Straßenbahn-Verkehrsregeln

Hallo,
kann mir mal jemand eine Internetseite mitteilen, in der die allg. Verkehrsregeln (Sonderregeln) von und mit Straßenbahnen ersichtlich sind.
Gruß Bernst

Hallo Bernst,

das meiste sollte eigentlich in der StVO geregelt sein. Bzw. was Ampeln betrifft evtl. in der RiLSA.

Beste Grüße
Guido

Hallo,
Straßenbahnen sind rechtlich keine Eisenbahnen, daher gilt ganz normal die StVO.
Außer ein paar extra Schildern und den eigenen Ampeln (die aber auch für Linienbusse gelten können) ist da nichts.
Wenn dich die BOStrab interessiert, findest du sie z.B. hier www.wedebruch.de/gesetze/persbef/bostrab1.htm (wobei ich nicht weiß, ob die 100% aktuell ist).

Cu Rene

Danke Guido = 1 Sternchen!

Danke Rene`! = „1 Sternchen“

Gruß Bernst

Außer ein paar extra Schildern und den eigenen Ampeln (die
aber auch für Linienbusse gelten können) ist da nichts.

Nicht ganz:

Straßenbahnen ist es grundsätzlich verboten, auf der Straße zu wenden.
Sie dürfen auch nicht quer zur Fahrtrichtung parken, selbst wenn es für PKW zugelassen ist.

(Sorry, konnt ich mir nicht verkneifen…)

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Hallo,

die Bimmelbahn kennt zB keinen Zebrastreifen im Gleisbett, d.h. bei Zebrastreifen auf Straßen wo auch die Bahn mittig/seitlich im Straßenkörper fährt, muß sie nicht anhalten.

Ansonsten gilt für die Strab, daß sie auch auf Sicht fährt, während die Eisenbahnen oder Überland-Straßenbahnen wie die der OEG MA-HD-Weinheim-Viernheim nach EBO nur auf Signal fährt.

Unterschied den mir mal ein Strab-EBO-Kombi-Fahrer erklärte: Steht eine Frau mit Kinderwagen und eingeklemmtem Schuh im Gleis, muß der Strabfahrer anhalten und ggf. Gefahr abwenden, der EBO-Fahrer gibt Signal und fährt weiter.

MfG