Strassenverkehrsamt.de

Hallo allerseits,

Wer glaubt STVA, Strassenverkehrsamt wäre StVA das Straßenverkehrsamt der täuscht sich gewaltig. Es handelt sich um eine private Firma die mit den Tücken der Rechtschreibung spekuliert. Selbst das Rechtschreibprogramm dieses Computers wählt den falschen Namen.

Aufgrund der Covid 19 Angst blieben viele KFZ Zulassungsstellen geschlossen, die Folge, im Schwarzwald-Baar -Kreis war es nahezu unmöglich ein Fahrzeug zuzulassen. Manchmal muss es aber sein, und so kam ich bei dem Versuch online einen Termin zu machen auf den Begriff „Online Zulassung“. Ich versuchte über die Zulassungsstelle eine Antwort zu bekommen, bekam aber keine. Wenn man den Suchbegriff "Online Zulassung " im www. eingibt kommt STVA Villingen, Inhaber der Web-Site Strassenverkehrsamt.de. Da freut man sich doch, dass das was Gerhard Schröder schon einführen wollte nun endlich auch in Deutschland klappt.

Es startet mit : Kennzeichen auswählen
Dann kommt alles was man sonst noch für eine Zulassung wissen muss.
Am Ende kommt kostenpflichtig bestellen. Ich bestätige.
Nun habe ich das Gefühl dass da was nicht stimmt. Ich suche die AGB wegen Widerruf, gibt`s nicht. Nach 3 Tagen kommen dann die Kennzeichen mit AGB und Rechnung. Widerruf ausgeschlossen weil Ware schon gefertigt. Nun kommt die Mahnung.

Hat jemand auch Erfahrung damit?
Wie hat man sich zu verhalten?

Elmar

Bei mir nicht. Ich sehe zuerst „eVB-Nummer für KFZ-Anmeldung“. (Eine Versicherungsleistung, gewerblich.)
Dann „Wunschkennzeichen“ - Kennzeichen für Schwarzwald-Baar-Kreis reservieren, Nummernschilder direkt günstig mitbestellen. (Ein Kaufvertrag, gewerblich.)

Spätestens jetzt weiß ich, dass das kein Angebot meiner Kreisverwaltung sein kann. Und unten rechts ist Werbung für einen Versicherungsvergleich.

Welchen Weg bist du gegangen? Wunschreservierung? Dann kam eine E-Mail. Stand da nicht, dass es kein offizielles Angebot der Verwaltung ist?

Nicht nur das… Ein Kennzeichen ist natürlich STETS individuell angefertigt, da gibt es keinen Widerruf, wenn man die Ware sofort produzieren lässt (und wer sagt schon: „Ach nö, wartet mal ruhig noch 14 Tage“?).

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Hallo,

wie wär’s mit Zahlen, und beim nächsten Mal genauer hinschauen?

Wenn ich „online zulassung Schwarzwald-Baar-Kreis“ eingebe, denn es ging nicht um Hintertupfingen, komme ich auf
https://www.lrasbk.de/Direkt-zu/Kfz-Zulassung/
als ersten Link.

Gruß
Christa

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Auch hier gilt vermutlich eine altmodische Regel.

  1. Alles Satz für Satz lesen,
  2. verstehen und dann
  3. nachdenken.
    Und erst danach Irgendwas bestellen.
    Vermutlich hat das Geschehen Nichts mit der StVO zu tun, sondern mit „Nepppen, Deppen, Bauernfänger“.
    Tut mir leid,
    Vielleicht hast Du beim nächsten Mal mehr Glück.
    LG
    Amokoma1

Vor allem zeigt sich, daß diese doofe Beschriftung „Kostenpflichtig bestellen“, die alle Online-Shops haben müssen, auch nicht unmissverständlich ist…

Ja, es war schon immer von Vorteil, lesen zu können.

Ihr habt ja alle Recht, ich weiß auch dass ich da zu schnell gehandelt habe.

Ich kam nach einem 4 jährigen Auslandsaufenthalt , Corona bedingt, aus Brasilien zurück. Schon dort habe ich mich mit einem Holländer über die Zulassung unterhalten und er zeigte mir wie das in Holland läuft, wie er innerhalb 2 Minuten 3 Fahrzeuge angemeldet und wieder abgemeldet hat. Als ich dann Beim Landratsamt keine Antwort bekam bin ich dem Straßenverkehrsamt mit 2 ss auf den Leim gegangen.

  • Sie stehen unter online zulassung
  • sie haben eine Karte eingeblendet auf der als Standort genau das Landratsamt markiert ist, als ob sie im selben Gebäude sind.
  • das machen sie in allen Städten mit Zulassungsstelle so.
  • keine AGB
  • auch bei der Bestätigungsmail noch keine AGB
  • bis die AGB 3 Tage später mit der Rechnung kommt ist klar dass es keinen Widerruf mehr geben kann.

Ich betrachte das als Fallen stellen.

Ein Beispiel:
ich bin Privat Detektiv. mein Homepage heisst „Online Service Polizeibehoerde.de Abt. Kriminalpolizei“ dann das ganze geschickt aufgemacht, geben sie ihre Probleme ein ,die werden sofort bearbeitet,… Und schon habe ich einen neuen Auftrag, und wenn nicht eine Bearbeitungsgebühr. Eigentlich das selbe. Ich hoffe doch dass ich dann bald von der echten Polizei Besuch bekommen werde, denn Behörden für sich zu missbrauchen gehört verboten.

Gut das war`s.

Vielen Dank dass ihr mir geantwortet habt.

Wenn dir bei Vertragsabschluss wirklich noch keine AGB mitgeteilt wurden, gelten sie auch nicht. Man muss aber keine AGB haben, wenn die einschlägigen Gesetze völlig ausreichen. Und in denen steht, dass es bei individuell angefertigten Dingen kein Widerrufsrecht gibt.
https://dejure.org/gesetze/BGB/312g.html
In Absatz 2 findet man:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

  1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

Was stellst du dir denn vor, wie man in deinem Fall ein Widerrufsrecht gestalten könnte?

Übrigens ist deine ausgedachte Kriminalpolizeidetektei strafbare Amtsanmaßung. Ganz so einfach ist es halt doch nicht.

Amtsanmaßung wird es erst, wenn man Amtshandlungen durchführt.

Es ist aber ein Verstoß gegen das Markenrecht!
Nachdem es immer mehr „Polizei-Verlage“ gab, die werbewirksam mit dem Namen „Polizei“ auftraten und dabei irgendwelche nutzlosen Flyer oder Magazine vertrieben, die mit überteuerten Werbeanzeigen voll waren, hat das Land Bayern sich den Namen „Polizei“ als Marke eintragen lassen.

Tatsächlich haben die anderen Länder Lizenzen bekommen.

Und - wie soll es auch anders sein - unsere lieben „Reichsbürger“ verstehen mal wieder rein gar nichts und denken, wenn der Name „Polizei“ als Marke geschützt sei, sei diese Behörde nur eine Marke, was wieder der Beweis sei, dass Deutschland eine Firma sei … Krank im Kopf.

Vielleicht sollte man als Staat oder Bundesland „Straßenverkehrsamt“ und „Bußgeldkatalog“ auch mal als Marke eintragen lassen, hinter sich so nennenden Webseiten ist in der Regel auch nur Lug, Betrug, Fehlinformation oder massive Werbung verborgen.

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muss ich jetzt nicht verstehen, oder?

Abgesehen davon, dass man wissen sollte, dass die Zulassung Kommunale Aufgabe ist (wie soll eine Seite auf die richtige Behörde verlinken?), ist diese Fake-Seite schon seit Jahren bekannt. Es gibt auch Ähnliche mit anderen Ziegruppen.
Die verlassen sich halt darauf, dass die Nutzer nicht genau hinschauen.

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