Gilt für Spielstraßen die rechts vor links Regel oder
wird diese hier aufgeheoben?
Hallo,
solang keine anderen Schilder dastehen, gilt diese Regel (wie üblich im Straßenverkehr). Ich wüsste nicht was anstelle dessen gelten sollte. Wer zu erst kommt? Wer ein größeres Auto hat?
LG Bürostuhlakrobatin
Diese Frage stellt sich gar nicht,da in einer Spielstraße jeglicher Fahrzeugverkehr verboten ist (auch Fahhräder !! )
Spielstraße:
Ist eine Verkehrsfläche, die für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist
§ 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO.
keine Ahnung, wiedermal.
Hi,
in Spielstraßen gibt es überhaupt keinen Verkehr, da sind Kfz ausgeschlossen. Unterhalten wir uns lieber über den verkehrsberuhigten Bereich Zeichen 325.
Im Ansatz würde ich sagen, rechts vor links, wenn der Teufel nicht im Detail wäre. Denn der verkehrsberuhigten Bereich hat keine Fahrbahnen, und ohne Fahrbahnen keine Vorfahrtsregelung. Der Bereich zählt als Sonderfläche auf der die Fußgänger Vortritt haben und der Fahrzeugverkehr nur eine untergeordnete Bedeutung besitzt. Und in diesem Fall muss man sich wie auf einen Parklatz ohne Fahrstreifen verständigen.
Aber wie gesagt, es ist meine Meinung, und Ahnung habe ich auch keine. Vielleicht weiß es einer besser.
Q-Gruß
§ 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO.
Entweder ich bin zu blöd zum Suchen, oder der § ist ein anderer?!
LG Bürostuhlakrobatin
Hi,
Der Bereich zählt als Sonderfläche auf der die Fußgänger
Vortritt haben und der Fahrzeugverkehr nur eine untergeordnete
Bedeutung besitzt. Und in diesem Fall muss man sich wie auf
einen Parklatz ohne Fahrstreifen verständigen.Aber wie gesagt, es ist meine Meinung, und Ahnung habe ich
auch keine. Vielleicht weiß es einer besser.Q-Gruß
ganau so ist es . fussgänger können die gesamte verkehrsfläche benutzen, müssen aber herannahenden verkehr passieren lassen.
gut erklärt.
hauptmann
§ 41 ist richtig
41 Vorschriftzeichen
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Anlage 2 Zeichen 250
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
in Verbindung mit diesem Zusatzschild:
http://www.sicherestrassen.de/BildStVOHTM/Fenster.ht…
Hallo,
in Spielstraßen gibt es überhaupt keinen Verkehr, da sind Kfz
ausgeschlossen.
Trotzdem kann es auch da Ausnahmegenehmigungen geben, in denen die Vorfahrt sicher nicht explizit geregelt sein wird… Außerdem ändert Zeichen 250 nichts an der Öffentlichkeit der Straße. Wer da rauskommt hat also womöglich Vorfahrt, anders als (1)
der verkehrsberuhigten Bereich hat keine Fahrbahnen
…aber (nach dem Text zu Zeichen 325) Straßen.
Die Frage wäre also, ob es für eine Kreuzung oder Einmündung nach §8 StVO eine Fahrbahn benötigt oder ob sich Straßen genauso kreuzen oder einmünden können. Ich wüßte nicht, was dem widersprechen soll.
Nicht vergessen sollte man, (1) daß man bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt zu achten hat.
Cu Rene
Trotzdem kann es auch da Ausnahmegenehmigungen geben, in denen
die Vorfahrt sicher nicht explizit geregelt sein wird…
Außerdem ändert Zeichen 250 nichts an der Öffentlichkeit der
Straße. Wer da rauskommt hat also womöglich Vorfahrt, anders
als (1)
Hi,
man muss rechtlich zwischen Spielstraße und Verkehrsberuhigter Bereich unterscheiden.
Ein Verkehrsberuhigter Bereich wird umgangssprachlich zu 99% als Spielstraße bezeichnet.
In einer ( richtigen ) Spielstraße ist kein Verkehr zulässig, was nicht ausschließt das Anwohner Sondergenehmigungen haben können. Das Zeichen 250 ist dann unten mit dem Zeichen Spielendes Kind mit Ball versehen. Es darf also niemand rein fahren. Innerhalb dieses Bereichs wäre in meinen Augen durchaus rechts vor links anzuwenden.
Beim Ausfahren gilt natürlich die normale Vorfahrtsregelung, wie an jeder Straße auch. Zeichen 250 hat im Gegensatz zum Zeichen 326 keine vorfahrtsregelnde Bedeutung.
der verkehrsberuhigten Bereich hat keine Fahrbahnen
…aber (nach dem Text zu Zeichen 325) Straßen.
Hier wird der Begriff Straße übergeordnet verwendet. Durch den Ausbau geht der Charakter einer Straße aber verloren.
Die Frage wäre also, ob es für eine Kreuzung oder Einmündung
nach §8 StVO eine Fahrbahn benötigt oder ob sich Straßen
genauso kreuzen oder einmünden können. Ich wüßte nicht, was
dem widersprechen soll.
In einem Verkehrsberuhigter Bereich Zeichen 325/326 wo auch Kfz fahren dürfen. Alleine schon der Name Bereich sagt aus, hier ist keine Straße, ab hier ist eine Sonderfläche. Es darf dort z.B. auch links geparkt werden, was bei einer Straße ( außer Einbahnstraße ) nicht zulässig wären. Ein weiterer Hinweis ist das eigentlich weder Fußgänger noch Kfz richtig Vorrang hat. Nur das, ich zitiere
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Es wird nur gegenseitige Rücksicht gefordert. Also andere Vorrangregelungen aufgehoben. Wäre auch problematisch wenn Kinder die dort ja spielen dürfen, mit dem Fahrrad plötzlich rechts vor links einhalten müssten.
Von daher müsste auch die üblicher Regelung rechts vor links innerhalb des Bereich nicht gelten. Vorfahrt regelnde Zeichen sind auch ausgeschlossen. Es gibt keine bauliche Trennung von Fahrbahn, Fußweg, abgesenkte Bordsteine. Deshalb ist es eine Sonderfläche, keine Straße. Auch der Name müsste dann anders sein Verkehrsberuhigte Zone, Verkehrsberuhigte Straße.
Nicht vergessen sollte man, (1) daß man bei der Ausfahrt aus
einem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt zu achten hat.
Das, wer aus einem Verkehrsberuhigter Bereich, raus fährt, grundsätzlich die Vorfahrt der anderen zu beachten hat, auch wenn das Schild weit zurückgesetzt ist, ist etwas anderes. Meine Ausführung bezieht sich auf innerhalb eines Verkehrsberuhigter Bereich.
Q-Gruß
Hallo,
man muss rechtlich zwischen Spielstraße und Verkehrsberuhigter
Bereich unterscheiden.
Habe ich was anderes behauptet? Aber so lange der Fragesteller nichts weiter sagt, können wir aufhören Vermutungen anzustellen.
Aber dazu hätte ich noch eine Frage:
… Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten…
…Wäre auch problematisch wenn
Kinder die dort ja spielen dürfen, mit dem Fahrrad plötzlich
rechts vor links einhalten müssten.
Sind Fahrräder keine Fahrzeuge (da steht ausdrücklich ja nicht Kraftfahrzeuge!)? Oder anders gefragt - wann ist fahrradfahren ein Kinderspiel und wann fahrradfahren? Ich hoffe mal der Unterschied besteht nicht darin, ob das Fahrrad verkehrssicher ist.
Cu Rene
Sind Fahrräder keine Fahrzeuge (da steht ausdrücklich ja nicht
Kraftfahrzeuge!)? Oder anders gefragt - wann ist fahrradfahren
ein Kinderspiel und wann fahrradfahren? Ich hoffe mal der
Unterschied besteht nicht darin, ob das Fahrrad verkehrssicher
ist.
Hi,
Kinderfahrräder gelten als Spielzeug, nicht als Verkehrsmittel. Ab wann von einem Verkehrsmittel ausgegangen werden kann, ich persönlich würde es vom Alter des Kindes abhängig machen. Ab welchem Zeitpunkt die Reife vorhanden ist als Verkehrsteilnehmer die Regeln zu verstehen.
Jetzt dann noch die Definition festgelegt werden, was ist Spiel, und was ist Verkehr. Und es muss nicht sein das solche für Kinder geschaffene Bereiche unnötig die Kinder eingebremst werden.
Es gibt ein imho weltfremdes Urteil nach denen auch Radfahrer nicht schneller als 4-7km/h fahren dürfen, den Richter hätte ich gerne mal auf eine Goldwing mit fast 400kg gesetzt, und der soll mal 4km/h fahren. Solange die Geschwindigkeit deutlich unter 20km/h ist, dürfte es in der Regel auch keine Probleme geben. Weder für Kfz, noch für Radfahrer. Bei Verkehrsüberwachung wird der Blitzer in ganz strengen Gegenden auf 10km/h eingestellt, in weniger strengen Gegenden auf 15km/h. Da wird also effektif erst ab 13km/h bzw. 18km/h geahndet.
Das ist aber meine ganz persönliche Meinung. Ohne rechtliche Relevanz.
Q-Gruß