Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Motorrad auf meinen Namen zugelassen. Dieses Motorrad hat seinen Standort seit seiner Zulassung auf Mallorca.
Nunmehr habe ich mich von meinem Freund getrennt und zusätzlich noch meinen Wohnsitz verlegt. In der Folge muss ich nun die Adressänderung im Motorrad vornehmen lassen bzw. will ich, dass er das Motorrad auf sich umschreibt.
Trotz mehrfacher Aufforderungen meinerseits tut er diese nicht. Bislang war es auch unproblematisch, da ich von ihm das Geld für die Versicherung und Steuer erhalten habe und mein Nebenwohnsitz noch existierte. Seit 01.04.11 habe ich nun keinen Nebenwohnsitz mehr und meinen Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland.
Eine Abmeldung/Stillegung kann ich nicht vornehmen, weil ich weder über den Kfz-Brief noch über das Kennzeichen verfüge.
Was kann ich jetzt tun damit ich sauber aus der Sache heraus komme.
Ob er jetzt dadurch Probleme bekommt ist mir egal, weil ich schon seit 6 Monaten den Umstand angekündigt habe
Besteht die Möglichkeit, dass ich das Straßenverkehrsamt darüber informiere, dass sich meine Anschrift geändert hat und ich keine Papiere besitze um die Abmeldung vornehmen zu können, weil mein EX alles mitgenommen hat. Die Anschrift von ihm habe ich. Geht eventuell eine Zwangsstillegung?
mfg
Hallo lieber Motorradfan,
offensichtlich ist Dein Ex als Eigentümer des Motorrades im Fahrzeugbrief (den er besitzt) eingetragen und Du der Halter des Motorrades. Da die Fahrzeugdaten nach der Fahrzeugzulassungsordnung immer den aktuellen Stand entsprechen müssen, musst Du das Motorrad auf Deinen neuen Wohnsitz ummelden. Dazu möchte natürlich die Zulassungsbehörde meist auch den Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsdokument II) sehen. Zu empfehlen ist, mit der Zulassungsbehörde Deines neuen Wohnsitzes Kontakt aufzunehmen und die Ummeldung bzw. Stillegung dort zu klären.
Ein Eigentümerwechsel ist aber ohne Deinen Ex nicht zu erreichen, es sei denn Du kannst anderweitig nachweisen, dass das Motorrad Dir gehört, z.B. wegen Schenkung. Rührt sich Dein Ex nicht, müsstest Du die Herausgabe des Fahrzeugbriefes einklagen. Das hat aber nur Sinn hat, wenn Du mit schriftlichen Unterlagen lückenlos nachweisen kannst, dass das Dein Motorrad ist. Andernfalls entstehen nur unnötige Gerichts- und Anwaltskosten.
Übrigens, wenn das Motorrad in Spanien seinen Standort hat, müsstest Du es spätestens nach 6 Monaten in Mallorca anmelden. Andernfass kann es Ärger mit den Behörden dort bzw. mit der Versicherung im Schadensfall geben.
Viele Grüße
Roland
Hallo Roland,
vielen Dank für die Antwort.
Im Kaufvertrag für das Motorrad steht mein Ex.
Im Fahrzeugbrief und Schein stehe ich als Halter.
Ich werde Kontakt mit der Zulassungsbehörde aufnehmen und sehen was sich hinsichtlich der Stillegung machen lässt.
Schöne und sonnige Ostern
Gruß Nadine
frohe ostern wünsche ich ihnen erst einmal.
ihr problem ist nicht ganz einfach zu lösen. hauptgrund des problems sind nicht nur die fehlenden papiere, sondern auch meine fehlenden kenntnisse über das ummelden von KFZ im EU-ausland.
was würde ich in diesem falle machen.
ich würde zum landratsamt oder zur zulassungsbehörde ihres wohnsitzes gehen und den fall vortragen. in deutschland ist ihr ex dazu verpflichtet, das KFZ in annehmbarer zeit umzumelden. normal müsste ihre kenntnis über name, adresse und die KFZ daten reichen, um eine ummeldung zu erzwingen. sollte dem nicht so sein, würde ich zum anwalt gehen und die maschiene als mein eigentum anzuzeigen. der brief vom anwalt wird ihren ex hoffentlich dazu bewegen, eine ummeldung vorzunehmen. bitte machen sie das nie mehr, dass sie ein auf ihren namen zugelassenes KFZ aus den händen geben. wenn nämlich ihr ex das motorad verkauft und der käufer es nicht ummeldet, zahlen sie lebenslänglich versicherung und steuer. das ist aber nur das kleinere problem. hoffentlich verübt niemand mit der maschiene eine straftat und begeht fahrerflucht. das wäre dann ein grösseres problem.
ich drücke ihnen die daumen, dass die beamten der zulassungsbehörde das problem auf die reihe kriegen und wünsche ihnen alles gute. mitiman
Liebe/-r Experte/-i
ich habe ein Motorrad auf meinen Namen zugelassen. Dieses
Motorrad hat seinen Standort seit seiner Zulassung auf
Mallorca.
Nunmehr habe ich mich von meinem Freund getrennt und
zusätzlich noch meinen Wohnsitz verlegt. In der Folge muss ich
nun die Adressänderung im Motorrad vornehmen lassen bzw. will
ich, dass er das Motorrad auf sich umschreibt.
Trotz mehrfacher Aufforderungen meinerseits tut er diese
nicht. Bislang war es auch unproblematisch, da ich von ihm das
Geld für die Versicherung und Steuer erhalten habe und mein
Nebenwohnsitz noch existierte. Seit 01.04.11 habe ich nun
keinen Nebenwohnsitz mehr und meinen Hauptwohnsitz in einem
anderen Bundesland.
Eine Abmeldung/Stillegung kann ich nicht vornehmen, weil ich
weder über den Kfz-Brief noch über das Kennzeichen verfüge.
Was kann ich jetzt tun damit ich sauber aus der Sache heraus
komme.
Ob er jetzt dadurch Probleme bekommt ist mir egal, weil ich
schon seit 6 Monaten den Umstand angekündigt habe
Besteht die Möglichkeit, dass ich das Straßenverkehrsamt
darüber informiere, dass sich meine Anschrift geändert hat und
ich keine Papiere besitze um die Abmeldung vornehmen zu
können, weil mein EX alles mitgenommen hat. Die Anschrift von
ihm habe ich. Geht eventuell eine Zwangsstillegung?
mfg