Hi,
vor meinem Grundstück(Straßenbegleitgrün)parkte der gegenüber wohnende Nachbar(Schäfereibetrieb).Eine Bitte dieses zu unterlassen wurde zwar nachgekommen,aber jetzt wird demonstrativ darübergefahren.Die Grünflächensatzung ist seitens der Gemeinde eindeutig.Bringt aber nichts,wenn sie nicht angewendet wird.
Das Ordnungsamt wollte einen Aussendienstmitarbeiter-zwecks Kontrolle-vorbeischauen lassen.Nichts passiert.
Alles unverändert.
Eine Einlassung auf eine Ordnungswidrigkeit hätte Repressalien zu Folge und nutzt nichts.
vor meinem Grundstück(Straßenbegleitgrün)parkte der gegenüber
wohnende Nachbar(Schäfereibetrieb).Eine Bitte dieses zu
unterlassen wurde zwar nachgekommen,aber jetzt wird
demonstrativ darübergefahren.Die Grünflächensatzung ist
seitens der Gemeinde eindeutig.Bringt aber nichts,wenn sie
nicht angewendet wird.
verstehe ich nicht: Was hat das Parken vor einer Grünfläche den mit Deinem Grundstück zu tun. Ist in Deiner Straße das Parken auf der Straße generell verboten?
Straßenbegleitgrün ist ca 1,50 m breit-dann beginnt die Straße
Satzung sieht hier ein absolutes Halteverbot vor.Ein Befahren ist nur in Ausnahmefällen möglich(Ausweichmöglichkeit)
Von daher wäre es schon korrekt, dass dein Nachbar dort nicht Parken darf, wenn das Parkverbort entsprechend gekennzeichnet ist. Ihn dazu zu bewegen nicht mehr über diese Grünfläche zu fahren, halte ich jedoch für schwierig, da das Ordnungsamt ja auch nicht den ganzen Tag da stehen kann, um zu beobachten, ob dein Nachbar nun über die Grünfläche fährt oder nicht. Vielleicht hilft es aber, wenn du das nächste Mal, wenn dein Nachbar über die Grünfläche fährt, schnell mit dem Handy ein Foto davon machst.