straßenverkehrsordnung schilder

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine allgemeine Frage zur Straßenverkehrsordnung:
Gibt es irgendwo eine Auflistung über aufgestellte Verkehrszeichen mit Ort/Datum und ähnlichen Daten?

Ich stelle diese Frage, da ich zum Zeitpunkt X geblitzt worden mit 104km/h in einer 80km/h Zone. An diesem Tag bin ich daraufhin direkt nochmal durchgefahren um mich zu vergewissern dass es auch eine 80km/h Zone gewesen ist, was an diesem Tag definitiv der Fall war. Eine Woche später (Zeitpunkt Y) kam der Bescheid, dass ich mit 104km/h in einer 60km/h Zone geblitzt worden bin, seit diesem Zeitpunkt steht dort auch ein 60km/h Schild.

Habe ich in dieser Hinsicht Möglichkeiten den Bescheid anzufechten, bzw. das Datum der Aufstellung dieses Schildes nachzuweisen?

Ich bin dankbar für Antworten, weiß grade leider keinen Rat.

Viele Grüße
Bastian O.

Hallo Bastian,

leider kann ich da auch nicht weiterhelfen. Mir ist nicht bekannt, dass es eine solche Auflistung gibt.
Ich selber würde den genannten Fall so auf dem Anhörungsbogen zu Protokoll geben. Wenn die Beweislast bei der Behörde liegt, dann sind die am Zug.

Mehr kann ich leider auch nicht sagen, sorry.

Gruß

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Hallo Bastian,
wenn an der Stelle zum „Tatzeitpunkt“ eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bestand und Du 104 gefahren bist, aber im Bussgeldbescheid von einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h die Rede ist würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Der Unterschied zwischen 24 zu schnell und 44 zu schnell ist nähmlich:

  1. ein dickes Bussgeld und Krach mit der Frau
    oder:

2.ein dickes Bussgeld, Krach mit der Frau und vier Wochen mein Kunde.
(ich bin nähmlich Linienbusfahrer. -kleiner Scherz haha)

Wenn Du Dir des Tatbestandes sicher bist sehe ich den Einspruch auch durchaus als erfolgversprechend an. Die Straßenverkehrsbehörde ist nähmlich entgegen der allgemeinen Vermutung keine Raubritterburg, die Leute belegen genau, wann Schilder aufgestellt werden.
Außerdem sind Einsprüche gegen Bussgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsverstößen überraschend oft erfolgreich.

Aber unabhängig davon solltes Du Deinen Fahrstil mal beobachten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist in der Regel sinnvoll.
Der Anhalteweg bei einer Gefahrbremsung bei 80 km/h ist 56 Meter in 2,76 Sekunden , bei 104 km/h 86 Meter in 2.33 Sekunden. Das heißt, wenn in 57 Metern Entfernung (das ist ganz schön weit weg) plötzlich ein Kind auf die Straße springt, bringst Du Dein Auto aus 80 km/h noch locker zum Stehen, bei 104 hast du an der Stelle noch mehr als 80 km/h drauf und das Kind ist Matsch.
Ich bin als Berufskraftfahrer schon öfter Ersthelfer bei Unfällen gewesen. Aus trauriger Erfahrung kann ich Dir versichern, den Anblick eines zerstückelten Menschen vergisst Du nie wieder. Ich jedenfalls habe danach wochenlang nicht schlafen können!
Aber nun genug der mahnenden Worte, ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Widerspruch und allzeit gute und unfallfreie Fahrt
Liebe Grüße, Johannes

Hey Bastian,

also ich kann dir nur Empfehlen mal bei Bauhof anzurufen und erst dort anzufragen. Wenn die dir keine Auskünfte geben dürfen frage am besten bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde an! Im schlimmsten Fall such dir via Anzeige nen Zeugen. Vielleicht hast ja auch einen Bekannten der an dem Tag auf der selben Strecke gefahren ist.

Empfehlungen unverbindlich. Wenn du ne Musterlösung hast kannst du sie mir aber gerne zuschicken… man lernt schließlich nie aus. Ach und zu deiner eigentlichen Frage: Ich glaube kaum das es eine solche Liste gibt, kann ich aber auch nicht sicher sagen.

Schönen Abend
LG
Florian

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Entschuldigung, daß ich erst jetzt antworte. Aber ich habe geheiratet und musste noch einige Sachen erledigen.

Ja, bei Deiner Frage kann ich Dir weiterhelfen.

Wenn Du auf einer Autobahn oder autobahnähnlichen Straße (Autobahnzubringer) geblitzt worden bist, dann wende Dich an die zuständige Autobahnmeisterei.
Ist es eine andere Örtlichkeit gewesen, dann wende Dich an die zuständige Straßenmeisterei.

Wenn du nicht weißt, welche für den Ort zuständig ist, kannst Du auch bei der örtlichen Polizei nachfragen.

Die haben insbesondere bei Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Baustellen eine Auflistung, wann und wo welches Zeichen aufgestellt und auch wieder geändert bzw. entfernt wurde.

Bedenke jedoch die Einspruchsfrist. Die beträgt in der Regel, nach meinem Kenntnisstand, 4 Wochen ab Eingang des Bußgeldbescheides.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und

verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ina Nördershäuser

Hallo,

da in so einem Fall wohl ein Fahrvebot auf Sie zukommt, würde ich beim zuständigen Landratsamt nachfragen (in dem Bezirk, wo das Schild stand). Dort bei der Staßenverkehrsbörde. Jedes Schild stellt einen so geannnten Verwaltungsakt dar. Diese werden in der Regel immer schriftlich erstellt. Ob ein Verzeichnis existiert weiß ich aber nicht. Dieser Rat gilt auch nur dann, falls der Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften geschah. Davon gehe ich aber aus.

Es steht Ihnen auch zu, sich zum Vorwurf zu äußern. Dort können Sie den Missstand angeben. Bzw. rufen Sie einfach den Sachbearbeiter an, der Ihnen den Bescheid zuschickte. Eine Klärung müsste auf beidseitiges Interesse stoßen.

Viele Grüße

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Hallo Bastian,

eine solche Liste ist mir leider nicht bekannt. Eher gesagt denke ich sogar das es sehr unwahrscheinlich ist, das es solch eine öffentlich zugängliche Auflistung gibt.

Aber letztendlich muss ein Nachweis darüber geführt werden wo und wann Verkehrsschilder aufgestellt/erneuert werden. Davon ausgehend also auch bei Festlegungen/Änderungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Du solltest bei der zuständigen Autobahnmeisterei nachfragen, da jene für das aufstellen der Verkehrsschilder meines Wissens nach zuständig ist. Als letzte Möglichkeit fällt mir nur noch das Strassenverkehrsamt ein.

Einem Bescheid über das Verstossen gegen die Strassenverkehrsordnung kann generell widersprochen werden. Genauer gesagt jedem Bescheid kann widersprochen werden.

Dazu würde ich Dir auch raten, auch wenn Du aktuell noch keinen Nachweis erbringen kannst. Alleine Deine Aussage zählt hier. Am besten wäre natürlich wenn Du einen Zeugen benennen könntest, welcher deine Aussage bestätigt.

Ich bin zwar kein studierter Anwalt, aber ich denke das durch Deine Aussage die zuständige Stelle einen Nachweis erbringen muss, dass die 60-Zone zu dem Zeitpunkt der Messung bereits bestanden hat, um Deine Aussage zu widerlegen.

Evtl. kann der Fehler auch bei der Polizei bzw. den Beamten liegen welche das Radarmessgerät aufgestellt haben und die Messung durchgführt haben. Denn schliesslich muss der „Blitzer“ ja auf eine Geschwindigkeit eingestellt werden, ab welcher er „zuschlagen“ darf. Theoretisch kann hier evtl. die falsche Geschwindigkeit eingestellt worden sein.

Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben!

Gruß Andi