ich plane in diesem Jahr mit einem Marktanhänger Straßenverkauf zu betreiben.
Das ich einen Reisegewerbeschein benötige ist mir bekannt.
Wenn ich auf Wochenmärkten verkaufe benötige ich keine weitere Genehmigung und bezahle an den Wochenmarktbetreiber meine Standmiete.
Nun meine Frage:
Wie ist es wenn ich unabhängig von Wochenmärkten meine Produkte verkaufen möchte.
Ähnlich wie der Eismann (Bofrost) oder einige Getränkelieferanten.
Für einen längeren Standplatz benötige ich eine Sondernutzungsgenehmigung der jeweiligen Gemeinde.
Ich habe gehört das ich keine Genehmigung benötige wenn ich unter 1 Stunde an einem Standort bin und dann wieder zum nächsten weiter fahre.
Ist das richtig. Kann man dazu irgendwo einen Gesetztestext finden und ausdrucken.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Ich würde an deiner Stelle bei deiner Stadtverwaltung fragen, wie die das Ganze sieht. Ich denke, dass die dir am besten weiterhelfen können.
Oder du fragst z.B. bei Firmen wie Borco Höhns nach, die Anhänger und mobile Verkaufsfahrzeuge bauen. Die bieten nämlich auch permanent Seminare an und sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sehr gut informiert. Da die natürlich Fahrzeuge verkaufen wollen, sind die immer daran interessiert, potentiellen Kunden Fragen zu beantworten…
Hallo,
bei uns in der Nähe gibt es jemanden der verkauft mit seinem Bus Bundeswehrklamotten u.ä.
Der macht erstmal Werbung per Flyer. Der Flyer ist so erstellt das Interessenten ankreuzen können was sie benötigen und schicken dem das wieder zurück. Auf dem Flyer steht noch die Route die er fährt und um welche Uhrzeit er wo ist. Jedenfalls weiß der in etwa wie er seinen Bus einlädt. Der steht an keinem Standort länger wie 3 Minuten was auf dem Flyer auch vermerkt ist.
Deswegen stellt er sich auch an Bahnhöfe oder öffentliche Parkplätze. Denke mal da gibt es irgendeine Regelung das man sich fast überall hinstellen darf wenn es nicht länger wie 2-3 Minuten ist weil der auch teilweise einfach am Straßenrand steht. Dieses Gewerbe läuft, die Kunden bestellen die Waren praktisch auf dem Flyer schon vor und holen das einfach nur an einem von den Standorten ab.
Würde mich evtl. mal beim Landratsamt erkundigen.
ich bedanke mich erstmal für Eure Hilfe.
Mal sehen ob ich da was bei der Firma raus bekomme.
Bei unserem Amt möchte ich erstmal noch nicht anrufen.
Man möchte ja keine schlafenden Hunde wecken
Wenn noch jemand dazu einen Gesetzestext findet würde ich mich freuen.
MfG thomas
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