Straßenverkehr, Abschleppen, Übermaßverbot

Hi !

Es kommt ja im deutschen Straßenverkehr immer mal wieder vor, dass ein Fahrzeug umgesetzt/abgeschleppt werden muss. Die hierfür enstanden Kosten soll der Bürger tragen.

Nun ist es z.B. in Hamburg so, dass für das Abschleppen (umsetzen auf einen Platz in der Nähe nicht möglich) rund € 250,00 durch den Bürger bezahlt werden müssen.

Aus § 6 Abs. 1 des Hamburger Gebührengesetzes geht aber hervor, dass Gebühren nur in angemessener Höhe (meines Erachtens nach: die entstandenen Kosten) erhoben werden dürfen.

Hätte ein Widerspruch (nehmen wir an, das Abschleppen erfolgte zu Recht) mit Begründung des Verstoßes gegen das Übermaßverbot hinreichend Aussicht auf Erfolg oder gibt es hier schon Entscheidungen, die dem jeweiligen Bundesland hier völlige Handlungsfreiheit garantieren?

Dank vorab

BARUL76

Aus § 6 Abs. 1 des Hamburger Gebührengesetzes geht aber
hervor, dass Gebühren nur in angemessener Höhe (meines
Erachtens nach: die entstandenen Kosten) erhoben werden
dürfen.

Die 250 € dürften die KOSTEN des von der Stadt beauftragten Abschleppunternehmens sein, die die Stadt 1:1 „weitergibt“. Das hat mit den Gebühren, um die es in dem Gesetz geht, eher nichts zu tun.

Hätte ein Widerspruch (nehmen wir an, das Abschleppen erfolgte
zu Recht) mit Begründung des Verstoßes gegen das Übermaßverbot
hinreichend Aussicht auf Erfolg

Nein.