Straßenbeleuchtung

Hallo,

ich habe ca 10 m links von mienem Haus einen Straßenlaterne die den Strom über den Stromständer auf meinem Dach erhält. Nun soll die ca 10 m rechts von meinem Haus aufgestellt werde. Muss ich es dulden das der Strom wieder von meinem Dachständer an die Lampe gelget wird.

Vielen Dank

Hallo!Normalerweise nichtAber ich würde mich mal genauer erkundigenDenn so genau weiß ich es leider auch nicht
Hallo,

ich habe ca 10 m links von mienem Haus einen Straßenlaterne
die den Strom über den Stromständer auf meinem Dach erhält.
Nun soll die ca 10 m rechts von meinem Haus aufgestellt werde.
Muss ich es dulden das der Strom wieder von meinem Dachständer
an die Lampe gelget wird.

Vielen Dank

Ich würde da mal beim Ordnungsamt Deiner Stadt nachfragen

Hallo lefan, hab keine Ahnung, aber schaue doch einmal unter juraforum.de : Dach-Stromständer Gruß Marco1

tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen.

Hallo lefan,

ohne weitere Auskünfte nur schwer zu beurteilen. Mir sind solche Strommasten auf Dächern aus persönlicher Erfahrung absolut unbekannt, sowohl rechtlich als auch tatsächlich - in meiner Gegend habe ich sowas noch nie gesehen.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, die z.B. eine behördliche Anordnung der Duldung der Montage und des „Anklemmens“ einer Straßenlaterne aus Gründen des öffentlichen Wohls ermöglicht. Evtl. solltest du hierzu mal deine eigenen Unterlagen bzgl. Grundstück und Haus durchsehen.

Eine konkrete Ja- oder Nein-Antwort kann ich dir so leider nicht geben. Falls du weitere Infos hast, kannst du mir gerne wieder antworten.

Viele Grüße!

tut mir leid, da weiß ich nichts zu

Hallo lefan,

leider können wir nur auf Wohnungseigentumsrechte eingehen.

mfg
Akademie der Wohnungseigentümer

Ich vermute mal, dass wie üblich dieser Stromanschluss als Gemeinschaftslast in irgendeiner Satzung oder sogar im Grundbuch geregelt ist. Daher sehe ich für Sie keine Möglichkeit, den Zustand zu ändern. Und mal ketzerisch gefragt: Strasse Beleuchtung an sich finden Sie schon gut, oder ?

Hallo keine Ahnung.K.H.

Hallo,

wende Dich an das ortsansässige Baurechtsamnt.

MfG
murmeltier