Hallo!
Und es ist noch bunter!
Thüringen hat nun eine Gesetz (einige andere Bundesländer
auch) wo Pferd sich nur noch auf EXTRA ausgewiesen Reitwegen
oder Straßen sich bewegen dürfen.
Das Reiten in der freien Landschaft ist hier, also in NRW, grundsätzlich erlaubt, dabei darf der Reiter, wie jeder Fußgänger in der freien Landschaft, auch Privatwege, zum Beispiel Feldwege benutzen.
Was das Reiten im Wald angeht, so ist das nur auf Reitwegen gestattet, soweit die Regelung im Landschaftsgesetz.
Was die Straßenvekehrsrechtliche Lage angeht, kann ich dazu nicht viel sagen. Nur, dass ein Reiter im Normalfall überhaupt kein Interesse daran hat, an einer Hauptstraße entlang zu reiten, genausowenig, wie ich als Fußgänger große Freude dabei empfinde, meinen Sonntagsspaziergang entlang einer Bundesstraße zu unternehmen…
Wer schon mal auf einem Pferd gesessen hat, weiss wie schwer
es ist das Tier unter Kontrolle zu halten …
Wer sich mit seinem Pferd in die Öffentlichkeit begibt, sollte schon so gut reiten können, dass das Tier eben nicht hinläuft wo es gern will, sondern wo der Reiter es haben will.
Zudem müßen die Pferde eine Art Nummernschild tragen.
Das ist zumindest auch in NRW Pflicht, nach der Regelung im Landschaftsgesetz ist das Reiten nur mit einem Kennzeichen gestattet. Das wird nach Zahlung einer Gebühr ausgegeben, die gewissermaßen die Schäden an Wegen ausgleichen soll, die von Pferden verursacht werden, und zur Erhaltung und Errichtung von Reitwegen genutzt werden soll. Eine gute Sache eigentlich.
Frank