- Straßenlaterne - Wie ist die Mindesthöhe ?

Hallo zusammen,

ich finde leider nirgends wo etwas über die Mindesthöhe von Straßenlaternen steht !

Wenn ich mit einem LKW eine freigegebene Straße befahre, und die Laterne (Straßenlaterne)ist unter 4,00 m, ist das rechtens ?!

Da der LKW eine Höhe von 4,00 m hat !

Danke im Voraus !

Gruß Daniel H.

Moin,

ich finde leider nirgends wo etwas über die Mindesthöhe von
Straßenlaternen steht !

Da scheint es wohl auch nichts zu geben.

Wenn ich mit einem LKW eine freigegebene Straße befahre, und
die Laterne (Straßenlaterne)ist unter 4,00 m, ist das rechtens
?!

In den meisten Fällen findet man bei der Suche nach „Lichtraumprofil“ meistens die Angabe von 4,50 m über der Fahrbahn, die Höhe, die freigehalten werden sollte, da handelt es sich aber meistens um Pflanzenbewuchs, sprich Bäume:

http://www.baeumeundrecht.de/vsp/ziffer16.htm
http://www.oberstenfeld.de/servlet/PB/show/1268667_l…

CU

Axel

4 Meter siehe § 32 Abs.1 Nr.2 der StVZO

(2) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter
austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige
Höhe über alles folgendes Maß nicht überschreiten: … 4,00 m.

Da Fahrzeuge mit einer Höhe von 4 Meter allgemein zum Strassenverkehr zugelassen sind,ergibt sich hieraus die Mindesthöhe des freizuhaltenden Raumes über der Straße.Das gilt allerdings nur für Hauptverkehrsstrassen…auf Nebenstrassen,Wald-und Feldwegen gilt dieses nicht.

Hallo !
Ja, sehe ich auch so.
Wenn die Höhe abweicht nach unten,dann muß mit dem bekannten Warnschild „Höhenbeschränkung … m“ gewarnt werden.
Bei Laternen gibts das bestimmt nicht,aber bei Brücken natürlich.

MfG
duck313