'Strassenraub' ?

Hallo Leute,

heute habe ich im Arbeitsamt fas einen Wutanfall bekommen.
Grund: Ich muss Kirchensteuer zahlen obwohl ich noch nie Mitglied einer Kirche war. Auf meine Frage: zu welcher Kirche die Steuern fliessen, kam nur ein zucken.
Nun meinte mein Freundeskreis das ich die K-Steuer wieder vom Finanzamt bekomme.
Anfrage im Finanzamt: „Wenn Sie über den Freibetrag kommen dann ja!“

Nun könnte man ja sagen: wegen den paar Mark, ups Euro…
Würdet ihr mir die Euros geben? Natürlich nicht!

Rechtliche Schritte kann ich durch Geldmangel nicht einleiten.

Ich habe mal gehört: „geben ist seeliger als nehmen“ oder „Wasser trinken ist besser als Wein“.

Für wenn gilt diese Regel? Für die dummen, oder für die Kirche?

Was kann ich gegen diesen „Raub“ unternehmen???

Ralf

Hallo Leute,

heute habe ich im Arbeitsamt fas einen Wutanfall bekommen.
Grund: Ich muss Kirchensteuer zahlen obwohl ich noch nie
Mitglied einer Kirche war.

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Irrtum
Hi,

Du hast die Geier sofort am Hals, wenn Du Arbeitslosengeld beziehst - egal ob Kirchenmitglied oder nicht.
Da gibt es auch schon höchstrichterliche Urteile, die dieses Verfahren absegnen.
Das ist für mich der beste Anreiz, niemals auch nur einen Monat arbeitslos gemeldet zu sein :wink:).

Gruß,
Micha

Hi!

Du hast die Geier sofort am Hals, wenn Du Arbeitslosengeld
beziehst - egal ob Kirchenmitglied oder nicht.
Da gibt es auch schon höchstrichterliche Urteile, die dieses
Verfahren absegnen.
Das ist für mich der beste Anreiz, niemals auch nur einen
Monat arbeitslos gemeldet zu sein :wink:).

Ich habe gerade mal auf den Seiten diverser Kirchen nachgeforscht. Da steht folgendes:

„Im Prinzip entrichten alle Kirchenmitglieder der jeweiligen Landeskirche Kirchensteuer. Faktisch jedoch zahlen z.B. in der Evangelischen Kirche in Württemberg nur rund ein Drittel der Mitglieder Kirchensteuer. In anderen Landeskirchen - auch in der katholischen Kirche - verhält es sich ähnlich. […] Das heißt: Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichten muß, zahlt auch keine Kirchensteuer!
[…]
Zahlen Rentnerinnen und Rentner Kirchensteuer? Nein. Nur wenn in der Rente ein Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt, wird für diesen Ertragsanteil auch Kirchensteuer berechnet.
[…]
Zahlen auch Arbeitslose Kirchensteuer? Die Antwort lautet eindeutig NEIN. Kein Arbeitsloser zahlt in irgendeiner Form Kirchensteuer. Zur Verwirrung in der Öffentlichkeit führt allerdings immer wieder die Berechnung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesanstalt für Arbeit. Dabei werden vom letzten Bruttolohn rein rechnerisch die „gewöhnlich anfallenden Abzüge“ pauschal abgezogen. Zu diesen „gewöhnlich anfallenden Abzügen“, wie den Sozialversicherungs-, Renten- und Krankenkassenbeiträgen, gehört auch die Kirchensteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung 1994 in einem Urteil bestätigt. Durch diese rein rechnerische Berücksichtigung der Kirchensteuer - die entsprechende Summe wird ja nicht an die Kirche weitergeleitet - kommt die Bundesanstalt für Arbeit zu Ersparnissen, die Kirche aber nicht zu Einnahmen.“
Quelle: http://members.aol.com/KircheOedi/steuerr.htm#s2

Zusammenfassung:

  • Wer als Arbeitnehmer in einer Kirche Mitglied ist, zahlt Kirchensteuer
  • Rentner zahlen erst ab bestimmten Einkommen Kirchensteuer
  • Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer

Mich würde interessieren, was auf der Steuerkarte des Thread-Starters für eine Religion eingetragen ist. Wenn da „keine“ steht, dürfte er auch nicht zu irgendeiner Kirchensteuer herangezogen werden. Ausnahme: Kirchenaustritt im laufenden Jahr. Da läuft die Kirchensteuer bis Jahresende weiter, sofern man nicht umgehend eine Änderung der Steuerkarte beantragt!

Ansonsten empfehle ich nachfolgenden Link zum Thema „Kirche und Steuern“:

http://www.jurathek.de/kai/tippsurteile/tipp0204.htm

Grüße
Heinrich

Hallo Leute,

heute habe ich im Arbeitsamt fas einen Wutanfall bekommen.
Grund: Ich muss Kirchensteuer zahlen obwohl ich noch nie
Mitglied einer Kirche war.

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Hi!

Du hast die Geier sofort am Hals, wenn Du Arbeitslosengeld
beziehst - egal ob Kirchenmitglied oder nicht.
Da gibt es auch schon höchstrichterliche Urteile, die dieses
Verfahren absegnen.
Das ist für mich der beste Anreiz, niemals auch nur einen
Monat arbeitslos gemeldet zu sein :wink:).

Ich habe gerade mal auf den Seiten diverser Kirchen
nachgeforscht. Da steht folgendes:

„Im Prinzip entrichten alle Kirchenmitglieder der jeweiligen
Landeskirche Kirchensteuer. Faktisch jedoch zahlen z.B. in der
Evangelischen Kirche in Württemberg nur rund ein Drittel der
Mitglieder Kirchensteuer. In anderen Landeskirchen - auch in
der katholischen Kirche - verhält es sich ähnlich. […] Das
heißt: Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichten muß,
zahlt auch keine Kirchensteuer!
[…]
Zahlen Rentnerinnen und Rentner Kirchensteuer? Nein. Nur wenn
in der Rente ein Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt,
wird für diesen Ertragsanteil auch Kirchensteuer berechnet.
[…]
Zahlen auch Arbeitslose Kirchensteuer? Die Antwort lautet
eindeutig NEIN. Kein Arbeitsloser zahlt in irgendeiner Form
Kirchensteuer. Zur Verwirrung in der Öffentlichkeit führt
allerdings immer wieder die Berechnung des Arbeitslosengeldes
durch die Bundesanstalt für Arbeit. Dabei werden vom letzten
Bruttolohn rein rechnerisch die „gewöhnlich anfallenden
Abzüge“ pauschal abgezogen. Zu diesen „gewöhnlich anfallenden
Abzügen“, wie den Sozialversicherungs-, Renten- und
Krankenkassenbeiträgen, gehört auch die Kirchensteuer. Das
Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung 1994 in einem
Urteil bestätigt. Durch diese rein rechnerische
Berücksichtigung der Kirchensteuer - die entsprechende Summe
wird ja nicht an die Kirche weitergeleitet - kommt die
Bundesanstalt für Arbeit zu Ersparnissen, die Kirche aber
nicht zu Einnahmen.“
Quelle: http://members.aol.com/KircheOedi/steuerr.htm#s2

Zusammenfassung:

  • Wer als Arbeitnehmer in einer Kirche Mitglied ist, zahlt
    Kirchensteuer
  • Rentner zahlen erst ab bestimmten Einkommen Kirchensteuer
  • Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer

Mich würde interessieren, was auf der Steuerkarte des
Thread-Starters für eine Religion eingetragen ist. Wenn da
„keine“ steht, dürfte er auch nicht zu irgendeiner
Kirchensteuer herangezogen werden.

Auf meiner Karte sind 2 Striche –

Ralf

Hallo,

Zahlen auch Arbeitslose Kirchensteuer? Die Antwort lautet
eindeutig NEIN.

Natürlich, aber indirekt! Da das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Bei mir war das damals so, daß das Finanzamt/Krirchensteueramt ca. 1/3 des Arbeitslosengeldes kassiert hat, da ich mit meinem Einkommen vor der Arbeitslosigkeit schon über den Freibeträgen war und die Progression dann gnadenlos zugeschlagen hat.
Sicher ein seltener Fall, aber möglich!

Cu Rene