Hallo,
unsere Straße wird erneuert und jetzt haben wir den Kostenbescheid erhalten. In diesem wurden zwei Straßen zusammengelegt, was sich jetzt sehr ungünstig auf unsere Kosten auswirkt und wir dadurch viel viel mehr bezahlen müssen! Das kommt daher, weil in der anderen Straße viel weniger Anwohner sind. in der satzung der Gemeinde findet sich dazu kein Passus und auf der Einwohnerversammlung hatte der Bürgermeister gesagt, dass die straßen nicht gemeinsam berechnet werden (das ist protokolliert!)
Also ist die gemeinsame Berechnung beider straßen unrechtens oder???
Hallo,
- wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides bestehen, ist es wichtig, innerhalb von 4 Wochen (Eingang bei der Kommune/Amtsverwaltung) nach Erhalt des Bescheides Widerspruch zu erheben. Die Begründung kann nachgereicht werden.
- Wichtig ist es, die Satzung zwei- oder dreimal zu lesen, welche Regelungen diese bezüglich Bildung von Bauabschnitten enthält, welche Regelungen diese für Grundstücke vorsieht, die an mehreren Straßen angrenzen bzw. von diesen erschlossen werden (z. B. Eckgrundstücke, zwischen zwei Straßen gelegene Grundstücke).
- Grenzt das in Rede stehende Grundstück nicht an zwei Straßen (wie z. B. Eckgrundstücke u. Grundstücke auf dem Anger), würde ich den Widerspruch mit der willkürlichen Zusammenlegung von zwei Straßen als einen Bauabschnitt begründen.
Für einen konkreten Vergleich der geschilderten Sachlage mit meinen Erfahrungen ist die Einsicht in die Satzung einerseits und die Kenntnis des Lageplanes des Grundstücks und des Ortes erforderlich. An Hand der Anschrift des betroffenen Grundstücks ist die Lage bei www.brandenburg-vieuwer.de einsehbar und in der Regel ist auch die Satzung bei der zuständigen Kommune oder beim zuständigen Amt im Netz zu finden.
Gruß
Renaux
Hallo Renaux,
lieben Dank für die schnelle Antwort. Widerspruch legen wir auf jeden Fall ein. Die Satzung haben wir schon oft gelesen (und alle anderen Nachbarn auch). Es findet sich überhaupt gar nichts dazu, dass Straßen zu einem Anschnitt zusammengelegt werden können/dürfen - wir alle sind ein neuer Fall - sozusagen. Für die Gemeinde bringt die Zusammenberechnung einfach mehr Geld ins Portemonnaie, da es an der anderen Straße fast nur Ackerland gibt und durch die Berechnungsformel daher von den Bauern nur ganz wenig bezahlt wird, da ihr Ackerland mit einem Faktor unter Null für die Berechnung multipliziert wird und somit aus 38.000 realen qm dann nur noch 4800 qm berücksichtigungsfähige qm für die Berechnung werden.
Daher siehts es nach Willkür von Seiten der Gemeinde aus.
Ich habe aber heute gehört, dass man gegen eine Gemeinde nicht klagen kann. Es bleibt also nur der Widerspruch (ohne Aussicht auf Erfolg:frowning: