Straßenkünstler

Moin!

Mal angenommen, man will (aus welchen Gründen auch immer) in den Sommermonaten als Straßenkünstler auftreten. Also mit bischen Pantomime, Jonglage und so.

Welche Auflagen muss man erfüllen, um sowas machen zu dürfen? Gewerbeschein? Wenn ja: welche Bedingungen muss man für sowas erfüllen?

Weiterhin: wie sieht´s aus, wenn man arbeitslos ist? Kann/darf man sowas machen, um seine Finanzen aufzubessern? Ob oder was muss man dem Arbeitsamt mitteilen; auf was muss geachtet werden?

Schon jetzt vielen Dank für alle Infos!
Vince.

Hallihallo

Welche Auflagen muss man erfüllen, um sowas machen zu dürfen?
Gewerbeschein? Wenn ja: welche Bedingungen muss man für sowas
erfüllen?

Also, das Ganze ohne Gewähr, da ich nicht genau weiß, ob es für Künstler auflagen gibt. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Näheres dazu erfährst du von der Stadtverwaltung. Einfach mal anrufen. Wenn ud eine selbstständige Arbeit ausführen möchtest, solltest du dir eine Gewerbeanmeldung beschaffen. Vorrausetzung dafür ist 10 Euro und nen Perso. Damit gehst du zum Amt und meldest ein Gewerbe an. Jetzt könnte ich mir gut vorstellen, dass, wenn du öffentlich in der Fußgängerzone auftreten willst, du ne Erlaubniss dafür brauchst. Wie kompiziert bzw. welche Auflagen da herschen, weiß ich nicht. Wirst du aber bei Stadt erfahren.

Weiterhin: wie sieht´s aus, wenn man arbeitslos ist? Kann/darf
man sowas machen, um seine Finanzen aufzubessern? a

Ja darfst du. Dafür gibt es Freigrenzen. Es darf aber deine Arbeitssuche nicht beeinträchtigen. Wenn du das also Wochenends machst, sehe ich da nicht wirklich ein Problem. Bespreche das vorher!!! mit deinem Arbeitsvermittler. Er wird dir auch die max. dazuverdienende Grenze sagen können.

Gruß Marco

Hallo Namensvetter,

Wenn ud eine selbstständige Arbeit ausführen möchtest, solltest du
dir eine Gewerbeanmeldung beschaffen.

Ich bezweifle, dass für Künstlerische Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Entweder ist es ein eigener Status oder fällt unter das Stichwort ‚Freiberufler‘.
Vielleicht findet sich ja näheres auf den Seiten der Künstlersozialversicherung:
http://www.kuenstlersozialversicherung.de/
(hab nicht drin gesucht)

Das Gewerbe hat z. Zt. einige Nachteile gegenüber dem Freiberufler (Gewerbesteuer, beschränkte Niederlassung in Wohngebieten).

Tschuess Marco.