Straßenbau-Beiträge grundsätzlich

Hallo

Manche Leute wohnen in Einfamilienanwesen, wo alle 20 m ein Haus steht, an breiten, mit Steinplatten ausgelegten Bürgersteigen mit gepflegten Bänken, Bepflanzung und Wasser-Anlagen, während andere in Hochhäusern an schmalen hässlichen kahlen Asphaltwegen wohnen, wo sie sich den Quadratmeter öffentliche Straße mit 10 anderen Familien teilen müssen.

Bekommen die Leute mit den schönen Straßen ihren Anteil an der öffentlichen Straße meistens von der Öffentlichkeit gestellt, oder müssen sie meistens ein entsprechend höheren Straßenbau-Beitrag zahlen? - Wenn ja: Ist dieser Beitrag wirklich entsprechend höher und beinhaltet auch die größere Fläche, die ja jeder zur Verfügung hat, und die höheren Baukosten, oder ist dieser Beitrag nur symbolisch ein bisschen höher?

Mich würde das mal interessieren, was da üblich ist.

Viele Grüße
Simsy Mone

Bekommen die Leute mit den schönen Straßen ihren Anteil an der
öffentlichen Straße meistens von der Öffentlichkeit gestellt,
oder müssen sie meistens ein entsprechend höheren
Straßenbau-Beitrag zahlen? - Wenn ja: Ist dieser Beitrag
wirklich entsprechend höher und beinhaltet auch die größere
Fläche, die ja jeder zur Verfügung hat, und die höheren
Baukosten, oder ist dieser Beitrag nur symbolisch ein bisschen
höher?

Das hängt vom Bundesland und von der Straßenausbau- beziehungsweise der Zweitausbausatzung der Kommune ab. Bei Neubaugebieten sind die Erschließungskosten, also auch die Bürgersteige, üblicherweise in die Quadratmeterkosten eingerechnet. Es sei denn, die Kommune will den Zuzug gezielt fördern, indem sie diese Kosten aus dem allgemeinen Haushalt zahlt und dadurch den Baulandpreis niedrig hält.

Beim Zweitausbau, also der Straßensanierung mit eventueller Aufwertung der Bürgersteige, wird ein Teil der Kosten auf die Anwohner umgelegt. In Hessen gibt es da eine Rahmengesetzgebung des Landes, die vorschreibt, dass die Anwohner einen gewissen Mindestanteil zahlen müssen. Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind das 50 Prozent bei Durchgangsstraßen und 70 Prozent bei reinen Wohnstraßen. Die Kommune muss diesen Anteil, oder wenn sie das beschließt einen höheren, dann auf die Anwohner umlegen, üblicherweise aufgeschlüsselt nach Grundstücksgröße.

Es gibt allerdings noch ein paar andere Möglichkeiten. Beispielsweise zahlt bei Landes- und Bundesstraßen der Bund unter gewissen Umständen einen Teil der Bürgersteig-Kosten mit, wodurch die Summe sinkt, auf die die 50 Prozent der Anlieger angerechnet werden. Ebenso gibt es ein paar Sanierungsprogramme, bei denen die finanzierende Instanz die Kosten übernimmt und dann nichts oder nur wenig für die Bürger zu zahlen bleibt.

Wie schon richtig gesagt wurde, ist es in den Bundesländern unterschiedlich. Meines Wissens kann es sogar von Landkreis zu Landkreis Unterschiede geben, was aber eher selten ist. Ich persönlich wohne im Havelland/Brandenburg, einem Land(-kreis) mit knappen Mitteln. Hier müssen für reine Anliegerstraße sogar 90% zugezahlt werden. Wenn sich die Anwohner einer Straße einig sind, können sie auch zusammen 100 % bezahlen und die Straße in gewissem Rahmen nach Gusto ausbauen lassen. Vielleicht ist das wo du das gesehen hast auch so. Eine Querstraße weiter von mir ist auch so ein Beispiel, schöne Häuser und eine „Prachtstraße“, aber die Leute haben halt dafür auch bezahlt.

Hallo,
Volker und Du schreiben, dass die Anwohner zahlen müssen. Könnt ihr mir da bitte Beispiele mit der rechtlichen Grundlage nennen? Ich kann mir das nur schwer vorstellen. Als Mieter würde ich schnell umziehen. Ich kenne nur, dass die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden. Da macht es auch Sinn, da deren Grundstück besser erschlossen wird und der Grundstückswert steigt.
Grüße
Ulf

Da hab ich mich unklar ausgedrückt. „Anwohner“ ist falsch, „Anlieger“ richtig. Es geht natürlich um die Grundstückseigentümer.

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Ich bin jetzt hier auch von Grundstückseigentümern ausgegangen, da sich die ursprüngliche Frage auch auf den Unterschied Einfamilienhäuser/Wohnblock bezog. Bei Mietshäusern müsste wohl ebenfalls erstmal der Eigentümer, also der Vermieter, zahlen, was dann vermutlich auch auf die Mieten umgeschlagen wird.

In der Regel ist es aber so, dass größere Mietshäuser ohnehin an erschlossenen Straßen erst erbaut werden, wodurch die Umlagefrage dann diesbezüglich entfällt.

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