N’Abend,
wenn jemand in einem Stadtviertel, wo es mehr Fahrzeuge als Parkraum gibt und dementsprechend dichte Straßenrandbeparkung herrscht, sein Fahrzeug so vorfände, dass er der Meinung ist, es nicht ohne Schäden o. ä. ausparken zu können, welche Möglichkeiten hat er dann (rechtens) zu handeln?
Es ist ja nicht zwangsweise die Schuld des Vorder- und Hintermanns, kann/darf also überhaupt ein Fahrzeug dieser beiden abgeschleppt werden? Der Betroffene könnte ja selber recht knapp an den Hintermann herangefahren sein und der Vordermann käme erst danach und hätte sein Fahrzeug dann ebensodicht davor gestellt.
Kurzum, es ist immer eine Verkettung der Umstände und man kann nie nachträglich feststellen, wer zuletzt kam und „dicht gemacht“ hat.
In einem solchen Stadtviertel ist es aber praktisch auch nicht umsetzbar, prinzipiell nur eine Parklücke zu nehmen, wo vorn und hinten nach Einparken noch der geforderte (1 m?) Platz bleibt. Dann wäre wohl meist über die Hälfte des Straßenrands nicht beparkbar…
Muss man immer darauf achten, wenn man z. B. vor einem Fahrzeug einparkt, dass selbiges auch hinter sich genug Platz hat?
MfG,
Marius