Hallo!
Autos mit Saisonkennzeichen (z. B. 04-10) darf man eben nur April-Oktober fahren (im Beispiel jetzt)… klar.
Man darf sie auch nicht auf oeffentlichen Parkplaetzen abstellen in der Restzeit, nur auf Privatgrund oder in einer Garage. im prinzip auch klar.
Meine Frage jetzt aber:
angenommen das Auto steht - ggf. auch nur ein paar Tage - am Strassenrand
-> ist das ein spezielles Vergehen nach STVO oder STVZO oder so?
-> oder ist das nix anderes wie (rechtlich gesehen) Muellablagerung?
was steht darauf (so oder so)?
wer ahndet das? (Polizei, Stadt=Politesse, jeder?)
und wuerde das sofort anfallen oder erst nach Aufforderung+Mahnfrist?
(ab und zu sieht man die abgemeldeten Schrottkarren mit dem roten „Babber“ von wegen bis zum xx zu entfernen -> und ich frage mich, ist das jetzt schon ein Knoellchen (und kostet das sofort)? oder kostets erst nach Ablauf dieser Frist?)
Keine Angst, habe nicht vor, jetzt alle Strassen mit abgelaufenen Saisonkennzeichenautos vollzustellen oder dafuer zu werben - meist sind solche Autos ja gehegte Sommerautoschaetzchen, die schoen in einer Garage eingesperrt werden, bis die Bluemchen wieder spriessen
)
(irgendwoanders hinfahren darf man das Auto ja dann trotzdem nicht)
interessiert mich nur im Prinzip…
danke
cu
kai
Hallo!
Meine Frage jetzt aber:
angenommen das Auto steht - ggf. auch nur ein paar Tage - am
Strassenrand
-> ist das ein spezielles Vergehen nach STVO oder STVZO
oder so?
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz da das Auto im öffentlichen Verkehrraum ist ohne gültige Zulassung.
was steht darauf (so oder so)?
wer ahndet das? (Polizei, Stadt=Politesse, jeder?)
wer zuerst da ist ahndet des - kann auch abgeschleppt werden!
und wuerde das sofort anfallen oder erst nach
Aufforderung+Mahnfrist?
wenn se dich ned antreffen oder Du nicht da wohnst bekommste nen Brief mit Info „Zahlen“ - machst Du’s ned kommt ne Mahnung
(ab und zu sieht man die abgemeldeten Schrottkarren mit dem
roten „Babber“ von wegen bis zum xx zu entfernen -> und ich
frage mich, ist das jetzt schon ein Knoellchen (und kostet das
sofort)? oder kostets erst nach Ablauf dieser Frist?)
Es kostet sofort
Keine Angst, habe nicht vor, jetzt alle Strassen mit
abgelaufenen Saisonkennzeichenautos vollzustellen oder dafuer
zu werben - meist sind solche Autos ja gehegte
Sommerautoschaetzchen, die schoen in einer Garage eingesperrt
werden, bis die Bluemchen wieder spriessen
)
(irgendwoanders hinfahren darf man das Auto ja dann trotzdem
nicht)
interessiert mich nur im Prinzip…
danke
cu
kai
Hallo!
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz da das Auto im
öffentlichen Verkehrraum ist ohne gültige Zulassung.
ja ok, das leuchtet ein *dummerle bin*
danke cu kai
Hallo…
(ab und zu sieht man die abgemeldeten Schrottkarren mit dem
roten „Babber“ von wegen bis zum xx zu entfernen -> und ich
frage mich, ist das jetzt schon ein Knoellchen (und kostet das
sofort)? oder kostets erst nach Ablauf dieser Frist?)
Es kostet sofort
…nöö, hier bei uns kostet diese freundliche rote Aufforderung absolut überhaupt nichts (wenn das Fahrzeug nicht irgendwo im Parkverbot steht, also ordnungsgemäss abgestellt wurde), teuer wird es erst wenn die Frist auf dem roten Kleber abläuft und die Stadt das Auto abschleppt.
Gruß Timon
Bei den roten Klebern auf jedenfall - jedoch kostet des auch ab dem Zeitpunkt des Aufklebens was - da bekommt man dann nen feinen Brief mit der Info dass der erste Strafzettel vorhanden ist…
Was anderes isses mit dem Ablauf der Pflichtversicherung - da sind die Damen & Herren verdammt schnell
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Hi,
Bei den roten Klebern auf jedenfall - jedoch kostet des auch
ab dem Zeitpunkt des Aufklebens was - da bekommt man dann nen
feinen Brief mit der Info dass der erste Strafzettel vorhanden
ist…
nochmal nöö, ist hier anders, hier gibts den roten Kleber mit Frist, nen feinen Brief dazu gibts auch nicht, und bis zum abschleppen ist die Aktion auch umsonst. Denke das ist wohl dann von Stadt zu Stadt verschieden und hier sind sie einfach humaner als in Baden ;o)
Gruß Timon