Hallo dalga,
ich antworte mal mit gesundem Halbwissen.
Jeder, der mit Lebensmitteln „dealt“, sie in Umlauf bringt usw. also jede Service- und Thekenkraft benötigt eine Hygienebelehrung durch einen Arzt/das Gesundheitsamt. Die kostet allerdings nicht viel.
Dann muß man unterscheiden ob der Betrieb gewerblich ausgerichtet ist, oder nur eben ein „einmaliges“ nicht regelmäßiges Ereignis sprich das jährliche Straßenfest. Hierzu brauchen die Anbieter m.W. keine gesonderte Genehmigung oder Erlaubnis, gelichwohl das Ganze natürlich beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen ist. Die sog. Wirteprüfung z.B. entfällt somit regelmäßig.
Entscheidend ist die fehlende Regelmäßigkeit/Nachhaltigkeit zur Abgrenzung eines wirtschaftlichen Betriebes.
Steuern: Jeder, der aus nachhaltiger, regelmäßiger wirtschaftlicher Tätigkeit Einkünfte erzielt ist verpflichtet, dies in seiner Steuererklärung zu berücksichtigen.
Es gibt jedoch freibeträge, bis zu denen keine Steuern anfallen, dies gilt wohl auch, wenn die Nachhaltigkeit fehlt.
Sollte das Ganze über einen Verein, die Kirche o.ä. laufen, dann müssen diese Stellen in ihrer jeweiligen Steuererklärung die entsprechenden Angaben machen.
Bei Nachbarschaftsfeiern fehlt hier jedoch imho die Gewinnerzielungsabsicht, auch bewegt sich der Umsatz/Gewinn unter den steuerlichen Freigrenzen.
Zur Haftung: Ein jeder ist für sich selbst verantwortlich.
Sofern der Veranstalter keine entsprechende Haftflichtversicherung abschließt, ist jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung voll selbst haftbar.
Wenn also Oma X einen Salmonellensalat serviert, dann haftet diese unbeschränkt. Sollte Oma X darüber hinaus gegen die geltenden Hygienevorschriften verstoßen haben und auch noch keinen Hygieneschein (s.o.) vorlegen können, dann wird auch ihre private HAftpflicht eine Haftung ausschließen.
Sofern die Veranstaltung auf einen wirtschaftlichen Betrieb ausgelegt ist (Das Straßenfest, auf dem nicht nur Nachbarn erscheinen sondern auch andere Leute) würde ich vorschlagen, man schnappt sich einen Kindergarten, eine Kirche, den Schützenverein, die PFadfinder o.ä., denn die dürfen ein Sommerfest oder etwas ähnliches veranstalten. Von wegen Haftung, Steuern usw.
Dadurch das in einem solchen Fall die Teilnehmer ja selbst hergestelltes verteiben, und ein GEwinn NICHT an Oma X geht, sondern an den Verein ist Oma und alle anderen aus dem Schneider. (fehlende Gewinnerzielungsabsicht etc).
Also: Für eien guten, gemeinnützigen Zweck/Verein etc. darf und kann ich ohne Probleme ein Straßenfest veranstalten (oder was ich mir auch vorstellen kann: Zur Erweiterung/Renovierung des Spielplatzes… aber eben kein persönlicher Gewinn, denn dann Gewerbebetrieb). Bitte auf die Haftpflicht und die Hygiene achten. Irgend jemand muß halt was zu sagen haben und den Leuten bei Notwendigkeit entsprechende Anweisungen geben können in Punkto Hygiene usw.
Bei solchen Veranstaltungen finden imho auch andere Vorschriften in Punkto Müll usw Anwendung. Diese sind längst nicht soooooo streng wie bei einem Gewerbebetrieb.
Dsa wäre normalerweise dann auch der Ansprechpartner bei Reklamationen.
Und da sag noch mal einer, Feiern macht Spaß…
Hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben und nicht allzuviel Müll erzählt zu haben 
Grüße
Midir