Straßenausbaubeitrag

Hallo, kennt jemand eine Gemeinde in der Anlieger erfolgreich gegen Straßenausbaubeiträge geklagt haben, weil die Gemeinde in der Straße nie Reparatur- oder Instanthaltungarbeiten gemacht hat?

Über eine Hinweis würde ich mich sehr freuen!

LG

Hallo, kennt jemand eine Gemeinde in der Anlieger erfolgreich
gegen Straßenausbaubeiträge geklagt haben, weil die Gemeinde
in der Straße nie Reparatur- oder Instanthaltungarbeiten
gemacht hat?

Über eine Hinweis würde ich mich sehr freuen!

selbst wenn dies der fall wäre, bringt das nichts für andere verfahren, da das gericht den einzelfall bewertet.
eine solche satzung (unterstellt) kann aus vielerlei gründen unwirksam sein. dabei spielt es zunächst noch keine rolle, ob es sich um eine straßenausbausatzung iSd § 127 baugb oder eine sonstige gemeindliche abgabensatzung handelt.

wenn man an der wirksamkeit zweifelt, lässt man sie durch einen RA (schwerpunkt verwaltungsrecht) überprüfen, der dann ggf. anfechtungsklage gegen einen kostenbescheid bzw. normenkontrolle (§ 47 vwgo) erhebt.

p.s. das argument, die gemeinde hat bisher keine reparaturarbeiten geleistet, bringt eine neue straßenausbausatzung nicht zu fall, da beide aspekte nicht zusammenhängen…

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wir suchen einen Anwalt, der in einem ähnlichen Fall erfolgreich war!