Straßenlaterne strahlt direkt ins Schlafzimmer

Hallo,

welche Möglichkeit hat man als Bürger, wenn man in einem Neubaugebiet, gerade sein Haus hat bauen lassen und die Stadt zur selben Zeit unmittelbar vor dem Schlafzimmer eine Straßenlaterne errichtet hat?

So kann man nie wieder mit offenem Fenster schlafen und müsste alles verbarrikadieren. Ich habe gelesen, dass man das Recht darauf hat, dass das Schlafzimmer ein Ort der Ruhe sei. Wird ein Schlafzimmer von einer hellen Straßenlaterne beleuchtet, kann das den Biorhythmus durcheinander bringen. Denn nur in der Nacht, bei absoluter Dunkelheit, kann der Körper das Hormon Melatonin bilden.

VG
Anna

Hallo,

nicht böse sein, aber das hatte ich auch mal.

Man gewöhnt sich daran und spart Strom, weil man nachts ohne Licht im Bett lesen kann.

Gruß
Lawrence

Das ist schön, wenn Du das so siehst, doch bitte nicht böse sein,
aber ich fragte nach den möglichen Rechten. Zudem möchte man im
Schlafzimmer sicherlich primär schlafen.

Hallo Anna,

das Problem hatte ich auch mal.

Es gibt eine sehr einfache Lösung: Ich habe einen schweren Vorhang genäht und der hat das Licht da gelassen, wo es von der Bevölkerung gebraucht wird: auf der Straße. Schlafen war problemlos möglich.

Ich bin jemand, dessen Biorhythmus recht beeinflussbar durch Licht ist - und dennoch hats mit nix ausgemacht. Außerdem bin ich Frischluftfan. So die Temperaturen es zulassen, ist bei mir gerade im Schlafzimmer ständig das Fenster offen. Auch das ist mit der genannten Lösung problemlos möglich.

Eben genau weil eine Lösung so leicht zu realisieren ist, glaube ich kaum, dass du von der Stadt da was erwarten kannst…

Du müsstest mal weiter denken: was wären deine Alternativen? Die Laterne ausschalten? (Was ist dann mit den Leuten, die Nachts nach Hause kommen?) Die Laterne vor das Schlafzimmerfenster des Nachbarn stellen? (Wäre für dich toll - nur hat der auch einen Biorhythmus…)

Im übrigen assoziiere ich bei Neubaugebiet und bauen lassen ein Haus, welches normalerweise mehrere Räume hat. Wenn da die Laterne schon im Bauprozess hingestellt wurde, dann gäbe es - so die Vorhanglösung nun ganz abwegig erscheint - ja auch noch die Möglichkeit, das Zimmer zu wechseln.

LG Petra

hallo anna,

man könnte zum bauamt der stadt/gemeinde gehen und das problem dort schildern. i.a. sind die dort recht zugänglich für derlei „eingriffe“ ins private leben.
es gibt straßenlaternen, die haben zur seite der bebauungen hin eine art „dämmmatte“ im glas, so daß nur der wirklich notwendige teil des lichts, den es zum ausleuchten des gehwegs, der starße etc. braucht, durchkommt.
es kommt halt darauf an, welche art der laterne es ist, wo sie steht und was sie ausleuchten soll/muß (verkehrssicherheit).
einen „anspruch“ auf nichtbeleuchtung hat man meines wissens nach nicht, zumal es sich ja hier erstmal um „subjektives empfinden“ handelt, das der allgemeinen verkehrssicherheit unterzuordnen wäre.

saludos, borito

Hallo,

normalerweise kann man sich doch vorher den Bebauungsplan anschauen. Dort sind eigentlich in der Regel auch die zu errichtenden Straßenlatuerenen etc. eingezeichnet. Wurde sich darüber im Vorfeld nicht informier?. Hätte man eventuell machen sollen, wenn einen das so arg stört.

Jetzt bleibt nur noch die Möglichkeit sich an die Stadt zu wenden. Bei Neubaugebiet wahrscheinlich am besten an das Bauamt.

Gruß

Samira

Hallo,

also jetzt ernsthaft:

Man könnte sich bei der Stadtverwaltung/Bauamt beschweren.
Ein Problem sehe ich allerdings darin, dass dann gewiss der nächste Kläger um die Ecke kommt, der eine bessere Ausleuchtung des Weges wünscht und die Stadt für eventuelle Unfälle wegen schlechter Beleuchtung haftbar machen will.
Eventuell ist die Laterne ja sogar nur wegen eines solchen Antrags überhaupt erst so aufgestellt worden.

Jedenfalls wird die Stadt solch ein Argument höher ansiedeln, da es ihnen ja direkt an das Stadtsäckel gehen kann.

Dann einen Ortstermin mit dem Bauamt vereinbaren, dass die sich selbst vom Zustand überzeugen können.
Ein Kompromiss wäre dann, die Laterne um einige Meter zu versetzen.

Gruß
Lawrence

Hi
pflanz nen Baum…
C

Hi
pflanz nen Baum…
C

Wo soll der bitte gepflanzt werden? Auf dem öffentlichen Pflaster?
Jetzt mal im ernst, warum antwortest Du, wenn „so etwas“ das Maximum ist, was Du zu sagen hast? Konstruktiv?

Hallo Jadzia,

einige Fragen.

1.) Woher weisst du, wie der erste Artikel aussah? Den habe ich zwecks Korrektur etwa 20 Sekunden nach Einstellen gelöscht. Gelesen : 0 mal. Werden die ebenfalls gespeichert?

2.) Was bitte war an meiner Antwort in irgendeiner Weise juristisch relevant und könnte einem armen Anwalt die Butter vom Brot nehmen?
Meine Antwort war rein praktisch bezogen.

Aber nun 1129-konform:
Dieser fiktive Bürger könnte doch einfach mal bei der Behörde (städtischer Bauhof) anfragen, ob es ein Problem wäre, eine entsprechende Blech-Abschirmblende an der Lampe anzubringen.
In der Regel sollte so etwas ohne große Schwierigkeiten möglich sein und den Lichteinfall auf den Fußweg begrenzen, das Haus komplett abschatten.

Fiktiven Erfolg wünscht
R

Lichtimmissionen
Hallo,

Wenn das Licht der Straßenbeleuchtung störend in Wohnräume der Anwohner dringt, können sich diese dagegen wehren, indem sie einen Antrag an den Betreiber der Straßenbeleuchtung (Stadt) stellen, den Lichteinfall beispielsweise durch die nachweislich mögliche Montage eines Blendschutzes vor der Laterne, der weder die Beleuchtung des Fußwegs noch der Fahrbahn beeinträchtigen würde, zu unterbinden. Kommt die Stadt diesem Anträgen der Anwohner nicht nach, können diese bei der Stadt Verpflichtungswiderspruch einlegen und - wenn auch die Widerspruchsbehörde dem Antrag nicht entsprochen hat - eine verwaltungsgerichtliche Klage mit dem Ziel erheben, die Stadt zur Unterlassung der Lichtimmissionen zu verpflichten. Das OVG Lüneburg hat in einem solchen Fall entschieden, dass der von den Lichtimmissionen unzumutbar betroffene Grundstückseigentümer von dem Betreiber der Straßenbeleuchtung eine Abschirmeinrichtung verlangen kann, sofern der Betreiber die Abschirmung mit geringem Aufwand errichten (lassen) kann (OVG Niedersachsen 13.09.1993 - 12 L 68/90).

Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/Lichtimmissionen

Wenn du eine Suchmaschine deines Vertrauens mit dem Stichwort Lichimmissionen fütterst wirst du sicher noch weitere hilfreiche Links finden.

Gruß
Sue

OT
Hallo,

1.) Woher weisst du, wie der erste Artikel aussah? Den habe
ich zwecks Korrektur etwa 20 Sekunden nach Einstellen
gelöscht. Gelesen : 0 mal.

vielleicht durch die Funktion „Antworten auf diesen Artikel per E-Mail bestellen“?

Gruß
Sue

Hallo Sue,

wie einfach doch manche Lösungen sind. Danke

LG
R

Man muss sich auch fragen, was für bescheuerte Lampen die Stadt installiert hat. Ich wundere mich, dass anscheinend rundumleuchtende Lampen immer noch erlaubt sind. Dabei gehört das Licht nur auf Fahrbahn und Gehweg - nicht in den Himmel und nicht zur Seite. Klingt also so, als wären ungeeignete Lampentypen installiert worden.

Hallo,
ich habe jetzt keine Zeit, mir alle Antworten durchzulesen - falls also Wiederholung, bitte ich um Entschuldigung.

Also: bei uns im Ort reicht ein Anruf bei der Stadtverwaltung aus, dann wird der Teil der Lampe, die zum Schlafzimmer zeigt, abgeklebt, so dass nichts mehr direkt ins Zimmer scheint.
Der andere Teil ist halt „Lebensrisiko“, wo man zu Recht auf die Möglichkeit der Rolläden und Vorhänge hingewiesen werden kann.

Gruß
HaWeThie

Hallo Sue,

ganz herzlichen Dank für diese hilfreiche Antwort!!

LG
Anna