Bekommen die Leute mit den schönen Straßen ihren Anteil an der
öffentlichen Straße meistens von der Öffentlichkeit gestellt,
oder müssen sie meistens ein entsprechend höheren
Straßenbau-Beitrag zahlen? - Wenn ja: Ist dieser Beitrag
wirklich entsprechend höher und beinhaltet auch die größere
Fläche, die ja jeder zur Verfügung hat, und die höheren
Baukosten, oder ist dieser Beitrag nur symbolisch ein bisschen
höher?
Das hängt vom Bundesland und von der Straßenausbau- beziehungsweise der Zweitausbausatzung der Kommune ab. Bei Neubaugebieten sind die Erschließungskosten, also auch die Bürgersteige, üblicherweise in die Quadratmeterkosten eingerechnet. Es sei denn, die Kommune will den Zuzug gezielt fördern, indem sie diese Kosten aus dem allgemeinen Haushalt zahlt und dadurch den Baulandpreis niedrig hält.
Beim Zweitausbau, also der Straßensanierung mit eventueller Aufwertung der Bürgersteige, wird ein Teil der Kosten auf die Anwohner umgelegt. In Hessen gibt es da eine Rahmengesetzgebung des Landes, die vorschreibt, dass die Anwohner einen gewissen Mindestanteil zahlen müssen. Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind das 50 Prozent bei Durchgangsstraßen und 70 Prozent bei reinen Wohnstraßen. Die Kommune muss diesen Anteil, oder wenn sie das beschließt einen höheren, dann auf die Anwohner umlegen, üblicherweise aufgeschlüsselt nach Grundstücksgröße.
Es gibt allerdings noch ein paar andere Möglichkeiten. Beispielsweise zahlt bei Landes- und Bundesstraßen der Bund unter gewissen Umständen einen Teil der Bürgersteig-Kosten mit, wodurch die Summe sinkt, auf die die 50 Prozent der Anlieger angerechnet werden. Ebenso gibt es ein paar Sanierungsprogramme, bei denen die finanzierende Instanz die Kosten übernimmt und dann nichts oder nur wenig für die Bürger zu zahlen bleibt.