Wie lange können Straßenbaukosten von der Gemeinde an die Hauseigentümer geltend gemacht werden? Gibt es da eine Verjährungsfrist?
M.W. fällt das unter die Verjährung, die für öfentlich-rehtliche Forderung gilt: 30 Jahre.
Hallo,
zusätzlicher Hinweis: Die Frist der Verjährung beginnt erst mit der entgültigen Fertigstellung der Straße zu laufen.
Oft wird erst Jahre später z. B. das ursprünglich geplante „Straßenbegleitgrün“ sprich der Baum neben der Straße gepflanzt, und die Straße gilt dann erst als „fertig“.
Oder es wurde gleich ein ganzes Baugebiet geplant, die hinterste letzte Straße im neuen Baugebiet wurde aber erst 10 Jahre nach der ersten gebaut, das Gebiet ist aber lt Planfeststellungsbeschluss als ganzes anzurechnen.
Für einen Laien sieht es so aus, als wäre die Straße schon 10 Jahre fertig…
grüße
miamei
Sternchen ja, Frage auch: Bleibt einem dann nur, beim bauamt oder ä. nachzuforschen, wann die Straße fertiggestellt wurde? Warum ist das nur so kompliziert?