Hallo Rene,
ich versteh mittlerweile bei dir grad nur Bahnhof:
oben antwortest du mit,
Nun möchte man jedoch eine 30er ZONE zurückhaben.
Und nun auf einmal:
eine 30er Zone will ja auch keiner, nur 30 km/h!
Was denn nun, wollen die Anwohner eine 30er Zone oder nicht?
Das andere, noch von dir beantwortet werden müsste, hängt hiermit zusammen:
Um DIESE KOSTEN geht es, nicht ob es
L, K oder B ist, oder wer wie wo wann 30er Zonen errichten
kann.
Was ist das für eine Straße von der du sprichst?
Eine Bundesstraße, eine Landesstraße, eine Kreisstraße oder eine Gemeindestraße.
Für B, L und K ist in Gemeinden unter 80.000 (bzw. 50.000) Einwohner die Gemeinde nicht zustänig, soll heißen, selbst wenn sie es gern wollte, hätte die Gemeinde es nicht zu entscheiden.
An dieser Stelle wäre es auch einfach mal interessant, wenn du dich mal bezüglich des Gemeindenamens und des Straßennamens äußern könntest. Dann kann man auch richtig antworten.
Sollte es eine Gemeindestraße sein, entscheidet die Gemeinde gemäß ihrea eventuell vorhandenen Tempo30-Konzeptes (zB in Braunschweig vorhanden).
Was ich bezüglich der Beurteilung noch gefunden habe an Vorschriften:
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 09.11.1989
„Breite der Fahrbahn sollte 6 m nicht überschreiten“ (nicht sollen ist nicht gleich nicht dürfen btw.)
und
2. Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11.12.2000
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b10…
(Seite 1690)
Dort steht unter 9. das Verbot eines Erstrecken einer 30er Zone auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (B, L, K) bzw. weiter Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) … und dass innerhalb der Zone grundsätzlich rechts vor links gilt…
Sollte es sich also um eine klassifizierte Straße (B,L ode K) handeln, dann ist die ganze Aufregung umsonst, darauf wirst du nie eine 30er Zone eingerichtet bekommen. Und dann ist eine Frage nach den Kosten die Anlieger zu tragen haben auch irrelevant.
Du sagst es ist eine Durchfahrtstraße und die abzweigenden Nebenstraßen bilden eine 30er Zone. Das heißt für mich, die betreffende Straße ist eine Vorfahrtstraße, warum um Himmels Willen sollte man die zurückbauen und ein Rechts-vor Links einführen?
Bevor du zu eventuellen Kosten kommst, solltest du also den 1. Schritt vor dem 2. machen. Klären, ob überhaupt möglich. Und wenn, dann kannst du bezüglich der Kosten, wie ich schon schrieb in die für deine Gemeinde aufgestellte Ausbaubeitragssatzung schauen.
Und ja sollte es möglich sein, dass eine 30er Zone eingerichtet wird, dann werden die Anlieger ( die das ja dann auch „bestellt“ haben) mindestens zu 60% oder höher, je nach Satzung bezahlen müssen.
Teufelchen