Hallo,
weiß jemand ob es rechtens und üblich ist, dass der Vermieter eines 2-Miet-Parteien-Wohnhaus die „wiederkehrende“ Straßenausbaugebühr auf den Mieter (als Nebenkosten) umlegen darf?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Hallo, guten Tag
Das ist eine Installhaltungsmasnahme und vom Vermieter
bezahlt werden.
Mit feundlichen Grüßen a.g.
Hallo lennymy,
die Frage kann ich nicht beantworten.
Ich weiß, daß Erschließungskosten (nach dem vollständigen Ausbau der Straße und der Mitteilung im Amtlichen Anzeiger) teilweise auf die Grundeigentümer umgelegt werden können, wenn die örtliche Satzung es so regelt.
Von wiederkehrenden Straßenausbaugebühren ist mir nichts bekannt.
Ich rate Ihnen, sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Nein, geht nicht.
Es gibt keine derartige Postion für NK!
siehe:
Hallo,
was Bitte soll eine „wiederkehrende“ Straßenausbaugebühr sein?
Wenn es eine solche gibt, hat sie nichts in den Nebenkosten zu suchen.
Grundsätzlich dürfen in der Nebenkostenabrechnung nur Kosten abgerechnet werden, die vorab im Mietvertrag schriftlich fixiert wurden.
L.G. Jihet