Straßenverkehr Beleidigung

beschreibung des Ortes: aus der Tiefgarage fahren in drei Reihe Autos raus. Der Betroffene ist in der mitleren Spur. Der linke verspert die Weiterfahrt, weil er sich nicht entscheiden kann. Der Betroffener in der Mitte und kann deshalb nicht links fahren und beindeert den Rechen weiter zufahren . Der rechte ist genervt, weil er an dem Mittleren nicht vorbei kann und huppt lange und nähert sicht dem Mittleren sehr nah mit dem Wagen und huppt weiter. Der Mittlere kann dann doch nach kurzer Zeit weiter fachren und winkt dem rechten Fahren im Sinne „ist doch alles ok“. Kann der Wink als Beleidigung oder als Stinkefinger interpretiert werden? Übrigens der Rechte Fahrer hatte einen beifahrer. Kann man angezeigt werden? Was droht

Hallo Imjuli

Bei deiner Schriftsprache und bei deiner Gebärdensprache solltest du an der Rechtschreibung arbeiten.
Damit werden deine Aussagen klar und unmißverständlich.

Gruß
Rochus

Also ich habs verstanden…
… woran kann das liegen?

JWIII

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Kann der Wink als Beleidigung oder
als Stinkefinger interpretiert werden?

ja kann es. es kommt daraf an, wie derjenige, dem der Gruß galt diesen interpretiert.

Kann man angezeigt werden? Was
droht

Ja natürlich kann man. Die Beweislast liegt aber bei demjenigen, der Anzeige ertsattet.
Also schön die Füsse stillhalten und abwarten ob überhaupt was kommt. dann besteitet man die Beleidigung.
Man sollte generell und überhaupt darauf verzichten, anderen Verkehrsteilnhemern in irgendeiner Weise zu Handzeichen zu geben. Du siehst ja selber, du wolltest winken hast aber den Finger gezeigt und weisst jetzt selber nicht mehr was es bedeuten sollte.
JWIII

Kann man angezeigt werden? Was
droht

Ja natürlich kann man. Die Beweislast liegt aber bei
demjenigen, der Anzeige ertsattet.

beweislast im strafverfahren, interessant. in welchem bundesland wurde dieses pilotprojekt gestartet ?

Nun Du könntest mich ja korrigieren.

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Man sollte generell und überhaupt darauf verzichten, anderen
Verkehrsteilnhemern in irgendeiner Weise zu Handzeichen zu
geben.

Hallo,

dem möchte ich widersprechen, Handzeichen sind im Staßenverkehr unverzichtbar, typisches Fahrschulbeispiel: Ungeregelte Kreuzung, Stau, jemanden „reinwinken“ etc…

Grüße Horst

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Nun Du könntest mich ja korrigieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozess
http://de.wikipedia.org/wiki/Inquisitionsmaxime