straßenverkehrsordnung

Liebe/-r Experte/-in,

ist es erlaubt, mit dem PKW auf dem Fußweg zu fahren, halten oder zu parken? Darf dort das Fahrzeug gewaschen oder auf 1-2h geparkt werden?

Der Fußweg ist so breit, das ein Müllabfuhrwagen von AHA dort problemlos drauf fahren kann, was u.a. bereits geschah. Dort angrenzend sind längs dem Fußwegverlaufend Parkbuchten. Direkt nach dem Weg folgt der Hauseingang.

Auch wenn diese Buchten frei sind, wird auf dem Fußweg gefahren und geparkt, um eben ein paar Meter näher an seinem Haus zu sein. Nach geglücktem Auspacken wird auch die Parkbucht oder aber der wenige Meter entferne „eigene“ Parkplatz zum Parken genutzt.

Was kann unternommen werden, wenn direkte Bitten zur Unterlassung des Befahrens ignoriert bzw. belächelt werden? Auch nachdem man sich an die Stadt und die Polizei gewandt hat, gab es keine Besserung.

Selbst die Rücksprache der Polizei mit einigen Anwohnern brachte keinen Erfolg, da Aussagen wie Normalität oder Rückenprobleme benannt wurden.

Es folgten also Anzeigen, da es bereits vorgefallen ist, dass Kinder ausgehupt oder gar Anwohner von PKW gestreift wurden.

Auf diese Anzeigen kamen nun von Nachbarn Gegenanzeigen wie Schwarzarbeit oder auch nicht genehmigte Baumaßnahmen.

Was kann gegen das Befahren des Fußweges unternommen werden?

Danke + Gruß Kisu

Hallo Kisu,

die Rechtslage ist in diesem Fall mehr als eindeutig:

Gemäß §2 StVO haben Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen und gemäß §12 StVO ist Fahrzeugen das Parken auf Gehwegen verboten.

Besonders verschärft wird diese Sachlage dadurch das Personen anscheinend gefährdet werden (durch das schon vorgekommene Streifen etc.)

Ein Verstoß gegen diese Gesetze erfüllt den Tatbestand einer Verkehrsordnungswidrigkeit und wird mit Verwarngeldern belegt:

Parken auf dem Gehweg: 15€
Parken auf dem Gehweg mit Behinderung: 25€
Parken auf dem Gehweg länger als eine Stunde: 25€
Parken auf dem Gehweg länger als eine Stunde mit Behinderung: 35€

So steht es im Bußgeldkatalog der Polizei.

Was Sie in diesem Fall machen können ist folgendes:

verkehrswidriges Parken dokumentieren und zur Anzeige bringen.

Denn auch die Polizei kann nur Handeln wenn in dem Moment in dem sie vor Ort sind ein Verstoß vorliegt. Wenn Sie nicht für jeden Verkehrsverstoß die Polizei rufen wollen, sollten Sie sich eher an das Ordnungsamt wenden, die sind in diesem Fall nämlich eher zuständig als die Polizei!

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG

Vielen Dank für die Antwort!

Ein Nachbar hat nun schon die 3. oder 4. Anzeige. Bleibt es immer bei Verwarngeldern?

Danke + Gruß
Kisu

Hallo Kisu,
ein Müllfahrzeug darf, wie auch andere Verkehrsteilnehmer, (Polizei, Postbote, Kehrmaschine und Andere) lt. StVO „…auf allen Straßen fahren, halten, wenden und rückwärtsfahren.“ Auch auf Gehwegen, wenn es zur Verrichtung der Tätigkeit erforderlich ist.(Ausnahmeregelung)
(Welcher Paragraph müsste ich nachschauen, ich glaube 36, bin mir aber nicht sicher)
Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist das Fahren und Halten auf dem Gehweg verboten.
Bei Euch hilft offensichtlich nur konsequentes Anzeigen, das ist gedeihlicher Nachbarschaft natürlich nicht förderlich.
Das gegenseitige Anzeigen könnte so manchen zum Umzug in eine andere Nachbarschaft bewegen.
Wenn Fussgänger bei solchen Verstößen verletzt werden ist m. E. der Straftatbestand der vorsätzlichen schweren Körperverletzung erfüllt und wenn sich solches tatsächlich zugetragen hat verstehe ich nicht, das der Verursacher nicht zu einer Haftstrafe zumindest zur Bewährung verurteilt wurde. So was sollte doch ausreichend abschreckende Wirkung haben.
Die beiden Alternativen sind meiner Meinung nach, jeden einzelnen Verstoß sorgfältig dokumentieren und anzeigen und ein dickes Fell zulegen, oder die Situation hinnehmen und das Beste draus machen.
Ganz dringend rate ich davon ab, einen Unfall zu provozieren, d. h. sich selbst anfahren zu lassen um die Staatsanwaltschaft zum Eingreifen zu bewegen. Das kann böse nach hinten losgehen.
Ich wünsche Dir so oder so viel Geduld mit Deinen Nachbarn und liebe Grüße, Johannes

Hallo,

nein, es bleibt nicht immer bei Verwarngelder.
Zunächst einmal, wenn der Nachbar immer wieder die selbe Ordnungswidrigkeit begeht, wird ihm dann „Vorsatz“ unterstellt, was das Bußgeld um das Doppelte erhöht.

Sollte der Nachbar daraufhin immernoch nicht auf die Anzeigen reagieren so drohen ihm empfindliche Strafanzeigen mit Geldbußen und im EXTREMfall sogar Haftstrafen, aber bevor dieses Ausmaß erreicht ist muss schon einiges passieren was über den normalen „Verkehrsstörer“ hinausgeht.

Liebe Grüße

Hallo Kisu,

erlaubt ist das Parken auf Fußwegen nicht.
Ich hätte Dir jetzt auch nur den Tipp geben können, die Angelegenheit sachlich und ohne Gefühle dem Straßenverkehrsamt zu schildern. Insbesondere auf die bereits geschehene Gefährdung von Fußgängern sollte hingewiesen werden.
Dort kann man dann bitten, daß doch öfters die Politesse ein Auge drauf hat. Ob das allerdings bei der Personalknappheit zum Erfolg führt, weiß ich nicht.

Sache der Polizei ist es nur bedingt. Wenn es zu einer Gefährdung eines Fußgängers gekommen ist, dann kann dieser die Polizei rufen und das zu Protokoll geben. Die Polizei verwarnt dann den Fahrer des Wagens mit einem Verwarnungsgeld. In der Regel zumindestens.

Wenn alles nicht hilft, dann kannste vielleicht man mit der Presse reden. Die sind immer offen für so etwas. Aber keine Namen oder Kennzeichen nennen. Nur mal so nachfragen.

Gruß Ina

PS: Leider gibt es immer ach so fußkranke Leute, für die jeder Schritt einer zuviel ist. Aber dann einen auf sportlich machen und joggen gehen. Tzz…

ein Nachbarschaftsstreit ist meist eine ekelhafte Angelegenheit.
Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist die Polizei zuständig. Wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommt, dann können Sie sich bei einem Vorgesetzten oder einer Übergeordneten Dienststelle bescheren.
In manchen Gemeinden sind die Ordnungsämter für diese Sache zuständig, vielleicht wenden Sie sich einfach mal mit einer Beschwerde und ein paar Fotos an diese Behörde.