Wann verjähren vorläufige Straßenausbaukosten? Die Kosten entstanden 1988, die Gemeinde hat aber eine „Ersterstellung“ derst im Jahre 2013 durchgeführt. Die sz. Leistungen wurden dabei teils wieder entfernt. Die Gemeinde will jetzt alle Kosten samt Entfernung geltend machen.
Wann verjähren vorläufige Straßenausbaukosten?
I.d.R. nach 4 Jahren (zum 31.12.beginnend)
Die Kosten
entstanden 1988, die Gemeinde hat aber eine „Ersterstellung“
derst im Jahre 2013 durchgeführt. Die sz. Leistungen wurden
dabei teils wieder entfernt. Die Gemeinde will jetzt alle
Kosten samt Entfernung geltend machen.
Wann verjähren vorläufige Straßenausbaukosten?
I.d.R. nach 4 Jahren (zum 31.12.beginnend)
Im Allgemeinen wohlgemerkt aber erst nach Abschluss der Erstellung, welchen die Gemeinden wohlweislich häufig damals nicht vergenommen haben.
Hallo,
sorry bin mir nicht sicher, aber meinst Du die Erschließungskosten oder Ausbaukosten ?
Die Erschließungskosten werden einmalig beim Bau des Hauses fällig und können viele Jahre nachgefordert werden, wird in den Kommunen derzeit gemacht = Geldquelle !!!
Ausbaukosten sind die Kosten, die anfallen, wenn die Straße aufgrund von „Verschleiß“ oder Umbauten erneutert wird, dann werden die Anlieger zu Kasse gebeten.