Strassenartisten - Genehmigung erfoderlich?

Benötigen Strassenartisten (Pantomime, Einradfahrer, Jongleure), die sich am Rande von z.B. FLohmärkten, Wochenmärken auf öffentlichem Grund aufhalten und ihre Kunst präsentieren in dt. Städten eine Genehmigung für ihre Artistik ?

das ist in jeder stadt anders geregelt.
am besten ist es, wenn du direkt einen straßenkünstler vor ort ansprichst und fragst, wie er das macht. oder jeweils bei der stadtverwaltung anfragst.
aber auf jeden fall ist ein reisegewerbeschein sinnvoll, der wird oft als voraussetzung verlangt.

Benötigen Strassenartisten (Pantomime, Einradfahrer,
Jongleure), die sich am Rande von z.B. FLohmärkten,
Wochenmärken auf öffentlichem Grund aufhalten und ihre Kunst
präsentieren in dt. Städten eine Genehmigung für ihre Artistik
?

Hallo,

es kommt immer auf die Art der Veranstaltung an. Wenn jemand eine Veranstaltung organisiert (Flomarkt, Kultur, Strassenfest, etc.) ist dieser auch für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig und somit auch für die Aktivitäten die dort stattfinden.
Wenn die Stadt der Veranstalter ist, muss man herausfinden wer dafür zuständig ist, z. B. die Kulturabteilung oder das Kreisverwaltungsreferat (grössere Städte) oder die Gemeinde. Einfach mal nachfragen ob man auftreten kann.

Bei Fussgängerzonen ist das wieder ganz anders, da hat jede Stadt ihre eigene Regelung, die nur auf der Gemeinde oder Kreisverwaltungsreferat erfragt werden können (ganz selten nur im Internet). In München z. B. muss man sich frühmorgens eine „Tagesgenehmigung“ holen. Allerdings gilt die nur für Musiker und Statuen. Strassenartisten dürfen dort nicht auftreten. Schallanlagen sind generell verboten. Es ist genug Zivilpolizei vor Ort, um darauf zu achten.

Leider kann ich somit nur den Hinweis geben, dass es keine einheitliche Regelung gibt.

lg Piko

Hallo annasui
Gute Frage und nicht so leicht zu beantworten. Städte handhaben das unterschiedlich. Manchen ist es egal, in meiner Stadt müssen Strassenmusiker nach 30 Minuten den Platz wechseln, in anderen Städten musst Du Dich vorher anmelden. Meist bekommt man Informationen darüber beim zuständigen Marktmeister oder bei der Tourist Information. Es empfiehlt sich in jedem Fall vorher mal nachzufragen, da es sonst frustrierend wird, wenn mitten in der Show eine „Ordnungskraft“ auf der Bühne steht und Dir und allen Zuschauern den Spaß nimmt.
viel ERfolg und beste Grüße
Herrhopper

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Hallo!

Ich weiß nicht, ob es dafür eine generelle Regelung gibt. Ich vermute, dass man keine Probleme bekommt, solange man nur seine Show zeigt, rein zur Unterhaltung der Passanten. Wenn man aber mit dem Hut rumgehen möchte, kann dies schon ganz anders aussehen. Wir haben dies selber schon praktiziert und nie Probleme bekomen. Im Zweifelsfall sollte man sich aber über den Veranstalter absichern. Insbesondere bei Wochenmärkten oder Stadtfesten.

Benötigen Strassenartisten (Pantomime, Einradfahrer,
Jongleure), die sich am Rande von z.B. FLohmärkten,
Wochenmärken auf öffentlichem Grund aufhalten und ihre Kunst
präsentieren in dt. Städten eine Genehmigung für ihre Artistik
?

Ich denke mal schon. Ich würde also immer zum Beispiel bei Flohmärkten den Veranstalter fragen.

Hallo!

Entschuldigung dass ich erst so spät antworte, aber ich war für 2 Wochen im Urlaub und hatte keinen Zugriff aufs Internet…

Soweit ich weiß brauchen Staßenartisten die in Fußgängerzonen auftreten wo viele leute sind eine Genehmigung. Die kann man sich irgendwo bei der Stadt besorgen,wo weiß ich nicht genau.

lg Elena W.

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