Hallo,
es gibt ein Hausgrundstueck in Brandenburg.Haus wurde um 1900 erbaut
Strasse wird ausgebaut , Kommune erhebt Strassenbaubeitraege.
Kommune schreibt:
1.mit der Information im Schreiben … mitgeteilt , dass von einer Bebauung mit 3 Vollgeschossen ausgegangen wird.
2. Ausschlaggebend fuer die Beurteilung und Beruecksichtigung des Grundstueckes sind die Verhaeltnisse auf dem Grundstueck zum Zeitpunkt der Entstehung de rsachlichen Beitragspflicht.Die sachliche Beitragspflichtim Strassenbaubeitragsrecht entsteht mit der Abnahme der Baumassnahme. D.h. die Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Grundstueck vorhanden waren , sind zu beruecksichtigen.
Auf dem Grundstueck steht ein Wohngebaeude mit 3 Vollgeschossen.
Unerheblich ist hingegen , wann das Gebaeude gebaut wurde.
Die Zahl der Vollgeschosse wird anhand der tatsaechlichen Bebauung auf dem Grundstueck festgestellt.
Grundlage bildet die Brandenburgische Bauordnung,die im § 2 den Begriff
Vollgeschoss definiert.
3. Eine Vermessung der Zahl der Vollgeschosse hat nicht stattgefunden.
Die tatsaechliche Bebauung sind ein Keller ,ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss.Das allein heisst aber nicht ,dass es sich um Vollgeschosse handeln muss.
Die Bauordnung definiert als Vollgeschoss jedes Geschoss, das ueber wenigstens 2/3 der Grundflaeche eine Mindesthoehe on 2,30m aufweist.
Die Kommune geht nicht von einer moeglichen Bebauung, sondern von der tatsaechlichen Bebauung aus. Eine Vermessung gibt es nicht.
Es gibt auch keine Gebaeudedatei mit diesbezueglichen Informationen,da in vergangenen Zeiten Hausunterlagen geschlossen ,bzw. vernichtet worden waren.
Da stellt sich die Frage : Wie wurde dann die tatsaechliche Bebauung festgestellt?
Ist es generell Rechtens , dass eine Kommune im Land Brandenburg
(willkuerlich )eine Vollgeschosszahl fuer die Beitragsberechnung ansetzen kann.,ohne dies mit Fakten belegen zu koennen oder zu muessen,obwohl die tatsaechliche Bebauung gilt und ein Vollgeschoss lt.Landesbauordnung eindeutig in seinen Mindestmassen definiert ist ?
Interessant ist sicher auch , wenn von anderer Stelle dasselbe Haus mit 2 Vollgeschossen aufgefuehrt wird.
Vielleicht weiss jemand die Loesung zu diesen Raetseln.
dom