Straßenverkehrsrecht

Liebe Expert(inn)en,

Hat der Nachbar sich strafbar gemacht?

Rückkehr eines Bürgers A aus dem dreiwöchigen Urlaub am SONNTAGnachmittag gegen 14:30 Uhr. Dann der Schock: Der Zaun des Wohnhauses ist stark beschädigt. Nach den Reifenspuren zu urteilen von einem größeren Nutzfahrzeug, vermutlich einem LKW.

Was tun? Anzeige gegen Unbekannt?

Am Montagmorgen überlegt A weiter. Im Ort werden im Auftrag der Ortsgemeinde Straßenbauarbeiten durchgeführt. Es herrscht ein reger Verkehr an Baufahrzeugen: Bagger, LKW … Der Verdacht liegt daher nahe, dass ein solches Fahrzeug gegen den Zaun gefahren sein könnte. Der Ortsbürgermeister überwacht diese Straßenbauarbeiten. Vielleicht ist einem der Fahrer ein Missgeschick passiert, und er hat den Bürgermeister informiert.

MONTAG, gegen 14:00 Uhr kommt der Ortsbürgermeister in seiner Eigenschaft als Ortspolizeibehörde und nimmt den Schaden in Augenschein. Er verspricht, bei den Arbeitern nachzufragen bzw. zu recherchieren

Eine halbe Stunde, nachdem der Bürgermeister vor Ort gewesen ist, erscheint, ganz plötzlich und aufgeregt, die Frau eines Nachbarn B und teilt dem geschädigten A mit, dass der Schaden durch den Transporter ihres Mannes die Beschädigung verursacht worden ist. Auf die Frage, warum sie denn keine Nachricht in dem BRIEFKASTEN hinter dem beschädigten Zaun hinterlassen hätte(n), antwortet sie dem A: „Sie waren ja im Urlaub“. Der A informiert sodann den Bürgermeister, dass er seine Ermittlungen einstellen kann.

Der Schaden ist vom Verursacher B auch NICHT bei der Polizei gemeldet worden. Es ist davon auszugehen, dass der B seine Haftpflichtversicherung ebenfalls NICHT informiert hat. Entsprechende Nachforschung ist jedoch (noch) nicht angestellt worden. Nach Zeugenaussagen stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Zaun bereits spätestens am SAMSTAGmorgen, vor der Rückkehr der Familie, beschädigt war.

Fragen: Hat der Nachbar B sich strafbar gemacht, indem er seiner Aufklärungspflicht nicht fristgemäß (innerhalb von 24 Stunden) nachgekommen ist? Schließlich sind auch Unschuldige in Verdacht geraten. Und: Ist es sinnvoll, noch nachträglich gegen ihn eine Strafanzeige zu erstatten? Wird eine solche erfolgreich sein? Es ist zu unterstellen, dass sich der A (oder dessen Frau) überhaupt nicht gemeldet hätte, wäre nicht die Anwesenheit des Bürgermeisters von der Frau des A durch das Fenster bemerkt worden.

Herzlichen Dank für alle hilfreichen und/oder sachkundigen Kommentare!

Lieber Sprachdetektiv,

zunächst bitte ich um Verständnis, dass ich die Frage, so wie sie gestellt wurde, nicht beantworten darf. Die Frage richtet sich auf eine Rechtsberatung, die nur von niedergelassenen Anwälten durchgeführt werden darf. Da ich keiner bin, sind die nachfolgenden Aussagen nur rein subjektive Meinungsäußerungen und auf keinen Fall als Rechtsberatung anzusehen!

Nach meiner Meinung könnte es sich hier tatsächlich um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handeln. Wann der Geschädigte die Nachricht des Verursachers liest, dürfte nebensächlich sein. Im Wissen, dass der Geschädigte im Urlaub ist, wäre der Gang zur Polizei der richtige gewesen. Hauptaugenmerk sollte der Schadensregulierung gelten. Also für mein Dafürhalten: 1. B ansprechen, ob er den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat. 2. Wenn ja, das Ding seinen Gang gehen lassen. 3. Wenn nein: Unfall bei der Polizei anzeigen und die Aussage der Frau von B zu Protokoll geben und dann auf die Dinge warten, die da kommen.

Selbst die Anzeige wegen Fahrerflucht zu stellen würde ich nicht. B könnte deswegen auf stur schalten und letzlich ist ihm der Schaden nur schwer nachzuweisen, da die Frau von B auch vor Gericht nicht dazu aussagen muss. dann lieber die Polizei über den Unfall informieren, Angaben machen und fertig. Die Anzeige wird dann von der Polizei gemacht, da die die Anzeige machen müssen!

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!

Viele Grüße

Liebe Expert(inn)en,

Hat der Nachbar sich strafbar gemacht?

Rückkehr eines Bürgers A aus dem dreiwöchigen Urlaub am
SONNTAGnachmittag gegen 14:30 Uhr. Dann der Schock: Der Zaun
des Wohnhauses ist stark beschädigt. Nach den Reifenspuren zu
urteilen von einem größeren Nutzfahrzeug, vermutlich einem
LKW.

Was tun? Anzeige gegen Unbekannt?

Hallo,

nachdem er den Unfall nicht gemeldet hat ob in
Anwesenheit des Geschädigten oder nicht.

Er hat sich vom Unfallort entfernt und dadurch
Unfallflucht begannen.

Er hätte der Polizei informieren müssen, auch wenn er
Nachbar ist.

Also Schuldig

Gruß Popp

Liebe Expert(inn)en,

Hat der Nachbar sich strafbar gemacht?

Rückkehr eines Bürgers A aus dem dreiwöchigen Urlaub

am

SONNTAGnachmittag gegen 14:30 Uhr. Dann der Schock:

Der Zaun

des Wohnhauses ist stark beschädigt. Nach den

Reifenspuren zu

urteilen von einem größeren Nutzfahrzeug, vermutlich

einem

LKW.

Was tun? Anzeige gegen Unbekannt?

Am Montagmorgen überlegt A weiter. Im Ort werden im

Auftrag

der Ortsgemeinde Straßenbauarbeiten durchgeführt. Es

herrscht

ein reger Verkehr an Baufahrzeugen: Bagger, LKW … Der

Verdacht

liegt daher nahe, dass ein solches Fahrzeug gegen den

Zaun

gefahren sein könnte. Der Ortsbürgermeister überwacht

diese

Straßenbauarbeiten. Vielleicht ist einem der Fahrer

ein

Missgeschick passiert, und er hat den Bürgermeister
informiert.

MONTAG, gegen 14:00 Uhr kommt der Ortsbürgermeister in

seiner

Eigenschaft als Ortspolizeibehörde und nimmt den

Schaden in

Augenschein. Er verspricht, bei den Arbeitern

nachzufragen

bzw. zu recherchieren

Eine halbe Stunde, nachdem der Bürgermeister vor Ort

gewesen

ist, erscheint, ganz plötzlich und aufgeregt, die Frau

eines

Nachbarn B und teilt dem geschädigten A mit, dass der

Schaden

durch den Transporter ihres Mannes die Beschädigung

verursacht

worden ist. Auf die Frage, warum sie denn keine

Nachricht in

dem BRIEFKASTEN hinter dem beschädigten Zaun

hinterlassen

hätte(n), antwortet sie dem A: „Sie waren ja im

Urlaub“. Der

A informiert sodann den Bürgermeister, dass er seine
Ermittlungen einstellen kann.

Der Schaden ist vom Verursacher B auch NICHT bei der

Polizei

gemeldet worden. Es ist davon auszugehen, dass der B

seine

Haftpflichtversicherung ebenfalls NICHT informiert

hat.

Entsprechende Nachforschung ist jedoch (noch) nicht

angestellt

worden. Nach Zeugenaussagen stellt sich im Nachhinein

heraus,

dass der Zaun bereits spätestens am SAMSTAGmorgen,

vor der

Rückkehr der Familie, beschädigt war.

Fragen: Hat der Nachbar B sich strafbar gemacht, indem

er

seiner Aufklärungspflicht nicht fristgemäß (innerhalb

von 24

Stunden) nachgekommen ist? Schließlich sind auch

Unschuldige

in Verdacht geraten. Und: Ist es sinnvoll, noch

nachträglich

gegen ihn eine Strafanzeige zu erstatten? Wird eine

solche

erfolgreich sein? Es ist zu unterstellen, dass sich

der A

(oder dessen Frau) überhaupt nicht gemeldet hätte,

wäre nicht

die Anwesenheit des Bürgermeisters von der Frau des A

durch

das Fenster bemerkt worden.

Herzlichen Dank für alle hilfreichen und/oder

sachkundigen

Kommentare!