Straßenbeleuchtung in Privatstraße

Hallo @all :smile:

Folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen…

In einer Wohnsiedlung sind Einfamilienhäuser über eine Privatstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Die Privatstraße gehört den Anliegern zu jeweils gleichen Anteilen. In dieser Privatstraße befindet sich eine Straßenlaterne.

Die Laterne wurde bisher ohne Kosten für die Eigentümer der Privatstraße betrieben. Etwa 10 Jahre nach Bau der Siedlung erhalten alle Eigentümer der Privatstraße Post von einem Stromversorgungsunternehmen. Darin befindet sich ein Vertrag in zweifacher Ausfertigung, in dem sich die Eigentümer zur Übernahme der Kosten für Wartung und Betrieb der Straßenlaterne verpflichten sollen.

Der Stromversorger weist auf eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht hin, die bei Privatstraßen von den Eigentümern getragen werden muss.

Wie ist diese Situation rechtlich zu bewerten? Können die Eigentümer zur Übernahme der Kosten für die Laterne rechtlich gezwungen werden oder können sie verlangen, dass die Laterne abgebaut oder zumindest stillgelegt wird?

Vielen Dank vorab und viele Grüße

Hasenfuß

ich vermute mal, dass das Untenhemn etwas anzocjken möchte. WENN die anlieger tatsächlich verpflichtet sein sollten, eine solche Laterne zu betreiben, müssen sie das sicher nicht mit dem energieunternhemen. Die Wartung kann jede geeignte Elektrofirma übernehmen, selbst der Strom kann von einen anderen Unternehemn gekauft werden.

Hallo,

wobei dann für die eine Straßenlaterne ein eigener geeichter Stromzähler, neben Grundgebühr und Stromkosten zu zahlen wäre. Zzgl. Wartung mit Vertrag.

Da es ein reine Privatstraße ist, kann gefordert werden das die Laterne abgebaut wird (wer ist der derzeitige Eigentümer der Laterne?). Dann ein Schild an die Einfahrt zur Straße („Privatstraße…“ etc., muß rechtlich geklärt werden was da draufstehen muß.

Da es sicher mehrere Eigentümer der Privatstraße gibt entscheidet dort die Eigentümerversammlung, denke ich.

Gruß
Selorius

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Danke und kurze Nachfrage
Hallo :smile:

Erstmal Danke für eure Antworten…

@Selorius:
Kann man deine Antwort so interpretieren, dass keine Verkehrssicherungspflicht eine Beleuchtung vorschreibt?

Danke vorab und viele Grüße

Hasenfuß