es ist im Bekanntenkreis eine kleine Meinungsverschiedenheit zu Verkehrsinseln in der Straßenmitte aufgetreten. Zum Einen gab es die Meinung, diese hätten eine straßenverkehrsrechtliche Relevanz in Bezug auf Geschwindigkeit und Kreuzungsmöglichkeiten der Straße durch Fußgänger und Radfahrer: Die Autofahrer müssten an diesen Stellen den Fußgängern und Radfahrern das Queren ermöglichen. Damit hat die Verkehrsinsel in der Straßenmitte die gleiche straßenverkehrsrechtliche Bedeutung und Funktion wie ein Zebrastreifen.
Zum Anderen wurde dies negiert und gesagt, dass ausschließlich an einem Zebrastreifen die Querung durch Fußgänger und Radfahrer durch den Autofahrer ermöglicht werden muss und dass eine Verkehrsinsel in der Straßenmitte ausschließlich eine optische Maßnahme sei, die weder per se eine Geschwindigkeitsbegrenzung darstellt und schon gar nicht eine Querung von Fußgängern / Radfahrern durch den Autofahrer zulassen muss. Es sei eine rein optische Maßnahme, die Fahrbahn werde dadurch etwas verengt, in der Hoffnung, dass die Autofahrer dadurch langsamer fahren würden. Dies sei aber nicht durch das Verkehrsrecht gedeckt. (das ist übrigens meine Meinung).
Also: was ist richtig? Welche straßenverkehrsrechtliche Relevanz hat eine Verkehrsinsel im Gegensatz/Vergleich zum Zebrastreifen?
Hintergrund: bei uns in der Stadt soll an einer nicht ganz ungefährlichen Querungsstelle eine Verkehrsinsel für viel Geld gebaut werden. Ich argumentiere, dass dies außer Kosten nichts bringt, dass nur ein Zebrastreifen (oder eine Ampel) Abhilfe schaffen kann: Bei der Verkehrsinsel ist keine straßenverkehrsrechtliche Temporeduzierung die Folge, dadurch wird es für die Fußgänger keinen Deut besser, über die Straße zu kommen…
Was steht wirklich dazu in der Straßenverkehrsordnung?
Also: was ist richtig? Welche straßenverkehrsrechtliche Relevanz hat eine Verkehrsinsel im Gegensatz/Vergleich zum Zebrastreifen?
Hintergrund: bei uns in der Stadt soll an einer nicht ganz ungefährlichen Querungsstelle eine Verkehrsinsel für viel Geld gebaut werden. Ich argumentiere, dass dies außer Kosten nichts bringt, dass nur ein Zebrastreifen (oder eine Ampel) Abhilfe schaffen kann: Bei der Verkehrsinsel ist keine straßenverkehrsrechtliche Temporeduzierung die Folge, dadurch wird es für die Fußgänger keinen Deut besser, über die Straße zu kommen…
Was steht wirklich dazu in der Straßenverkehrsordnung?
Kein Google in Deinem Internet.
Dies Verkehrsinseln werden auch schon mal Querungshilfen genannt. Damit wird deren Funktion m.M. auch besser beschrieben. Sie helfen dem Fußgänger an einer etwas unübersichtlichen/nicht ganz ungefährlichen Stelle bei der Querung der Straße. Die Hilfe ist eben, dass er sich erstmal bis auf die Insel retten kann und insofern nur den Verkehr aus einer Richtung beobachten muss. Und dann erstmal verschnaufen und weiter.
Sei bitte froh darüber, dass nicht eine Ampel hingebaut wird, die dann nur wieder unnötigerweise den Verkehr aufhält. Mich kotzt es dermaßen an, wenn ich als Fußgänger an einer roten Ampel stehe und kein Auto kommt. Das kommt dann erst, wenn ich gerade grün habe. Wenn da keine Ampel wäre, wäre ich schon längst weiter und das Auto/die Autos müßten nicht warten.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit entsprechender Mautstelle hätte der Stadt auch noch einfallen können. Daneben wird dem einen oder anderen Autofahrer durch so eine Verkehrsinsel wieder bewußt gemacht, dass er nicht alleine unterwegs ist und manch einer reduziert tatsächlich die Geschwindigkeit. § 1 StVO läßt grüßen und gilt immer und überall. Die 50 innerorts sind ja keine Mindestgeschwindigkeit, die unter allen Umständen durchgesetzt werden muss.
Also in meinen Augen ist das gegenüber einer Ampel oder einem Zebrastreifen an dieser Stelle wahrscheinlich die beste Lösung. Allen ist geholfen ohne andere unnötig zu beeinträchtigen.
Hallo,
die Dinger nennen sich Querungshilfen und sind in der StVO nicht erwähnt, es gibt also keinerlei Rechte oder Pflichten, die über das Allgemeine hinaus gehen.
schaffen kann: Bei der Verkehrsinsel ist keine
straßenverkehrsrechtliche Temporeduzierung die Folge, dadurch
wird es für die Fußgänger keinen Deut besser, über die Straße
zu kommen…
Doch, da sie jeweils nur den Verkehr aus einer Richtung beobachten müssen. Es ist nun mal nicht jedermans Ding in der Mitte einer Bundesstraße, die durch den Ort führt stehen zu bleiben. Die Insel bietet da doch einen gewissen Schutz und Raum, vor allem, wenn amn mit Kinderwagen, Rollator, Kinderfahrrad oder ähnlichem unterwegs ist.
Also: was ist richtig? Welche straßenverkehrsrechtliche
Relevanz hat eine Verkehrsinsel im Gegensatz/Vergleich zum
Zebrastreifen?
Es haben beide Seiten unrecht. Weder ist der Fahrverkehr generell verpflichtet, dem Fußverkehr an einer Mittelinsel das Überqueren der Straße zu ermöglichen, noch ist die Mittelinsel eine rein optische Maßnahme, was man als Autofahrer leicht feststellen kann, wenn man sie mit 50 km/h überfährt.
Wie mein Vorredner schon darlegte, ist die Mittelinsel eine handfeste Querungshilfe, die dem Fußverkehr, etwa Kindern oder älteren Menschen, einen Ruheraum in Fahrbahnmitte verschafft, so dass nicht beide Fahrtrichtungen gleichzeitig beachtet und nicht alle Fahrstreifen in einem Rutsch überquert werden müssen. Aber mehr ist es auch nicht.
Um eine Haltepflicht zu begründen, bedarf es stets einer ampelgeregelten Fußgängerfurt oder eines Zebrastreifens.
Vielen Dank an alle, die mir zu diesem Thema geantwortet haben!
Fazit: Verkehrsinseln sind nicht in der Straßenverkehrsordnung enthalten
Verkehrsinseln begründen anders als ein Zebrastreifen keine Anhaltepflicht für den Kraftfahrzeugverkehr
Verkehrsinseln bieten den querenden Personen einen Ruheraum um nicht beide Kraftfahrtrichtungen gleichzeitig im Auge haben zu müssen
Verkehrsinseln bewirken eine Fahrbahnverengung weshalb man hofft, dass die Kraftfahrer diese Stelle langsamer passieren als übrige Straßenabschnitte.
Also in meinen Augen ist das gegenüber einer Ampel oder einem
Zebrastreifen an dieser Stelle wahrscheinlich die beste
Lösung. Allen ist geholfen ohne andere unnötig zu
beeinträchtigen.
Welche Nachteile siehst Du denn beim Zebrastreifen gegenüber der Verkehrsinsel?
Leider beobachtet man auch häufig, dass manch einer an so einer Insel tatsächlich anhält, um Personen passieren zu lassen - eine gefährliche Sache für den fließenden Verkehr!
Leider beobachtet man auch häufig, dass manch einer an so
einer Insel tatsächlich anhält, um Personen passieren zu
lassen - eine gefährliche Sache für den fließenden Verkehr!
warum sollte das eine gefährliche Sache sein? Sofern man keine Vollbremsung macht, ist das m.E. keine Gefährliche Situation. Es sei denn, der Hintermann achtet nicht auf den fließenden Verkehr und auf abbremsende Fahrzeuge. In dem Fall geht die Gefahr allerdings nicht vom höflichen Autofahrer aus, sondern vom Blindfisch dahinter.
wegen des Blindfisches:
Fall aus Hamburg. Eine schnurgerade Straße, eine Fahrspur in jede Richtung. Rechte Seite großflächig Rasen, linke Seite Einfamilienhäuser, lockere Bebauung und viel Gebüsch am Straßenrand. Dort führt ein kleiner Fußweg - von der Straße nicht unbedingt zu bemerken - rechtwinklig vom Straßenverlauf ab.
Ein Kind möchte die Straße queren. Dem Kind wurden von den Eltern die bekannten Regeln mitgegeben, erst links schauen, dann rechts schauen, nochmal links und wenn … Jeder kennt die Regel. Ein „freundlicher“ Autofahrer macht jetzt seine eigene Regel, die nur er kennt, die anderen Verkehrsteilnehmer aber nicht. Er hält an, um das Kind - bei sonst ruhiger Verkehrslage - die Straße queren zu lassen.
Das Kind rennt jetzt los, ohne weiter auf eventuellen Verkehr zu achten, weil es ja freundlich rüber gewunken wurde.
Ein nachfolgendes Fahrzeug kann das Kind vor dem Pkw aber nicht sehen. Der Fahrer meint, der Pkw hält nur am Straßenrand. Fährt nach links, um vorbei zu fahren und trifft das Kind voll. Das Kind ist sofort tot.
Ein fast identisches Verhalten habe ich später direkt vor mir sehen können. Glücklicherweise konnte das Kind da noch zurück springen.
Den haltenden Fahrer habe ich dann gefragt, ob er über die Konsequenzen seiner freundlichen Maßnahme mal nachgedacht hat. Seine Reaktion: „Was wollen sie Arschloch denn?“
Soviel zu eigenen Regeln im Straßenverkehr und vermeintlicher Freundlichkeit.
diese zwei Beispiele zeigen doch ganz deutlich, warum man als Überholer erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen muß. Man weiß schließlich nicht warum der Vordermann hält. Und wenn irgendwo Einfamilienhäuser stehen, muß man sowieso immer mit Kindern rechnen. Das wurde mir schon in der Fahrschule beigebracht.
Deine Ausführungen bestärken mich darin, dass nur ein Zebrastreifen eine wirkliche Verkehrssicherheit bringt. Denn auch ein Hintermann kann einen Zebrastreifen sehen (dieser geht ja über die gesamte Straße!), selbst wenn er die Person selbst nicht sieht und weiß somit, dass es dort laut StVO eine Anhaltepflicht zwecks querender Personen gibt. Somit kann das „Überfahren einer Person beim Überholen des stehenden Fahrzeugs“ beim Zebrastreifen nicht passieren, da der Grund für das Halten jedem Hintermann bekannt und einsichtig ist/sein muss.
Danke für Deine Ausführungen und einen schönen Sonntag wünscht