Strassenverkehrsordnung

Hallo,
gibt es eine Regel welche Aussagt wie lange eine „Parkschlange“ max sein darf.

Beispiel.
Normale Strasse in geschlossener Ortschaft mit Bürgersteigen.
Eine Seite Halteverbot andere Seite zum Parken freigegeben.
Die Stasse ist meist auf ca 300mm auf der einen Seite kompl. zugeparkt. Einscheren bei Gegenverkehr eigentlich nicht möglich.

Ist so etwas erlaubt? Muss da nicht nach … Metter eine Lücke sein?

mfg

Bert

Hallo Bert,

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/index.html

den § 12 StVO durchlesen. Ich habe so etwas dort nicht entdeckt.

Und grundsätzlich: Die StVO sollte jeder Autofahrer zu Rate ziehen, wenn es um so etwas geht; eines der wenigen Gesetze, das sehr verständlich für den Laien ist.

Gruß
Barbara

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normalerweise ergeben sich lücken zum einscheren durch einfahrten die freigehalten werden müssen. da das halteverbot nur einseitig ist, müsste die strasse breit genug sein für den verkehr in beide richtungen.
ich würde sagen, dass man da mal die zuständige behörde darauf aufmerksam machen sollte. die strasse müsste entweder zu einer einbahnstrasser erklärt werden, oder das parkverbot sollte für beide strassenseiten gelten, oder es sollten parkplätze markiert werden, so dass nur dort geparkt werden darf.

man könnte einem autofahrer vielleicht vorschreiben, dass er beim parken darauf zu achten hat ausschermöglichkeiten zu lassen, aber wie sollte z.B. eine politesse herrausfinden welcher autofahrer derjenige war, der die letzte auschermöglichkeit zugeparkt hat, wenn sie den parkvorgang nicht beobachten konnte, bzw wenn sie erst in der strasse eintrifft wenn diese komplett auf einer seite zugeparkt ist?

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Hallo Bert,

Normale Strasse in geschlossener Ortschaft mit Bürgersteigen.

Sagt nichts über die verbleibende Straßenbreite aus.

Eine Seite Halteverbot andere Seite zum Parken freigegeben.

Da wird sich wohl einer was dabei gedacht haben.
Trotzdem könnte man die zuständige Stelle ja mal fragen, wie die sich das vorstellen.

Die Stasse ist meist auf ca 300mm auf der einen Seite kompl.
zugeparkt.

mit 300 Millimetern könnte ich gut leben - da kenne ich anderes :wink:

Einscheren bei Gegenverkehr eigentlich nicht
möglich.

Ist es denn notwendig, oder kommt man auch so aneinander vorbei?
Kann man nur nicht so durchbrettern wie anderswo?

Ist so etwas erlaubt? Muss da nicht nach … Metter eine
Lücke sein?

Wenn die Straße breit genug ist wohl nicht - und ansonsten wäre wahrscheinlich beidseitig das Parken verboten.

Gruß Ivo

Schönen guten Abend!

Die Stasse ist meist auf ca 300mm auf der einen Seite kompl.
zugeparkt.

Hab mal nachgeschaut: Wenn ich mein Auto an die Straße stelle, ist diese auf eine Länge von 3670 mm komplett zugeparkt. Hat sich aber noch nie einer beschwert.

bis jetzt hat sich auch noch keiner über den tippfehler beschwert. -.-

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