Hallo,
unsere Straße soll einen neuen Kanal und somit gleichzeitig eine neue Straßendecke erhalten. Nun habe ich gehört, dass der Staat bei Straßen, die schon sehr lange nicht mehr erneuert wurden, die Kosten übernimmt. Unsere Straße ist mit Sicherheit vor 50 Jahren das letzte mal erneuert worden. Wer kennt sich aus und kann mir Hinweise geben, wo ich dazu etwas finde?
Lieben Dank
Hallo,
ersteinmal hat der Staat damit eigentlich nichts zu tun. Die Erneuerung bzw. Sanierung von Straßen innerhalb einer Ortschaft obliegt einzig und allein der Stadt, Ausnahmen hier sind Bundes- bzw Landesstrassen, bei denen sich dann entsprechend das Land oder der Bund beteiligt. Die Beteiligung der Anwohner an solchen Sanierungs- oder Erneuerungsmassnahmen legt der Rat der jeweiligen Stadt, oder des Kreises fest, d.h. im Rathaus der Stadt sollte man auch entsprechend Auskunft darüber bekommen, ob und in welchem Umfang man an den Kosten beteiligt sein könnte.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen…
Hallo ich habe den Beruf des Steinsetzers erlernt also auch Straßenbauer.
Ich könnte mir vorstellen das du mit dem Wegewart reden müsstest. Für kleine Löcher sind die 100prozentig verantwortlich wie es bei Arbeiten mit hohen Kosten ist kann ich dir nicht sagen. Aber über die Polizei würde ich nach dem Wegewart fragen.
Die Nr deines Wegewartes wirst du sicherlich schwer heraus finden, du solltest angeben in der aufs Po gefallen zu sein weil eine Platte nicht richtig verlegt ist.
So kommst du mit ihm ins Gespräch
Hallo, die kosten für die erneuerung der Straße werden entsprechen der Beschlüße der Stadt nach einem Schlüssel jeweils zu lasten der Stadt und der Eigentümer aufgeteilt und ggf. abzüglich Fördergelder. Einfach bei der Stadt nachfragen.
G Karsten
Das handhabt jede Stadt anders, wende Dich an die Stadtverordnetenversammlung oder den Gemeinderat.
Gruß Otto
Hallo Tom64,
ich bitte, die kleine Verspätung zu entschuldigen, war die letzten 4 Monate geschäftl. in Norwegen zugange und hatte keinen Zugriff auf mein Passwort.
Antworten auf Ihre Frage gibts bei den örtlichen Bauordnungsämtern bei Nachweis eines „berechtigten“ Interesses, was man etwa als Anlieger automatisch hat. Wie und was strassenbautechnisch ausgeführt wird, ist in Gemeinde- oder Kreissatzungen, die vom Gemeinderat beschlossen werden, festgeschrieben.
mfG
wfe