Strassenverkehr

ein vor mir fahrender LKW wirbelte ein auf der Strasse liegendes Brett auf und gegen mein Fahrzeug.
Ich habe einen ordentlichen Lackschaden.
Wer ist für den Schaden haftpflichtig??
Wer weiß etwas darüber, oder hat ähnliches selbst
erlebt.

Hallo,

schwierig zu beantworten! Ich würde es bei dem Halter bzw. der Versicherung (Gefährdungshaftung) des LKW’s versuchen, sofern das Kennzeichen des LKW’s notiert wurde. Ob die Versicherung dann allerdings Ihren Lackschaden bezahlt…
Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert…
Gruß

Verantwortlich ist der Verursacher.

Wenn der Lkw ein auf der Fahrbahn liegendes Brett aufwirbelt, ist der Fahrer des Lkw der Verursacher. Wenn ein Fahrzeug vor dem Lkw das Brett gerade verloren hat und der Lkw das Brett hierbei überfährt und hoch wirbelt, dann ist der, der das Brett gerade verloren hat, der Verursacher.
In jedem Fall ist der, der das Brett verloren hat, verantwortlich wegen mangelhaft gesicherter Ladung.
Ob er bekannt oder längst weg ist, ist die Frage.

Es ist derjenige für Ihren Schaden verantwortlich, der das Brett verloren hat. Also, derjenige, der den Zustand verusachte (Zustandshafter), so dass es zu dieser Gefahr kommen konnte.

Zustandshaftung, polizei- oder deliktsrechtliche Haftung für bewegliche oder unbewegliche Sachen hinsichtlich der Gefahren, die von ihnen ausgehen. Verantwortlich ist der Eigentümer oder der sonstige Inhaber der tatsächlichen oder rechtlichen Gewalt, unabhängig davon, ob er die Gefahr verschuldet.

Sie haben daher leider nur die Möglichkeit über Ihre Kaskoversicherung den Schaden zu beheben. Der Lkw bzw. der Lkw-Fahrer hatte zwar den Schaden verursacht aber kann nicht in die Haftung genommen werden, da das Brett nicht von seinem Fahrzeug herunter gefallen ist.

Verkehrsunfälle dieser Art passieren häufig auf der Autobahn.

Soweit ich weiss, muss der Besitzer, bzw Verlierer des Brettes haften- wenn das Brett also von dem vorausfahrenden LKW gefallen ist muss der LKW-Fahrer bzw dessen Haftpflicht dafür aufkommen.Wenn das Brett allerdings auf der Straße lag, dann wird der Eigentümer kaum festzustellen sein und es bleibt nur die eigene Kaskoversicherung, soweit vorhanden.

Hallo Gartenhaus,

ich denke du bleibst auf dem Schaden sitzen. Für den LKW war dass ein „unabwendbares Ereignis“. Das Fhz welches das Brett nicht gesichert hatte und es verlohr wäre der Schuldige.

siehe auch

AG München; 18.08.2009 AZ:343 C 10603/09
AG Bremen; 21.04.2009 AZ:4 C 14/09, 4 C 0014/09

Mfg sternchenschulz

Wer ist für den Schaden haftpflichtig??
Wer weiß etwas darüber, oder hat ähnliches selbst
erlebt.

Ich denke mal der LKW-Fahrer muss haften. Bin mir aber nicht sicher, weißt du denn noch das Kennzeichen?

Hallo,

das hängt vom Einzelfall ab, ggf muss der Lkw-Versicherer den Schaden ersetzen. Ab zum Rechtsanwalt…

Grüße, M

Hallo,

danke für die Info, werde es mit dem Anwalt versuchen.

Gruss
gartenhaus

Leider kann ich Dir diese Frage nicht verbindlich beantworten, da es doch eher eine Versicherungs- als Straßenverkehrfrage ist.
Wenn Du das Kennzeichen des LKW hast, würde ich aber versuchen, über dessen Haftpflichtversicherung zu gehen. Schließlich versichert diese die Schäden, die durch das bei ihr versicherte Fahrzeug anderen zugefügt werden. Viel Glück!

Danke Dir für die Antwort.
Das Kennzeichen ist bekannt und den Vorgang habe ich meinen Anwalt übergeben.

Gruss
gartenhaus

Also nach meinem Gefühl ist da die Haftpflicht des LKW zuständig. (Nummernschild hoffentlich bekannt ).
Bekannte von mir hatten einen ähnlichen Vorfall mit einem Stein der von einem dreckigen Geländewagen abflog.
Der Fahrer bzw, Firma des Wagens hat alles abgelehnt , aber die Versicherung des " Verursachers" hat dann schnell und anstandslos gezahlt.

Ruhig einen Anwalt befragen, auch die Polizei gibt nicht immer richtige Auskünfte.

Hallo Seakick,

ja das Nummernschild habe ich sofort abgelesen.
Alles andere habe ich schon meinem Anwalt übergeben.
Ich danke für die Information

MfG
gartenhaus