehen Sie unter „auf einer Grenzmarkierung für ein Fahrverbot abgestellt“? Ich kenne keine „Grenzmarkierung für ein Fahrverbot.“
MfG
der Verkehrsexperte.
Hallo Herr Bensmann, die Formulierung habe ich aus dem Bescheid des Ordnungsamtes. Es handelt sich um eine Markierung im Anschluss an eine Verkehrsinsel. Diese Fläche ist dafür da, dass der fließende Verkehr an der Verkehrsinsel vorbei geleitet wird. Die Straße selbst war wegen eines Verkaufsoffenen Sonntags gesperrt. Der eigentliche Markt war in einer angrenzenden Straße. Hier war alles mit Lieferfahrzeugen blockiert. Ich habe mein Fahrzeug in der gesperrten Straße abgestellt, da es nach meiner Einschätzung so niemanden behindert hat und ich meine Ware dennoch auf kurzem Weg zu meinem Marktstand bringen konnte.
MfG
Klaus-Martin
Hallo,
normalerweise muss man als Aussteller dazu extra eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Also formal gibt es da nichts, womit man sich noch um die Strafe drücken kann.
Hallo,
sorry aber ich war einige Tage nicht da.
Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Was ist eine Grenzmarkierung und was meinst du mit Fahrverbot?
Ich könnte mir vorstellen, du meinst eine Sperrfläche.
Wenn du das meinst, gibt es keinen §, der die Markierung aufhebt. Es sei denn die Verwaltungsbehörde weist vor Ort ausdrücklich daraufhin.
Du kannst versuchen, die Behörde von der kurzfristigen Notwendigkeit der Anlieferung zu überzeugen- sehe ich aber wenig Hoffnung. Manchmal muss man Dinge vielleicht auch mal zähneknirschend hinnehmen:frowning:
Gruß Jörg F.
Hallo Herr Klaus-Martin,
die einzige Erklärung, die ich für das Verhalten des Ordnunghsamtes habe, ist, dass Sie durch Ihr Parken, andere Fahrzeug beim Verlassen des eigentlichen Marktes behindert haben.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich dagegen angehen.
MfG
der Verkehrsexperte
Entschuldigung für meine stark verspätete Antwort!
Was ist mit gesperrter Straße gemeint? Meinst du eine Straße mit dem Schild: http://www.spedition-kohlmann.de/frontend/fend_show…
Was soll denn eine Grenzmarkierung für ein Fahrverbot sein?
Erst wenn ich weiß, was du genau damit meinst, kann ich vielleicht helfen. Aber ich denke, dass dir deine Frage mittlerweile schon andere beantwortet haben.
Gruß