Hallo @all
Folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen…
In einer Wohnsiedlung sind Einfamilienhäuser über eine Privatstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Die Privatstraße gehört den Anliegern zu jeweils gleichen Anteilen. In dieser Privatstraße befindet sich eine Straßenlaterne.
Die Laterne wurde bisher ohne Kosten für die Eigentümer der Privatstraße betrieben. Etwa 10 Jahre nach Bau der Siedlung erhalten alle Eigentümer der Privatstraße Post von einem Stromversorgungsunternehmen. Darin befindet sich ein Vertrag in zweifacher Ausfertigung, in dem sich die Eigentümer zur Übernahme der Kosten für Wartung und Betrieb der Straßenlaterne verpflichten sollen.
Der Stromversorger weist auf eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht hin, die bei Privatstraßen von den Eigentümern getragen werden muss.
Wie ist diese Situation rechtlich zu bewerten? Können die Eigentümer zur Übernahme der Kosten für die Laterne rechtlich gezwungen werden oder können sie verlangen, dass die Laterne abgebaut oder zumindest stillgelegt wird?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Hasenfuß