Straßenverkehr

Grüß Euch,
im Straßenverkehr bezeichnete mich jemand als Arschloch,
das Kennzeichen habe ich notiert, habe aber keine Zeugen.
Hat eine Anzeige trotzdem Erfog und was kann derjenige für eine Strafe erwarten?
Für eine Antwort, vielen Dank
günter

Hi!

Grüß Euch,
im Straßenverkehr bezeichnete mich jemand als Arschloch,
das Kennzeichen habe ich notiert, habe aber keine Zeugen.
Hat eine Anzeige trotzdem Erfog und was kann derjenige für
eine Strafe erwarten?

Prinzipiell gäbe es vielleicht Chancen wenn es ein dir Unbekannter ist, da man davon ausgehen kann, daß eine Anzeige nicht umsonst kommt! Die Strafe würde sich auf ein paar hunderter belaufen (es sei denn du bist Beamter ;o))

Allerdings mußt du schon den Grund nennen können, warum er das gesagt hat…(kann auch zum Eigentor werden ;o)))

Bernd

Hallo,

sowas hatte ich auch mal. Ich hab den Kerl angezeigt.
Das Ergebnis war eine Gerichtsverhandlung wo ich
als Zeuge aussagen durfte und mich zudem von dem
Anwalt des Idioten nochmals der geistigen Verwirrtheit
bezichtigen lassen mußte. Alles in Allem nicht sehr angenehm.

Ich hab nie erfahren, ob der Kerl nun verurteilt wurde.
Jedoch mußte ich erfahren, das seit dem bei mir
ein Telefonterror obzöner Anrufe anfing.

Offensichtlich mußte der Blödmann sich noch
auf diese Weise rächen, sogar an der Haustür wurde
geklingelt und so weiter.

Lass es und schlucks einfach runter,
der Klügere gibt nach !

Schöne Grüße
Oliver

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Hi Günter,

wenn du keine Zeugen hast, sieht es schlecht aus. Ich würde auf eine Anzeige verzichten. In den meisten Fällen mit ähnlichem Sachverhalt wird das Verfahren eingestellt, kommt es noch nicht einmal zu einer Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft hat wenig „öffentliches Interesse“ an solchen Bagatellfällen und ist auch nicht bereit, jemanden anzuklagen, der möglicherweise alles abstreitet, so daß das Gerichtsverfahren einen nicht kalkulierbaren Ausgang nehmen könnte. Staatsanwälte mögen keine Niederlagen vor Gericht.
Eine einzige Zeugenaussage ist zuwenig an Beweisen für eine Gerichtsverhandlung.

Gruß,
Francesco

Grüß Euch,
im Straßenverkehr bezeichnete mich jemand als Arschloch,
das Kennzeichen habe ich notiert, habe aber keine Zeugen.
Hat eine Anzeige trotzdem Erfog und was kann derjenige für
eine Strafe erwarten?
Für eine Antwort, vielen Dank

Hi!

Nichts für ungut, aber hast Du Dich in der Situation vielleicht wie eines verhalten?

Unabhängig davon, daß diese ganze Anzeigerei im Straßenverkehr m.E. absolut lächerlich ist, haben derartige Vorstöße nur eine äußerst geringe Aussicht auf Erfolg.

Mein Tip: entspann Dich!
So viel Größe wirst Du wohl haben, daß Du einem gestressten Verkehrsgenossen eine kleine Entgleisung verzeihen kannt, oder?

Grüße,

Mathias

Hallo Günther,
ganz ehrlich: das lohnt sich nicht. Ich würde niemals für so einen I. meine kostbare Zeit opfern um a) zuerst bei der Polizei eine Anzeige aufzugeben und b) irgendwann bei einer Gerichtsverhandlung als Zeuge auszusagen. Das Verhalten mancher Zeitgenossen im Straßenverkehr kann man oft schwer ertragen. Ich persönlich habe keine Probleme damit. Wer sich im Verkehr dauernd daneben benimmt, der wird heutzutage mit Sicherheit irgendwann von der Polizei geschnappt, darauf vertraue ich halt einfach. Wenn mir einer auf 3 cm auffährt, lasse ich ihn vorbei, irgendwann macht der das zufällig mal bei nem Oberstaatsanwalt oder so, und dann läuft er die nächsten Monate zu Fuß.
Also ärgere Dich nicht und vertraue darauf, dass der der Dich beleidigt hat irgendwann zur kostenpflichtigen Nachschulung in der Fahrschule sitzt. Bleib cool, elmore