Straße verunreinigt durch Diesel

Hallo,

mir ist leider ein Mißgeschick passiert. Hab meinen Bus vollgetankt, und den Tankdeckel wohl nicht wieder richtig verschlossen, dadurch ist mir der teure Diesel aus dem Tank auf die Straße gelaufen, und hat diese eben erheblich verunreinigt. Die Feuerwehr und irgend so ein Umweltdienst ist gleich rausgerückt, um die Straße wieder zu reinigen. Mein Chef ist natürlich stinksauer deswegen !! Er behauptet felsenfest, das der Betrieb die Kosten übernehmen muß. Es kommt locker eine Rechnung von 5-6 tausend Euro. Meine Frage: Stimmt das wirklich ?? Muß ich, oder eben der Betrieb dafür gerade stehen ?? Gibt es nicht Versicherrungen, wie z.b die Haftpflichtversicherung vom Bus, die solche Schäden abdeckt ?? Es war doch nun wirklich keine Absicht von mir !!
Vielen Dank für euren Rat und Hilfe !!!

LG
Schnucki

Meine liebe Schnucki 77, Du brauchst keine Sorge haben, es passiert Dir nichts. Die Polizei kann dir aber eine kleine Strafe verhängen. In der Regel unter 40,-€. Ich hab mal das gleiche mit einer geplatzten Ölleitung gehabt. In der Regel ist der Feuerwehreinsatz kostenfrei (so bei mir) Einen eventuellen Polizeieinsatz zur Sperrung der Str. war aber kostenpflichtig. Ich konnte glaubhaft machen, dass die Polizei zufällig vorbei fuhr, somit brauchte ich den Polizeieinsatz nicht zu bezahlen (120,- DM).
Nun ist dies von Bundesland zu Bundesland verschieden, die KFZ Haftpflicht übernimmt den Schaden. Manche Versicherer Sträuben sich ein wenig, dann hilft nur der Anwalt. Die Str. ist Eigentum der Stadt, Landkreis oder Bund, Schäden an Strasse oder Leitplanken sind genauso von der Versicherung abgedeckt wie Unfälle.
Liebe Grüße aus Hamburg

Hallo Schnucki,
leider bin ich kein Versicherungsprofi. Bitte wende dich doch an einem. Ich kann dir da nicht weiterhelfen.

Tschüss

In der Regel übernimmt solche Fälle die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, die Haftpflicht. Das ist jedoch etwas spezifisches…

Ich würde dir raten direkt bei der Haftpflichtversicherung anzurufen und falls du da nicht weiter kommst, dann das Umweltamt.

Nicht vergessen - wir sind alle Menschen und die am Telefon genau so (bzw. werden sie dir schon dabei helfen die richtige Info zu bekommen)

Viel Erfolg und alles Gute auf dem Weg

Hallo Schnucki,
ich bin leider kein Justiziar, würde aber annehmen, daß der Halter des Fahrzeuges in Haftung genommen wird. Die Fahrzeughftpfl.-vers. müßte nach meinem dafürhalten vorleistungspflichtig werden, die Frage wird sich dort dann stellen, inwieweit Deine „Schusseligkeit“ fahrlässig war.
Ich würde Dir raten, eine Rechtsberatung ggf. ADAC o. ö. zu nutzen.
Toi, toi, toi…

LG Dalle