Strassenverkehrsamt macht Probleme beim Zulassen

Hallo
Familie XY hat sich einen werksneuen Böckmann Anhänger gekauft mit eine 100er Zulassung.Die Fima Böckmann hat zwecks Eintragung eine Herstellerbescheinigung mitgeschickt in der steht unter anderem * der o.a. Anhänger …geeignet ist für 100 km/h auf Kraftfahrstrassen und BAB und die Voraussetzungen der 9.Ausnah.VO zur StVO vom 22.10.2005 erfüllt.*
Frau XY fährt also zur Zulassungsstelle um besagten Anhänger zuzulassen und die 100 Eintragung vornehmen zu lassen. Aber Pustekuchen. Die Behörde weigert sich. Angeblich benötigen sie eine ausgefüllte Datenbescheinigung ,mit der oben genannten Herstellerbescheinigung würde es nicht gehen. Oder aber eine Tüv abnahme. Frau XY ist sehr verwundert und fragt beim Anhängerverkäufer nach. Der wundert sich auch und meint das gerade der Kreis in dem Frau XY wohnt in dieser Beziehung Probleme macht. Die Zulassungsstelle weigert sich also trotz Herstellerbescheinigung den Anhänger auf 100 zuzulassen.
Was könnte Frau XY tun. Sie ist etwas sauer und erwägt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.Wäre das überhaupt sinnvoll. Andererseits,steht dieses Vorgehen der Behörde überhaupt zu? Andere Nachbarkreise lassen solche Anhänger mit diesen Papieren ohne Probleme zu.Kann den jeder Kreis das auslegen wie er möchte?

Auch hallo,

Frage:

Wichtig und allein für die Zulassung relevant ist die Fahrgestellnumer
in der Bescheinigung für genau diesen Hänger.

Steht die Fahrgestellnummer für den Hänger da drin ?

Wenn nicht hat die Behörde vollkommen Recht, der Verkaüfer muß nun
seinen Hintern bewegen und nicht solchen Mist zur Abwimmelung von
Problemen erzählen.

Gruß
SuTiKa

Hallo,Fahrgestellnummer steht auf der Herstellerbescheinigung drauf ,ebenso der Typ und das Gesamtgewicht.
Auch ist diese herstellerbescheinigung unterschrieben.
Ich weiss auch nicht wo der Unterschied zwischen der Herstellerbescheinigung und einer Datenbescheinigung ist.