straßenbau

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

wo finde ich gesetzliche Bestimmungen, wie Straßen errichtet sein müssen gegenüber dem Fußgängerverkehr? (Verkehrssicherung)

Vielen Dank
Michael Öhlhorn

Hallo,
leider ist mir die Fragestellung unklar. Geht es um die bauliche Errichtung von Gehwegen in Ortschaften oder geht es um Baustellenabsicherung?

Gruß
J. Kaiser

Hallo,

es geht um die sichere Errichtung von Gehwegen, auch temporär bei Veranstaltungen. Also Wege Vom Parkplatz zum Eingang.

Vielen Dank!

Hallo,
aus technischer Sicht gibt es verschiedene Richtlinie, die sich mit Gehwegen befassen. Mindestbreite 1,50 m, im Extremfall (Engstelle einer Ortsdurchfahrt)mind. 80 cm für Rollstuhlfahrer. Ansonsten gibt es auch rechtlich Vorgaben: im Wesentlichen ist dies die allgemeine Verkehrssicherungspflicht - mit vielen Urteilen, je nach Einzelfall.
Für Einrichtungsverkehr genügen ca. 80 cm für einen Fußgänger, im Gegenverkehr ca. 1,50 m.
All dies gilt für öffentliche Wege. „Vom Parkplatz zum Eingang“ bedeutet wohl wenig Verkehr und somit geringe Nutzungsansprüche.
Ansonsten muss sich jeder Verkehrsteilnehmer umsichtig verhalten und die Wege so nehmen, wie sie sind.
Gruß
J. Kaiser

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Hallo Michael,

hier kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, ich hab mehr mit der Ausführung und weniger mit der Planung zu tun. Auf jeden Fall hängt es aber davon ab, was das für eine Straße ist, von Autobahn bis Spielstraße gibt es einen breite Palette von unterschiedlichen Anforderungen.

Gruß Ralf

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