Hallo,
die Gemeinde hat eine Parkplatzordnung.
In dieser Parkplatzordnung wird festgelegt wie groß ein Stellplatz sein muss und noch ein bisschen mehr.
Diese Ordnung gilt meines Wissens nach für alle Bürger der Gemeinde gleichermaßen.
Wenn die Gemeinde jetzt sagt, Bürger XYZ, du musst deinen Parkplatz nicht 5 Meter lang
erstellen, wie in der Verordnung vorgesehen, sondern nur 3,70 Meter lang,
ist das dann rechtens?
Hat die Gemeinde das Recht solche Ausnahmen auszusprechen?
Danke!