Liebe Expert(inn)en,
Hat der Nachbar sich strafbar gemacht?
Rückkehr eines Bürgers A aus dem dreiwöchigen Urlaub am SONNTAGnachmittag gegen 14:30 Uhr. Dann der Schock: Der Zaun des Wohnhauses ist stark beschädigt. Nach den Reifenspuren zu urteilen von einem größeren Nutzfahrzeug, vermutlich einem LKW.
Was tun? Anzeige gegen Unbekannt?
Am Montagmorgen überlegt A weiter. Im Ort werden im Auftrag der Ortsgemeinde Straßenbauarbeiten durchgeführt. Es herrscht ein reger Verkehr an Baufahrzeugen: Bagger, LKW … Der Verdacht liegt daher nahe, dass ein solches Fahrzeug gegen den Zaun gefahren sein könnte. Der Ortsbürgermeister überwacht diese Straßenbauarbeiten. Vielleicht ist einem der Fahrer ein Missgeschick passiert, und er hat den Bürgermeister informiert.
MONTAG, gegen 14:00 Uhr kommt der Ortsbürgermeister in seiner Eigenschaft als Ortspolizeibehörde und nimmt den Schaden in Augenschein. Er verspricht, bei den Arbeitern nachzufragen bzw. zu recherchieren
Eine halbe Stunde, nachdem der Bürgermeister vor Ort gewesen ist, erscheint, ganz plötzlich und aufgeregt, die Frau eines Nachbarn B und teilt dem geschädigten A mit, dass der Schaden durch den Transporter ihres Mannes die Beschädigung verursacht worden ist. Auf die Frage, warum sie denn keine Nachricht in dem BRIEFKASTEN hinter dem beschädigten Zaun hinterlassen hätte(n), antwortet sie dem A: „Sie waren ja im Urlaub“. Der A informiert sodann den Bürgermeister, dass er seine Ermittlungen einstellen kann.
Der Schaden ist vom Verursacher B auch NICHT bei der Polizei gemeldet worden. Es ist davon auszugehen, dass der B seine Haftpflichtversicherung ebenfalls NICHT informiert hat. Entsprechende Nachforschung ist jedoch (noch) nicht angestellt worden. Nach Zeugenaussagen stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Zaun bereits spätestens am SAMSTAGmorgen, vor der Rückkehr der Familie, beschädigt war.
Fragen: Hat der Nachbar B sich strafbar gemacht, indem er seiner Aufklärungspflicht nicht fristgemäß (innerhalb von 24 Stunden) nachgekommen ist? Schließlich sind auch Unschuldige in Verdacht geraten. Und: Ist es sinnvoll, noch nachträglich gegen ihn eine Strafanzeige zu erstatten? Wird eine solche erfolgreich sein? Es ist zu unterstellen, dass sich der A (oder dessen Frau) überhaupt nicht gemeldet hätte, wäre nicht die Anwesenheit des Bürgermeisters von der Frau des A durch das Fenster bemerkt worden.
Herzlichen Dank für alle hilfreichen und/oder sachkundigen Kommentare!