Straße und Parkplatz und Verordnungen?

Hallo,

die Gemeinde hat eine Parkplatzordnung.
In dieser Parkplatzordnung wird festgelegt wie groß ein Stellplatz sein muss und noch ein bisschen mehr.
Diese Ordnung gilt meines Wissens nach für alle Bürger der Gemeinde gleichermaßen.
Wenn die Gemeinde jetzt sagt, Bürger XYZ, du musst deinen Parkplatz nicht 5 Meter lang
erstellen, wie in der Verordnung vorgesehen, sondern nur 3,70 Meter lang,
ist das dann rechtens?
Hat die Gemeinde das Recht solche Ausnahmen auszusprechen?

Danke!

Hallo!

Die Gemeinde nennt Maße ? Für welche Art von Stellplätze, es klingt ja fast als seien welche auf Privatgrund gemeint.

es gibt allgemein verbindliche Mindestmaße für Stellplätze. Die gelten überall !
Da muss keine Gemeinde eigene Zahlen raussuchen.

MfG
duck313

Hallo,

die Gemeinde hat eine Parkplatzordnung.
In dieser Parkplatzordnung wird festgelegt wie groß ein Stellplatz sein muss und noch ein bisschen mehr.
Diese Ordnung gilt meines Wissens nach für alle Bürger der Gemeinde gleichermaßen.
Wenn die Gemeinde jetzt sagt, Bürger XYZ, du musst deinen Parkplatz nicht 5 Meter lang erstellen, wie in der Verordnung vorgesehen, sondern nur 3,70 Meter lang, ist das dann rechtens?
Hat die Gemeinde das Recht solche Ausnahmen auszusprechen?

Ich sag mal ja. Wenn es in Deutschland irgendetwas noch mehr als Gesetze, Verornungen etc. gibt, dann sind es Ausnahmen davon inklusive der berühmten Ausnahmen von den Ausnahmen.
So kann es schon eine Rolle spielen, ob da mehrere Fahrzeuge in Reihe stehen oder nur eins. 3,70 sind allerdings so kurz, dass da schon viele PKW nicht draufpassen. Wäre also mal spannend die Begründung für die Ausnahme zu hören.

Grüße

Hallo,

Die Gemeinde nennt Maße ? Für welche Art von Stellplätze, es klingt ja fast als seien welche auf Privatgrund gemeint.

Stimmt, jetzt wo Du das sagst, werden ja solche auf Privatgrund so bezeichnet.

es gibt allgemein verbindliche Mindestmaße für Stellplätze.
Die gelten überall !
Da muss keine Gemeinde eigene Zahlen raussuchen.

Hm, warum gibt es dann 16 Landesbauordnungen (und natürlich auch 16 alle möglichen anderen Verordnungen mit teilweise abweichenden Maßen (allerdings nicht bei der Mindestlänge von Stellplätzen)? man stelle sich vor, für all dies gäbe es nur ein bundeseinheitliches Gesetz. Ganze Verlage und Papierproduzenten würden eingehen ;o)
Insofern wird man einen kleineren genehmigt bekommen können. Aber warum man einen kleineren vorschreiben sollte, erschließt sich mir im Moment nicht. Mir ist aber auch bewusst, dass der Amtsschimmel die dollsten Sachen macht.

Grüße

Zweiter Versuch.
Die Gemeinde hat eine Verordnung mit 5 Metern länge.

Die Frage ist, ob die Gemeinde einzelne Bürger davon befreien kann und einen 3,7 Meter langen Parkplatz genehmigt?

Danke!

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Danke!

Wie kommt so eine Ausnahmegenehmigung zu stande?
Kann das ein Bauamtmitarbeiter der Gemeinde entscheiden?
Ein Bürgermeister?

Grüße