Mal angenommen ein Spaziergänger geht mit seinem Hund ganz normal an einer Straße entlang spazieren, an einem der an der Straße gelegenen Häuser sind hinter einem eingezäunten Grundstück zwei Dackel die plötzlich riesig Radau schlagen, im übrigen scheint es so als würden sie das jedesmal tun, sobald jm mit Hund vorbeigeht oder Ihnen sonstwas nicht passt. Der Spaziergänger mit seinem Hund geht einfach weiter ohne das er und sein Hund davon weiter Notiz nehmen. Ein paar Schritte weiter an einem gegenüberliegenden Haus würde plötzlich ein Nachbar das Fenster aufreissen und den Spaziergänger anbrüllen, hey Du blöde Hure, geh mit Deinem Hund demnächst woanders her, sonst passiert was…
Mal weiter angenommen Erklärungsversuche diesem Menschen beizubringen, dass ja die anderen Hunde gebellt haben führen nur dazu, dass dieser noch massiver aus dem Fenster schreit und sagt erwisch ich Dich und Deinen Köter hier nochmal, dann setzt es was!
Wie kann man sich in so einem Fall verhalten, mal angenommen man müßte auch abends daher, wenn es dunkel ist.
Könnte man theoretisch so jemanden anzeigen und wenn ja wegen was? Beleidigung, Drohung???
Hi !
Also Anzeigen geht vermutlich nicht, da man aufgrund von „Drohungen“ keinerlei Anzeigen machen kann. Das ist ja das „schöne“; Wenn dir jemand droht, kannst du nix tun, wenn man dir alle Knochen gebrochen haben, kann die Polizei aktiv werden.
Kommt aber vermutlich auf die Polizisten an. Vielleicht könnten sie ja mal „schlichten“.
Anders sieht es vermutlich im Privaten Recht aus. Ich glaube nicht, das man sich mehr oder weniger Grundlos auf offener Strasse als „blöde Hure“ beschimpfen lassen müsste. Ein Anwalt könnte da vielleicht was gegen tun.
Darüber hinaus würde derjenige sich vermutlich noch mehr ärgern, wenn man ihn einfach ignoriert.
Ferner würde ich einfach mal mitgehen als Mann/Vater/Bruder und dem besagten mal gehörig… Die Meinung sagen.
Gruß
Andreas
Manchmal ist weniger mehr
Es würde zumindest helfen, wenn du mal ins StGB schaust, bevor du hier deine Vermutungen äußerst.
Gruß Andreas
Könnte man theoretisch so jemanden anzeigen und wenn ja wegen
was? Beleidigung, Drohung???
Zum einen steht dir völlig frei, ob du jemanden anzeigst oder nicht, zum anderen musst du dir als Anzeigender keinen Kopf wegen einer etwaigen Zuordung der Taten der Dritten Person zu spezifischen Tatbeständen des Strafgesetzbuches machen, das machen andere.
Beleidigung ist strafbar nach §185 StGB, wird aber nur auf Strafantrag verfolgt.
Bedrohung ist strafbar nach §241 StGB.
Ob es den ganzen Aufwand nun wert ist, wegen eines etwaigen vermutlich schwer arbeitenden Mitbürgers, der von lautem Hundegebell aus seinem wohlverdienten Schlaf gerissen wurde und dann eine etwas unangebrachte Reaktion gezeigt hat, liegt wohl auch ausschließlich im Auge des Betrachters.
Gruß Andreas
Hallöchen,
Also Anzeigen geht vermutlich nicht, da man aufgrund von
„Drohungen“ keinerlei Anzeigen machen kann. Das ist ja das
„schöne“; Wenn dir jemand droht, kannst du nix tun, wenn man
dir alle Knochen gebrochen haben, kann die Polizei aktiv
werden.
was mein Vorredner sagen wollte: Natürlich können Drohungen strafbar sein. Einige Beispiele:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__240.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__241.html
http://bundesrecht.juris.de/gewschg/__4.html
Anders sieht es vermutlich im Privaten Recht aus. Ich glaube
nicht, das man sich mehr oder weniger Grundlos auf offener
Strasse als „blöde Hure“ beschimpfen lassen müsste. Ein Anwalt
könnte da vielleicht was gegen tun.
Das hat mit Privatrechts nichts zu tun, sondern mit Strafrecht:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html
Satz mit x, das war wohl nix.
Gruß
Christian
Von den Tatbeständen der Bedrohung und der Nötigung einmal abgesehen, ist die Polizei auch für die Gefahrenabwehr zuständig. Dein Posting ist also Quatsch.
Levay