Bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, nun wurde ich benachrichtigt das der Bau einer Umgehungsstraße über ein kleines Gemeindeteilchen was wir vorher noch nicht verkaufen konnten gebaut werden soll.
Wie verhalte ich mich jetzt, an wen wende ich mich?
Bzw. wie könnte man in dieser Angelegenheit am meisten provitieren?
Guten Tag, da kenne ich mich gar nicht aus.
mit frdl. Grüßen
Was Sie mit „kleines Gemeindeteilchen“ meinen ist mir nicht erklärlich. Es wohl so, dass die Gemeinde ein kleines Stück vom Nachlassgrundstück benötigen wird. In der Regel ist es so, dass die Gemeinde einen Preis bietet, den Sie dann mit dem üblichen Preis vergleichen sollten, der in dieser Region/an dieser Straße üblicherweise gezahlt wird. Hiesige Makler und Geldinstitute kennen diesen. Manchmal hilft es, wenn sich die betroffenen Eigentümer zusammen tun und absprechen (was bekanntlich nicht immer funktioniert). Bei schwierigen Preisfragen und größeren Summen sollte man einen (evtl. gemeinsamen) Anwalt nehmen.
H.G.
Bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, nun wurde ich
benachrichtigt das der Bau einer Umgehungsstraße über ein
kleines Gemeindeteilchen was wir vorher noch nicht verkaufen
konnten gebaut werden soll.
Wie verhalte ich mich jetzt, an wen wende ich mich?
a. Bei der Stadt nach dem Bodenrichtwert fragen.
b. Wer kauft das Grundstück:
Gemeindestraße = Stadt,
Landstraße= Bundesland - planen wird die Straße in dem Fall das ASV (Amt für Straßen und Verkehrswesen), das selbe gilt für
Bundesstraßen - Käufer ist dann der Bund.
Gut ist immer sich frühzeitig mit dem Käufer auseinanderzusetzen, was wird er für das Grundstück bezahlen, was passiert wenn ich nicht zu dem Preis verkaufen will (ich glaube, man kann zum Verkaufen in so einem Fall gezwungen werden), kann mir ein Alternativgrundstück angeboten werden, ist dies attraktiv etc.
Bzw. wie könnte man in dieser Angelegenheit am meisten
provitieren?
Siehe Vorschläge oben, am Besten alle Möglichkeiten frühzeitig in Erfahrung bringen und vielleicht passt schon eine. Wenn nicht bleibt immer noch der Weg eine Bürgerinitiative mit den anderen Landeigentümern zu gründen, oder im äußersten Notfall der Weg zum Rechtsanwalt.
Angebot der Gemeinde abwarten - wenn es sich um Fläche für die Landwirtschaft handelt, gibt’s vielleicht den 2-fachen Bodenrichtwert - ansonsten ist da nicht viel zu holen - siehe Bebaungsplan, Stichwort: enteignungsrechtliche Vorwirkung.
Viel Erfolg
Willy 1301
Hallo,
der Straßenbaulastträger wird sich an die Erbengemeinschaft wenden und auf Basis des örtlichen Verkehrswerts das Grundstück erwerben und ebenso die nötigen Notarkosten u.ä. übernehmen. Da die Straße im öffentlichen Interesse geplant wird, gibt es hier keine sog. „Verhandlungsposition“.
Viele Grüße
Nur die Erbengemeinschaft oder ein von Ihr allstimmig beauftrager Vertrreter ist handlungsfähig. Im übrigen dürfte die Geminde für den Erwerb der Teilfläche einen angemesenen Entschädigungsbetrag als Kaufpreissumme anbieten.
Hallo
Wenn man sich über den Grundstückpreis nicht einig wird ,hilft leider nur Rechtsbeistand.
Leider kann ich da nicht weiterhelfen
MfG. Uwe Jakoby