Straßenfest, Kuchen und Recht

HAllo,

dies ist eigentlich eine Rechtsfrage. Ich vermute Fachkundige aber eher hier als im Rechtsbrett, daher also:

Bei Straßenfesten, Dorfflohmärkten, Flohmärkten zu guten Zwecken, Tagen der offenen Tür etc. wird häufig „selbstgemachtes / selbstgekochtes / selbstgebackenes“ angeboten bzw. Freiwillige grillen und fritieren was das Zeug hält. Nun ist mir bekannt, dass für jede Art von Gastronomie ein fast unübersehberer Berg an Hygienevorschriften einzuhalten ist, Kühlketten, Dokumentation, med. Untersuchungen des Personals, bauliche Vorschriften… bis zur Kühlung des Mülls gehen die Vorschriften.

Wie ist das nun aber mit diesen freifliegenden Veranstaltungen und dem dort angebotenen mayonäsigen Kartoffelsalat, den ungekühlt herumliegenden Würstchen, dem Husten des Grillers, den Baisertorten aus Mamis Küche, in der bestimmt nicht das Geschirr für die Eierverarbeitung vom anderen getrennt ist?

Wohlgemerkt, ich will das ganze nicht verkomplizieren. Sicherlich ist es schon komplizierter, als sich jeder „Lasst und mal ein Straßenfest machen“ - Organisator träumen lässt.
Aber hier wie überall anders gibt es sicherlich eine gültige Rechtslage. Wie sieht diese aus? Was müss(t)en die eifrigen Hausfrauen und Veranstalter eigentlich tun, um rechtssicher zu sein? An wen könnte sich jemand, den nach einem Sommerheißenauguststraßenfestwürstchen mit Nudelsalat die Salmonelle plagt, wenden - außer an den Arzt seines Vertrauens?

fraglich, dalga

Hallo dalga,

ich antworte mal mit gesundem Halbwissen.

Jeder, der mit Lebensmitteln „dealt“, sie in Umlauf bringt usw. also jede Service- und Thekenkraft benötigt eine Hygienebelehrung durch einen Arzt/das Gesundheitsamt. Die kostet allerdings nicht viel.

Dann muß man unterscheiden ob der Betrieb gewerblich ausgerichtet ist, oder nur eben ein „einmaliges“ nicht regelmäßiges Ereignis sprich das jährliche Straßenfest. Hierzu brauchen die Anbieter m.W. keine gesonderte Genehmigung oder Erlaubnis, gelichwohl das Ganze natürlich beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen ist. Die sog. Wirteprüfung z.B. entfällt somit regelmäßig.

Entscheidend ist die fehlende Regelmäßigkeit/Nachhaltigkeit zur Abgrenzung eines wirtschaftlichen Betriebes.

Steuern: Jeder, der aus nachhaltiger, regelmäßiger wirtschaftlicher Tätigkeit Einkünfte erzielt ist verpflichtet, dies in seiner Steuererklärung zu berücksichtigen.
Es gibt jedoch freibeträge, bis zu denen keine Steuern anfallen, dies gilt wohl auch, wenn die Nachhaltigkeit fehlt.
Sollte das Ganze über einen Verein, die Kirche o.ä. laufen, dann müssen diese Stellen in ihrer jeweiligen Steuererklärung die entsprechenden Angaben machen.

Bei Nachbarschaftsfeiern fehlt hier jedoch imho die Gewinnerzielungsabsicht, auch bewegt sich der Umsatz/Gewinn unter den steuerlichen Freigrenzen.

Zur Haftung: Ein jeder ist für sich selbst verantwortlich.
Sofern der Veranstalter keine entsprechende Haftflichtversicherung abschließt, ist jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung voll selbst haftbar.

Wenn also Oma X einen Salmonellensalat serviert, dann haftet diese unbeschränkt. Sollte Oma X darüber hinaus gegen die geltenden Hygienevorschriften verstoßen haben und auch noch keinen Hygieneschein (s.o.) vorlegen können, dann wird auch ihre private HAftpflicht eine Haftung ausschließen.

Sofern die Veranstaltung auf einen wirtschaftlichen Betrieb ausgelegt ist (Das Straßenfest, auf dem nicht nur Nachbarn erscheinen sondern auch andere Leute) würde ich vorschlagen, man schnappt sich einen Kindergarten, eine Kirche, den Schützenverein, die PFadfinder o.ä., denn die dürfen ein Sommerfest oder etwas ähnliches veranstalten. Von wegen Haftung, Steuern usw.
Dadurch das in einem solchen Fall die Teilnehmer ja selbst hergestelltes verteiben, und ein GEwinn NICHT an Oma X geht, sondern an den Verein ist Oma und alle anderen aus dem Schneider. (fehlende Gewinnerzielungsabsicht etc).

Also: Für eien guten, gemeinnützigen Zweck/Verein etc. darf und kann ich ohne Probleme ein Straßenfest veranstalten (oder was ich mir auch vorstellen kann: Zur Erweiterung/Renovierung des Spielplatzes… aber eben kein persönlicher Gewinn, denn dann Gewerbebetrieb). Bitte auf die Haftpflicht und die Hygiene achten. Irgend jemand muß halt was zu sagen haben und den Leuten bei Notwendigkeit entsprechende Anweisungen geben können in Punkto Hygiene usw.

Bei solchen Veranstaltungen finden imho auch andere Vorschriften in Punkto Müll usw Anwendung. Diese sind längst nicht soooooo streng wie bei einem Gewerbebetrieb.

Dsa wäre normalerweise dann auch der Ansprechpartner bei Reklamationen.

Und da sag noch mal einer, Feiern macht Spaß…

Hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben und nicht allzuviel Müll erzählt zu haben :wink:

Grüße

Midir

Hallo dalga,

im Zweifelsfall immer anfragen bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

LG
Birgitt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dalga,

ich antworte auch mit Halbwissen, veranstalte ich doch selbst jedes Jahr ein Fest.
Ich habe den Lebensmittelschein für € 25 gemacht, worin man belehrt wird, sich die Hände vor dem Zubereiten zu waschen und Hackfleisch ganz durchzubraten. Viel mehr Inhalt war da nicht. Da ich selbstständig bin darf ich mich jedes Jahr einmal selbst belehren *grins*, sonst macht die jährliche Belehrung der Arbeitgeber.

Ich schliesse jedes Jahr eine Veranstalter- und Cateringhaftpflicht ab, da ich keine Lust auf 10 Millionen Euro Klagen wegen verdorbenen Mägen habe. Wie das die Strassenfeste machen weiss ich nicht. Ach ja, und wer was verkauft muss das natürlich dem Ordnungsamt melden, welches dann mit dem Finanzamt spricht, jedenfalls wissen die beide immer Bescheid…

Hoffe ein wenig weitergeholfen zu haben, kann Dir jedoch nur raten, falls Du selbst zubereitest, lass die Finger von Eier- und Hackfleisch-Speisen… Lieber auf der sicheren Seite bleiben!

Liebe Grüße, Karin

Kuckstd Du hier

http://www.ladadi.de/fileadmin/user_upload/Medienarc…