Hallo zusammen…
ich habe hier gerade einen kleinen Disput mit meiner Seminarleiterin.
Sie behauptet, dass Straßennamen, die auf -er enden laut deutschen Rechtschreibregeln immer getrennt geschrieben werden müssten.
Nun wohnt aber der Kollege, um den es geht schon seit etlichen Jahren in der Meistersingerstraße. Und überall steht die zusammengeschrieben. Auf dem Straßenschild ebenso wie im Stadtplan und im Personalausweis.
Laut unserer Seminarleiterin müsste sie aber Meistersinger Straße , mindestens jedoch Meistersinger-Straße geschrieben werden, da der Name auf -er ende. Und Straßen, deren Name auf -er endet würden nun mal getrennt geschrieben.
Das kann ich verstehen, wenn sich der Name auf einen Ort bezieht und das -er diesen Bezug herstellt, bzw. der erste Teil des Namens als Eigenschaft gedeutet werden kann (Hamburger Straße, Breiter Weg…)
Warum aber dieses -er bei Eigennamen einen Unterschied machen soll ist mir schleierhaft.
Warum sollte ich die Goethestraße und den Bischofsweg zusammenschreiben, die Schiller(-)straße und den Priesterweg jedoch getrennt?
Der Duden gab im Hinblick auf diese Regel auf die Schnelle nichts brauchbares her.
Kann uns hier vielleicht jemand Klarheit verschaffen?
MfG
KB (der früher Heinrich-Heine-Weg gewohnt hat)