Straßenverkehr: Pferd, Kamel,

Hallo.

  1. Darf man sich als Reiter auf einem Pferd im normalen Straßenverkehr bewegen (Ich schließe Autobahn schonmal aus!) ?

  2. Dürfte man sich (vorausgesetzt man hat eines) als Reiter auf einem Kamel im normalen Straßenverkehr bewegen ?

Bitte nicht lachen, meine Frage meine ich ernst! Sonst hätte ich im Witzebrett gepostet.

☼ Markuss ☼

"§ 28 StVO: Tiere

(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

(2) Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:

beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,

beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist."

Ciao, Wotan

"§ 28 StVO: Tiere

(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können,
sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur
zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind,
die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten,
Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus
dürfen nur Hunde geführt werden.

Hallo.

Mal abgesehn von dem Vieh und Lampenbehang.
Ist ein Pferd (dem Gesetz nach) ein „Haus- und Stalltier“?
Und: Ich hab noch nie ein berittenes Polizeipferd mit Laterne gesehen *lach*.
Interpretiere ich also richtig, dass man auf einem Kamel auf der Straße reiten darf? (Vorausgesetzt man beachtet die StVO, auch ohne Lampenbehang)

☼ Markuss ☼

Ja richtig.

Und es ist noch bunter!
Thüringen hat nun eine Gesetz (einige andere Bundesländer auch) wo Pferd sich nur noch auf EXTRA ausgewiesen Reitwegen oder Straßen sich bewegen dürfen.
Wer schon mal auf einem Pferd gesessen hat, weiss wie schwer es ist das Tier unter Kontrolle zu halten …

Zudem müßen die Pferde eine Art Nummernschild tragen.

Chris

Hallo!

Und es ist noch bunter!
Thüringen hat nun eine Gesetz (einige andere Bundesländer
auch) wo Pferd sich nur noch auf EXTRA ausgewiesen Reitwegen
oder Straßen sich bewegen dürfen.

Das Reiten in der freien Landschaft ist hier, also in NRW, grundsätzlich erlaubt, dabei darf der Reiter, wie jeder Fußgänger in der freien Landschaft, auch Privatwege, zum Beispiel Feldwege benutzen.
Was das Reiten im Wald angeht, so ist das nur auf Reitwegen gestattet, soweit die Regelung im Landschaftsgesetz.
Was die Straßenvekehrsrechtliche Lage angeht, kann ich dazu nicht viel sagen. Nur, dass ein Reiter im Normalfall überhaupt kein Interesse daran hat, an einer Hauptstraße entlang zu reiten, genausowenig, wie ich als Fußgänger große Freude dabei empfinde, meinen Sonntagsspaziergang entlang einer Bundesstraße zu unternehmen…

Wer schon mal auf einem Pferd gesessen hat, weiss wie schwer
es ist das Tier unter Kontrolle zu halten …

Wer sich mit seinem Pferd in die Öffentlichkeit begibt, sollte schon so gut reiten können, dass das Tier eben nicht hinläuft wo es gern will, sondern wo der Reiter es haben will.

Zudem müßen die Pferde eine Art Nummernschild tragen.

Das ist zumindest auch in NRW Pflicht, nach der Regelung im Landschaftsgesetz ist das Reiten nur mit einem Kennzeichen gestattet. Das wird nach Zahlung einer Gebühr ausgegeben, die gewissermaßen die Schäden an Wegen ausgleichen soll, die von Pferden verursacht werden, und zur Erhaltung und Errichtung von Reitwegen genutzt werden soll. Eine gute Sache eigentlich.

Frank

Beleuchtung, etc.
Hallo Markuss,

zur Beleuchtung…

Also eine Laterne braucht man nicht *g*

Zur eigenen Sicherheit als Reiter ist es sinnvoll das Pferd zu „beleuchten“ und auch vorgeschrieben.

Z.B. reflektierende Teile an Gamaschen oder Bandagen für die Pferdebeine, so ähnlich wie diese Dinger, womit man als Radfahrer die Hose sich zusammenklemmt. (Als Vergleich)
Eine Art „Leuchte“ bekommt der Reiter nicht auf den Kopf wie ein Bergarbeiter, sondern an den linken Reitstiefel. Links weil zur Strassenmitte hin.
Eventuell hat die Jacke/Weste auch einen Reflektorstreifen (o.ä.) hinten.

Das Reiten an einer befahrenen Strasse ist nicht wirklich schön, lässt sich manchmal aber nicht vermeiden.
Und wie schon gesagt, Pflicht (zumindest in NRW) ist die Reiterplakette, die jedes Jahr aufs Neue gekauft werden muss.

reiterliche Grüße,
Spotvolta

Hallo Markuss,

für die Nutzung von Reittieren (Pferd/Kamel/Esel/Lama usw)
im Straßenverkehr gilt folgendes:

1.die Reittiere müssen eine „Zulassungsnummer“ deutlich sichtbar tragen…

2.die Reittiere müssen „Verkehrssicher“ sein…(also nicht vor
Fahrzeugen oder Lärm scheuen…

3.Reittiere sind nicht auf Kraffahrtstraßen und Autobahnen zugelassen

4.Sonstige Straßen sind nur unter gebührender Rücksichtnahme auf die
übrigen Straßenverkehrsteilnehmer zu benutzen (Stichwort: „Pferdeäpfel“ )

5.Sofern „Sonderwege“ nach der StVO ausgewiesen sind (Verkehrszeichen
Nummer 238) sind diese vorrangig zu benutzen.

mfg

Frank