Guten Abend,
folgender fiktiver Fall: In einer relativ engen Straße parken ständig zwei Autos gegenüber, so dass zwischen den Autos weniger als 1,90 m Platz ist. Manchmal ist gar kein Durchfahren möglich.
Das Ordnungsamt wurde bereits informiert, reagiert allerdings nicht. Die betreffenden Autobesitzer bzw. die Personen, dessen Besuch die Fahrzeuge dort parkt, wurden auch bereits angesprochen und ignorieren dies.
Was ist nun zu empfehlen, wie kann man sich wehren, so dass man die Straße zu jederzeit gefahrlos passieren kann bzw. dass sichergestellt ist, dass auch Rettungsfahrzeuge die Straße durchqueren können?
Danke für eure Meinungen!
In der Straße ein Feuer legen. Die Feuerwehr wird mit ihrem 2,55m Feuerwehrauto durchbrettern und die Schäden am Feuerwehrautos müssen die Falschparker zahlen und die Schäden an den parkenden Autos müssen die Fahrzeughalter selbst zahlen, die Versicherung zahlt da nicht einen Cent.
Scherz beiseite.
Ordnungsamt weiter nerven.
Wenn das nichts bringt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Ordnungsamt.
Ich weiß nicht wie das heißt wenn man das Amt als ganzes Anschwärzen will, deswegen der Begriff „Dienstaufsichtsbeschwerde“.
man könnte eine anzeige bei der pol anstreben.
mindestdurchfahrtsbreite beträgt 3m.
hauptmann
Aber wen zeigt man an, wenn da öfter verschiedene Fahrzeuge stehen würden, welche allerdings ausschließlich zu einer Familie und dessen Besucher gehören? Jedes Mal eine neue Anzeige? Oder kommt die Polizei wenn man sie anruft?
Hi
Ordnungsamt weiter nerven.
Wenn das nichts bringt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das
Ordnungsamt.
Ich weiß nicht wie das heißt wenn man das Amt als ganzes
Anschwärzen will, deswegen der Begriff
„Dienstaufsichtsbeschwerde“.
Ahnung hast du nicht gerade, oder?
- Die Verfolgung von OWis ist in das Ermessen der Behörde gestellt.
- Warum erfolgt keine Anzeige durch den Beschwerdeführer? Anzeige kann jeder erstatten.
- Beschwerden wg. sachlicher Dinge heißen Sachaufsichtsbeschwerden. Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich gegen das persönliche Verhalten des BehördenMA
Gruß
HaWeThie
Hi
wie wär’s damit, den Falschparker anzuzeigen?
Gruß
HaWeThie
Hi
- Die Verfolgung von OWis ist in das Ermessen der Behörde
gestellt.
- Warum erfolgt keine Anzeige durch den Beschwerdeführer?
Anzeige kann jeder erstatten.
Verständnisfrage:
Wenn eine Anzeige erfolgt, ist die Verfolgung dann keine Ermessensentscheidung der Behörde mehr?
Gruß
Markus
Hi
Ja , die Polizei kommt .
Ähnlichen Fall hatte ich vor ca 8 Jahren .
Ein Anwohner parkte immer so knapp an der Kreuzungseinmündung , das man kaum mit einem PKW , geschweige dann mit einem Lieferwagen durchkam. einige Male ist die Müllabfuhr nicht durchgekommen.
Da gab es mal eine Anzeige , weil ein Kundendienstmonteur das Fahrzeug mit einem Mercedes Sprinter gerammt hatte , weil der Fahrer glaubte es würde passen.
zuerst sollte der Sprinter Fahrer bezahlen , aber nachdem dann sortiert wurde , die Vorfälle mit der Müllabfuhr und einige andere Paketdienste bekannt wurden , die nicht durchkamen , wurde die Sachbeschädigung eingestellt und der Kfz -Halter des Fiat’s bekam den Führerschein abgenommen , sowie das er für sämtliche Schadensersatzansprüche für Paketdienste , Müllabfuhr , Zulieferer usw , aufkommen musste , weil er vor Gericht auf das Parken vor seinem Haus bestand und sich trotzt aufgestellten absoluten Halteverbotsschildes nicht belehren lies .
gruss
Toni
Hi
doch - auch bei einer Anzeige ist die weitere Verfolgung eine Ermessensentscheidung (s. § 47 Abs. 1 OWiG).
Gruß
HaWeThie