Straßenbau mit Beteiligung der Anlieger an den Kos

Ich habe folgende Frage:

Wenn die Stadt eine Gemeindestraße auf der 30er Zone eingerichtet ist
zur Erhaltung dieser 30er Zone umbauen will /muß, können da
Anliegerkosten anfallen und wenn ja nach welcher (niedersächsischen)
Verordnung o.ä. richtet sich dies?

Bin der Meinung 40% oder 60% der Kosten fallen den Anliegern zu.

Ein Umbau der Straße zur Erhaltung der 30er Zone (VZ 274.1) ist nötig
um die Breite zu verringern und somit den Anschein einer
Vorfahrtsberechtigung zu nehmen.
In unserem Fall wurde ein Zone 30 aufgehoben da die „Durchgangsstraße“
augenscheinblich durch Breite etc. Vorfahrtsberechtigt ist. Nicht rechts vor
links tauglich. Nun wollen Anwohner 30er Zone zurückhaben. Hierzu wäre ein
Rückbau nötig um die OptiK der Straße herabzusetzen.
Wäre DIES kostenpflichtig?!

Bereits im Vorhinein Danke für Ihre Antwort

Hallo,

Bezüglich kommunalem Straßenbau sind 2 Richtungen interessant.
Zum einen eine Neu-Erschließung, z.B. Neubau eines Wohngebietes.
hierfür zieht das BauGB §§ 127-132. Danach können die Gemeinden eine Erschließungsbeitragssatzung beschließen.
Das andere ist der Ausbau/ Erneuerung von bestehenden Gemeindestraßen. Dafür ist in Niedersachsen das „Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)“ http://www.lgnapp.niedersachsen.de/vkv/allgemein/ges…
interessant. In deinem Fall § 6. Auch hier wird eine Ausbaubeitragssatzung beschlossen, die du dir eigentlich in deiner Gemeinde ansehen können solltest. Dort kannst du auch sehen, wie hoch der Prozentsatz liegt, den die Anlieger zu tragen haben.

Wenn ich mir dein Posting aber so anschaue, sehe ich zum einen

„Nun wollen Anwohner 30er Zone zurückhaben“.

Wunsch der Anlieger heißt eigentlich, der es bestellt zahlt. Wobei hier sicherlich die Frage auftaucht, hat sich das Unfallverhalten etc. geändert? Müsste man abklären.

Die andere Sache ist

da die „Durchgangsstraße“…

Das Konzept der flächenhaften Verkehrsberuhigung in Niedersachsen verfolgt das Ziel, die von den Hauptstraßen abzweigenden Nebenstraßen / Wohnwege in der Fahrtgeschwindigkeit zu verringern, Stichwort -> Wohnqualität etc.
Handelt es sich bei „eurer“ Straße um eine Durchfahrtstraße bzw. Hauptstraße ? Dann kann da nach dem Konzept einfach keine 30er Zone eingerichtet werden.
Wobei es dann aber verwunderlich wäre, dass es bereits eine war. Vermutung wäre, es gab Verkehrsverlagerungen, sodass aus einer ehemals „Nebenstraße“ eine Hauptstraße geworden ist. Kann das sein?

Teufelchen

Also es ist eine Durchgangastraße, die durch den Ort führt. Diese WAR 30er Zone und wurde nun, gemäß dem Konzept im Rahmen einer Verkehrsschau aus der 30er Zone genommen, da sie einerseits aufgrund der Eigenschaft als Durchgangsstraße nicht in diese gehört und zum anderen aufgrund der baulichen Breite den Eindruck einer bevorrechtigten Straße erweckt.
Dioe links und rechts abzweigenden Straßen bilden nun den Beginn der 30er Zone.
Die ausgenbommene Straße wurde nun in Tempolimit 30 verwandelt, also nur Geschwindigkeitsbeschränkung, ohne Zone!

Nun möchte man jedoch eine 30er ZONE zurückhaben.
Dies wäre nur dann möglich, wenn man die charakteristik der Straße und den optischen Anschein verändern würde.

DIESE KOSTEN würden dann teilweise auf den Anlieger entfallen? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nun möchte man jedoch eine 30er ZONE zurückhaben.
Dies wäre nur dann möglich, wenn man die charakteristik der
Straße und den optischen Anschein verändern würde.

DIESE KOSTEN würden dann teilweise auf den Anlieger entfallen?

Hallo,

Es kann nämlich sein, dass rechtliche Bestimmungen dem
widersprechen und auf der Durchgangsstraße ausdrücklich ein
höheres Tempo vorschreiben.

unter welchen Umständen kann das sein? Ich kenne hier eine Straße, die künstlich verengt wurde um Tempo 30 zu erzwingen, die die einzige Verbindung zu einem Nahbarort darstellt. Der gesamte Verkehr in diese Richtung fließt über diese Straße.

Gruß, Rainer

Hi,

die genauen Bestimmungen kenne ich nicht. Ich hatte aber beispielsweise neulich in einer Stadtverordnetenversammlung den Fall, dass eine Straße im Rahmen einer Bundesstraßen-Umgehung von Landes- zu Gemeindestraße herabgestuft wird. Die Stadt ist jetzt in der Lage, dort eine Verkehrsberuhigung anzulegen, was zuvor über Jahre vom zuständigen Amt verweigert wurde.

Soweit ich weiß, stehen Verordnungen und Amts-Entscheide nicht grundsätzlich immer der Verkehrsberuhigung von Durchgangsstraßen entgegen. Ich nehme vielmehr an, dass es mit der Frequentierung und der Bedeutung der Zielpunkte zu tun hat, die die Straße verbindet. Dementsprechend könnte eine Verkehrsberuhigung der einzigen Straße, die in einen Ortsteil führt, durchaus möglich sein, wenn dieser Ortsteil relativ klein ist und die Verbindung beispielsweise eine Stichstraße ist, also kein großes Verkehrsaufkommen für „hinter“ dem Ort liegende Gemeinden hat. Wenn aber andererseits regelmäßig Pendlerströme aus anderen Kommunen diesen Weg nehmen, könnten die zuständigen Behörden durchaus die Verkehrsberuhigung verweigern.

Aber mit genauen Auskünften über die entsprechenden Regelungen kann ich leider nicht dienen.

Gruß

Volker

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

eine 30er Zone will ja auch keiner, nur 30 km/h!
Dies ist ja auch erreicht, aber um eine weitere Ausdehnung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung zu erreichen ist ein Umbau der Straße erforderlich. uUm DIESE KOSTEN geht es, nicht ob es L, K oder B ist, oder wer wie wo wann 30er Zonen errichten kann.

Es kann aber sein, dass diese Instanzen ein Wörtchen mitzureden haben und den Umbau nicht erlauben. Aber wenn sie ihn erlauben und die städtischen Gremien das auch wollen, dann können die Anwohner durchaus zur Kasse gebeten werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Rene,

ich versteh mittlerweile bei dir grad nur Bahnhof:

oben antwortest du mit,

Nun möchte man jedoch eine 30er ZONE zurückhaben.

Und nun auf einmal:

eine 30er Zone will ja auch keiner, nur 30 km/h!

Was denn nun, wollen die Anwohner eine 30er Zone oder nicht?

Das andere, noch von dir beantwortet werden müsste, hängt hiermit zusammen:

Um DIESE KOSTEN geht es, nicht ob es
L, K oder B ist, oder wer wie wo wann 30er Zonen errichten
kann.

Was ist das für eine Straße von der du sprichst?
Eine Bundesstraße, eine Landesstraße, eine Kreisstraße oder eine Gemeindestraße.
Für B, L und K ist in Gemeinden unter 80.000 (bzw. 50.000) Einwohner die Gemeinde nicht zustänig, soll heißen, selbst wenn sie es gern wollte, hätte die Gemeinde es nicht zu entscheiden.
An dieser Stelle wäre es auch einfach mal interessant, wenn du dich mal bezüglich des Gemeindenamens und des Straßennamens äußern könntest. Dann kann man auch richtig antworten.

Sollte es eine Gemeindestraße sein, entscheidet die Gemeinde gemäß ihrea eventuell vorhandenen Tempo30-Konzeptes (zB in Braunschweig vorhanden).

Was ich bezüglich der Beurteilung noch gefunden habe an Vorschriften:

  1. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 09.11.1989

„Breite der Fahrbahn sollte 6 m nicht überschreiten“ (nicht sollen ist nicht gleich nicht dürfen btw.)

und
2. Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11.12.2000
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b10
(Seite 1690)

Dort steht unter 9. das Verbot eines Erstrecken einer 30er Zone auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (B, L, K) bzw. weiter Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) … und dass innerhalb der Zone grundsätzlich rechts vor links gilt…

Sollte es sich also um eine klassifizierte Straße (B,L ode K) handeln, dann ist die ganze Aufregung umsonst, darauf wirst du nie eine 30er Zone eingerichtet bekommen. Und dann ist eine Frage nach den Kosten die Anlieger zu tragen haben auch irrelevant.

Du sagst es ist eine Durchfahrtstraße und die abzweigenden Nebenstraßen bilden eine 30er Zone. Das heißt für mich, die betreffende Straße ist eine Vorfahrtstraße, warum um Himmels Willen sollte man die zurückbauen und ein Rechts-vor Links einführen?

Bevor du zu eventuellen Kosten kommst, solltest du also den 1. Schritt vor dem 2. machen. Klären, ob überhaupt möglich. Und wenn, dann kannst du bezüglich der Kosten, wie ich schon schrieb in die für deine Gemeinde aufgestellte Ausbaubeitragssatzung schauen.
Und ja sollte es möglich sein, dass eine 30er Zone eingerichtet wird, dann werden die Anlieger ( die das ja dann auch „bestellt“ haben) mindestens zu 60% oder höher, je nach Satzung bezahlen müssen.

Teufelchen

Es ist eine Gemeindestraße und sie war vorher Teil einer 30er ZONE. nun ist sie 30 Km/h beschränkt, man würde aber von seiten der Anwohner gern erneut die Zone haben, bekommt aber nur Begrenzung der km/h.

Mit der Begründung der Optik der Straße.
Wenn die Anwohner nun aber wehement ZONE fordern (Unterschriften etc.), wäre dies nur durch Rückbau der Straße möglich.

Besser Teufelchen?

Hallo du,

also, mal paar Gedanken sammeln:
Du sagst, es war vorher ein Teil einer 30er Zone und nun ist es nur noch auf 30 km/h beschränkt ohne die weiteren Bedingungen die eine Zone mit sich bringt.
Wenn es vorher eine war UND sich an den Verkehrsströmen nichts geändert hat, ist es mir etwas schleierhaft, wieso man die Straße aus der Zone „rausnimmt“ und trotzdem auf 30 km/h beschränkt.
Also gehen wir davon aus, es gab keine Veränderungen der Verkehre, dann war entweder die ehemalige Einordnung in eine 30er-Zone falsch oder die Auflösung jetzt.

Da man es weiterhin auf 30 km/h beschränkt trotz einer ausreichenden Breite klingt mir das ganze sehr merkwürdig.
Die einzige Begründung, die ich mir im Moment vorstellen könnte, liegt darin, dass es eine Hauptverkehrsstraße ist, wo ein Rechts vor Links an jeder Einmündung einfach undenkbar ist. Aber eine Hauptverkehrsstraße trotzdem auf 30 km/h zu beschränken, da muss es einen Grund für geben.

Falls man nun die 30er Zone zurückwünscht, sollte man versuchen herauszufinden, warum:

  1. die Straße aus der 30er-Zone herausgenommen wurde,
  2. warum sie trotzdem auf 30 km/h beschränkt bleibt.

Am besten wendest du dich da an die jeweilige Stadtverwaltung - Abteilung Stadtplanung/ Verkehrsplanung.

Und sicherlich kann man Unterschriften sammeln und fordern, dass die 30er Zone zurückkommt. Aber ob es sich durchsetzen lässt, ist die andre Sache. Da ist es eventell wirklich ratsam, sich an einen der Kommunalpolitker zu wenden oder Stadtrat/ Bezirksrat.

Aber ich würde mir da keine allzu großen Hoffnungen machen, da ihr ja bereits eine Beschränkung auf 30 km/h habt, also ein Argument mit Sicherheit für Fußgänger / Kinder / etc. wird hier nicht richtig ziehen.
Wobei mich aber auch mal interessieren würde, wieso ihr eine 30er Zone zurück haben wollt. Wegen der Rechts-vor Links Regelung, kommst du zu den Berufsverkehrszeiten nicht auf die Straße ? Ich denke damit wirst du niemanden dazu bringen die Zone wieder einzurichten.
Soll heißen, da müssen stichhaltige Argumente kommen.

Zu den Kosten würde ich sagen, die Anwohner wollen den Rückbau der Straße aufgrund der 30er Zone, also müssen sie das auch zahlen. Ich würde mich nicht wundern, wenn es sogar volle 100% sind, im Gegensatz zum normalen Ausbaubeitrag nach der Satzung.

So das ist das was mir dazu einfällt. Denke mehr kann man da auch nicht mehr sagen, sondern diejenigen, die für die Einrichtung zuständig sind, siehe oben (Stadtplaner/ Verkehrsplaner).

Teufelchen