Hallo,
am Samstag bekamen wir Post von unserem „Bürgermeister“.
Letztes Jahr von März bis November wurden neue Gasleitungen verlegt.
Es wurde uns da versichert, daß uns keine Kosten entstünden, was den Bürgersteig betrifft, den der mußte ja aufgerissen werden.
Schon im September bekamen wir, Anlieger alle einen Brief, der besagte wir sollten uns beteiligen, die Rechung käme im März.
Unsere Straße wurde in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Die vor uns dran waren, brauchten nichts zu zahlen. Es kam nichts bis vorgestern.
Die ESI, welche für Gas-und Wasser zuständig war, wollte eigentlich den Bürgersteig zuteeren. Aber unsere Stadt wollte Pflastersteine.
Meine Frage, hätte man uns alle nicht vor Beginn der Baumaßnahme davon informieren müsssen? Das Kosten auf uns zukämen. Die Beträge schwanken zwischen 500 - 15oo Euro. Es steht Einspruch zu erheben geht nicht, direkt klagen. Aufgefallen ist bei uns, daß ein Berechnugsfehler vorliegt, unser Haus ist nicht 2 geschoßig, sondern 1,5 geschoßig. Auch die Grundstücksgröße weicht etwas ab.
Wir haben keinen Rechtschutz, was für Kosten kämen auf uns zu, sollten wir klagen.
Viele Grüße Carolin Schardt
Meines Erachtens gibt es da keine Handhabe für eine Klage. Eure Kommune scheint eine Zweitausbausatzung zu haben (kann auch anders heißen). Die besagt, dass die Anwohner beteiligt werden, wenn eine Straße oder ein Teil davon (hier: der Bürgersteig) grundlegend saniert wird. Wenn die Gräben für den Leitungsbau nur „geflickt“ würden, dann ist das keine Sanierung und kostet nichts.
Die Kommune ist nicht verpflichtet, das die Zustimmung der Anwohner einzuholen. Allerdings wird das sicher in den Ortsgremien behandelt worden sein und wäre dann den öffentlich bekanntgemachten Tagesordnungen sowie vermutlich der Berichterstattung der Lokalpresse zu entnehmen gewesen. Unabhängig davon wäre es natürlich besserer Verwaltungsstil gewesen, wenn man zu dem Thema eine Versammlung der Anwohner einberufen hätte.
Den Berechnungsfehler würde ich der zuständigen Behörde aber auf jeden Fall mitteilen.
Danke für die Antwort. Es kommt leider noch etwas nettes dazu.
Unsere Straße wurde in zwei Bauabschnitten bearbeitet. Die Anlieger
vom 1. Abschnitt, bekamen keine Rechnung. Wir sind anscheinend die
ersten. Vor zwei Jahren z.B. wurde sogar noch geteert.
Auch muß der Entschluß zu pflastern gefallen sein, nachdem die Baumaßnahme begonnen wurde, sonst hätte die ESI nicht erzählt die Sache wäre ohne Kosten verbunden. Schön ist die Begründung, der Verkaufswert würde doch gesteigert, weil es doch schöner aussehe,
Tröstlich für die, welche keinen neuen Bürgersteig bekamen und es wird
anscheinend auch keinen zu schnell geben.
Viele Grüße carlchen
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Auch muß der Entschluß zu pflastern gefallen sein, nachdem die
Baumaßnahme begonnen wurde, sonst hätte die ESI nicht erzählt
die Sache wäre ohne Kosten verbunden.
Hm, schwierig. Für den Entscheidungsweg kommt es darauf an, wie teuer die ganze Geschichte für die Kommune wird. Es gibt eine gewisse finanzielle Grenze (natürlich bei den Kosten für die Kommune und nicht für den privatbürger), unter der der Magistrat Entscheidungen eigenständig treffen kann und über der das Stadtparlament entscheiden muss. Wenn es in die Hoheit des Parlaments fällt, ist die Entscheidung damit öffentlich, Magistratssitzungen sind dagegen in aller Regel nicht öffentlich. Unabhängig davon hätte man wie geschrieben auch bei einer Magistratsentscheidung eine „Vorwarnung“ erwarten dürfen.