Ich habe eine Frage zur Straßenverkehrszulassung. Welche Voraussetzungen müssen bei einem muskelkraftbetriebenen Fahrzeug erfüllt sein, damit es auf dem Radweg benutzt werden darf. Habe z.B. gelesen, dass der Fahrer beim Bremsen sitzen muss…
Wie sähe es denn mit einem Laufrad oder Tretroller mit Sitzmöglichkeit für Erwachsene aus? Dürften diese auf dem Radweg genutzt werden oder gilt man noch als Fußgänger?
Ich habe eine Frage zur Straßenverkehrszulassung. Welche
Voraussetzungen müssen bei einem muskelkraftbetriebenen
Fahrzeug erfüllt sein, damit es auf dem Radweg benutzt werden
darf. Habe z.B. gelesen, dass der Fahrer beim Bremsen sitzen
muss…
Das ist ja eine nette Begründung… Ich kenne sie aber überhaupt nicht.
Wie sähe es denn mit einem Laufrad oder Tretroller mit
Sitzmöglichkeit für Erwachsene aus? Dürften diese auf dem
Radweg genutzt werden oder gilt man noch als Fußgänger?
Dies sind definitiv keine Fahrräder. Rechtsgrundlage zur Zulassung im Straßenverkehr (un der Radweg ist Straßenbestandteil, auch wenn nicht wenige Fußgänger das nciht sehen wollen) ist hier
StVZO § 16 Grundregel der Zulassung:
(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.
gefunden auf: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/